Verpackungssteuer jetzt!

3. Februar 2025
Ein Großteil des Mülls in öffentlichen Abfalleimern besteht aus Verpackungen. Nur kurze Zeit für Getränke und Essen to go benutzt, werden sie, kaum in der Hand, schon wieder weggeworfen. Eine Verpackungssteuer könnte Abhilfe schaffen und Müll reduzieren. Foto: Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Eine Verpackungssteuer nach Tübinger Modell ist rechtens. Wir finden: Was Tübingen erfochten hat, Konstanz und Heidelberg können, sollte auch in Stuttgart gelingen: Mit einem Antrag fordern wir deshalb die Verwaltung erneut auf, eine Verpackungssteuersatzung für Stuttgart vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mehr Mehrweg statt Einweg und damit weniger Ressourcenverschwendung, weniger Müll im öffentlichen Raum, zusätzliche Einnahmen für die Kommune und gleichzeitig Einsparungen bei der Stadtreinigung: Die Vorteile einer Verpackungssteuer liegen auf der Hand.

Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 27. November 2024, der am 22. Januar 2025 veröffentlicht wurde, steht der rechtssicheren Einführung einer Verpackungssteuer in Stuttgart nichts mehr im Wege. Deshalb greifen wir dieses Thema in Anlehnung an unseren interfraktionellen Antrag vom Juli 2023 „Verpackungssteuer für Stuttgart“ jetzt erneut auf.

Jede Maßnahme, die die Müllmengen im Stadtgebiet verringert, tut dem Image der Stadt gut und schont Klima und Umwelt. Wir können nicht einseitig immer mehr Müllbehälter und mehr Personal auf Seiten der Stadtreinigung einsetzen, ohne an der anderen Stellschraube – der Müllreduzierung – zu drehen. Die – jetzt rechtssicher machbare – Verpackungssteuer ist hier eine sehr wichtige Maßnahme.

Gabriele Munk, Stadträtin

Erhoben wird eine Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen für Speisen und Getränke, also Einwegverpackungen. Auch nicht wieder verwendbares Einweggeschirr und nicht wiederverwendbares Einwegbesteck werden besteuert.

Verwaltung soll mit CIS ins Gespräch gehen

Es bedarf auch der Gespräche mit der City Initiative Stuttgart (CIS), wie die Müllmengen durch Mehrweggeschirr reduziert werden könnten. Außerdem soll die Verwaltung das Thema Mehrweggeschirr endlich angehen, das wir mit unserem Antrag „Mehrweg-Geschirrsystem jetzt auf den Weg bringen“ von 2021 bereits eingebracht haben. Mehrweggeschirr im größeren Stil in Stuttgart voranzubringen, auch in Fastfood-Ketten, würde die Müllberge stark reduzieren.

Damit die Stuttgarter Gastronomie den Umstieg schafft, sehen wir die Stadt in der Pflicht, hier tatkräftig zu unterstützen. Davon abgesehen gilt seit 2023, dass Gastrobetriebe ab einer bestimmten Betriebsgröße ihren Kund*innen Essen immer auch in Mehrwegbehältnissen anbieten müssen. Eine Verpackungssteuer fördert auch den Weg hin zu mehr Mehrweggeschirr.

Tübinger Verpackungssteuer ist rechtmäßig

Die Tübinger Verpackungssteuer ist übrigens rechtmäßig. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bereits im Mai 2023 in weiten Teilen bestätigt hat, hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald’s-Restaurants zurück.

Die Stadt Tübingen erhebt bereits seit drei Jahren eine Verpackungssteuer. Als zweite Stadt folgte Konstanz zum 1. Januar 2025. Freiburg führt ab Juli 2025 eine Verpackungssteuer ein. Heidelberg arbeitet bereits daran und andere Kommunen zeigen grundsätzliches Interesse an einer Verpackungssteuer. Wir finden daher: Es ist Zeit für eine Stuttgarter Verpackungssteuer!