Skaten in Stuttgart: Gemeinsam mit der lebendigen Szene für die Stadtgesellschaft

Wir wollen, dass sich die bestehende Stuttgarter Skateszene weiter etablieren und entwickeln kann. Deshalb fordern wir mehr Open-Air-Skateflächen und Skateparks. Diese sollen an gut frequentierten Plätzen in der Innenstadt und in den Bezirken zur Belebung beitragen. Neue Sportflächen im öffentlichen Raum könnten durch zusätzliche Skateelemente ergänzt werden.

Für den DIY-Skatepark bei den Wagenhallen im Stuttgarter Norden, genannt NORDIY, den die Skateszene in Eigenarbeit gebaut und selbst finanziert hat, soll die Verwaltung eine Perspektive aufzeigen. Alternativ soll die Frage geklärt werden, an welcher Stelle in näherer Umgebung ein neuer Platz für die Skater*innen in Stuttgart-Nord oder Umgebung angeboten werden kann. Zudem soll geprüft werden, wie lange der Selfmade-Skatepark maximal an seinem jetzigen Standort bleiben und ob dieser eine Zukunft im künftigen Rosensteinviertel haben kann.


Mitteilungsvorlage Volkshochschule (VHS) erstellen

[GRDs 213/2023] Um das Strategiekonzept „vhs 2030 – Transformation braucht Bildung“ für die Jahre 2024 und 2025 umzusetzen, sieht die Volkshochschule Stuttgart Maßnahmen vor, die Mehrbedarfe beim institutionellen Zuschuss erforderlich machen.

Wir fordern nun die Verwaltung auf, dass sie bis zur Sommerpause eine Mitteilungsvorlage vorlegt, welche die Mehrbedarfe der Volkshochschule bezüglich Räumlichkeiten und Personal darstellt.


Allgemeinverfügung gegen Klimaproteste

[GRDs 206/2023] Der Klimaprotest am vergangenen Wochenende hat Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper dazu bewogen, eine Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen zu erlassen. Nur ganz wenige Städte haben bisher eine solche Maßnahme ergriffen, München mit der Begründung, dass eine dauerhafte Störung des Straßenverkehrs zu erwarten sei. Für uns ist diese kurzfristig anberaumte Maßnahme nicht nachvollziehbar. Zudem ist sie brüskierend: Nur zwei Stunden vor Veröffentlichung der Verfügung tagte der Ältestenrat, bei dem der OB die Gelegenheit gehabt hätte, die geplante Maßnahme anzusprechen. Wir halten diese überstürzt angeordnete Maßnahme für völlig überzogen und unverhältnismäßig und fragen uns, wozu es eine Allgemeinverfügung braucht, wo doch diese Art des Protests bereits jetzt gemäß StGB sanktioniert werden kann und wird. Wir fragen deshalb OB Dr. Nopper, was sich an der Lage in Stuttgart und der Rechtsauffassung der Verwaltung vom 01.03.2023 geändert hat?


Bezirksbeirät*innen unterstützen [Antw. liegt vor]

[GRDs 182/2023] Der Bezirksbeirat hat das Recht, in allen gemeindlichen Angelegenheiten, die für den Stadtbezirk von Bedeutung sind, Anträge und Vorschläge an die Verwaltung zu richten. Zu diesen Anträgen soll die Verwaltung innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Dabei wäre es wichtig, dass die Bezirksbeiräte den gesamten Ablauf des Vorgangs besser nachvollziehen können und dass sie wissen, auf welcher Stufe sich ihre Anfrage oder ihr Antrag gerade befindet. Wir fordern, dass die Arbeit der Bezirksbeiräte von Seiten der Verwaltung besser unterstützt wird und dass auch die Öffentlichkeit über die Arbeit der Bezirksbeiräte auf der Internetseite der Stadt informiert wird.

>> hier die Stellungnahme der Verwaltung! (pdf)


Stuttgart setzt ein Zeichen für eine menschliche Flüchtlingspolitik

Bereits 2018 hatte sich der Gemeinderat erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich Stuttgart einer Initiative verschiedener Städte anschließt, die ihre Bereitschaft gegenüber der Bundesregierung erklärten, Menschen aus der Seenotrettung im Mittelmeer aufzunehmen. Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei und Fraktionsgemeinschaft PULS sowie der Einzelstadträtin Sibel Yüksel beantragen wir jetzt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Schiffspatenschaft für zwei Jahre übernimmt.


Wenn schon kein Freibad, dann wenigstens die Möhringer Freiwiese [Antw. liegt vor]

Die überraschende Schließung des Möhringer Freibads für den Sommer 2023 ist ein schwerer Schlag für die Fildern und für ganz Stuttgart. Wir brauchen in unseren heißen Sommern alle Freizeit- und Erholungsflächen, die wir aktivieren können. Deshalb haben wir beantragt, dass die Verwaltung die Freianlagen des Möhringer Freibads auch während der Sanierungszeit des Beckens öffnet und prüft, ob zusätzliche Angebote auf den Freiflächen des Freibads möglich wären.

>> hier die Stellungnahme der Verwaltung! (pdf)


Demokratielernen an unseren Bildungseinrichtungen stärken

Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine macht überdeutlich, wie schwer es sein kann, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und wie schnell die nachfolgenden wirtschaftlichen und sozialen Krisen an den Grundfesten unseres gesellschaftlichen Lebens rütteln. In unserem Land verschaffen sich demokratiefeindliche Gruppen mit der Verachtung der demokratischen Institutionen, mit Verschwörungserzählungen und der Verrohung der öffentlichen Diskurse lautstark Gehör.

Unser Ziel ist es, demokratische Resilienz zu entwickeln und zu stärken. Demokratische Resilienz besteht in der Fähigkeit unserer Gesellschaft, trotz Krisen und trotz sozial und wirtschaftlich großer Veränderungsprozesse mehrheitlich am Wert der Demokratie als Gesellschafts-, Staats- und Lebensform festzuhalten.

Demokratiebildung beginnt auf kommunaler Ebene. Wir wollen, dass das große Angebot an Projektideen und Lehrmaterialien zum Demokratielernen, zum sozialen Lernen und zur Entwicklung einer Beteiligungskultur stärker in Stuttgart genutzt wird. Bei der nächsten Kommunalwahl dürfen das erste Mal Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Das erhöht die Dringlichkeit, Kinder und Jugendliche gut darauf vorzubereiten, aktiv und verantwortungsbereit Politik mitzugestalten.


Rekommunalisierung der Stuttgarter Wasserversorgung: Offene Fragen des Vergleichsvorschlags klären

Trinkwasser ist eine grundlegende Ressource der Daseinsvorsorge und darf deshalb weder privatisiert noch einer gewinnorientierten Wirtschaftsform unterworfen werden. In Stuttgart wurde diese Erkenntnis nach dem Verkauf der Wasserinfrastruktur Anfang der 2000er Jahre von rund 27.000 Stuttgarter*innen eingefordert. Das Bürgerbegehren „100 Wasser“ wurde nicht nur für zulässig erklärt, sondern auch vom Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In der Folge kam es zu einem Rechtsstreit vor dem Stuttgarter Landgericht, der bis heute ungelöst ist.

Mit dem Vergleichsangebot vom November 2022 hat die Stuttgarter Verwaltungsspitze einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der aus unserer Sicht unzureichend und nicht erschöpfend ist. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, offene Fragen des Vergleichsvorschlags zu klären.


Mehrsprachigkeit in Stuttgart aktiv fördern! [Antw. liegt vor]

In unserer Stadt leben viele Menschen mit internationaler Geschichte. Je jünger Stuttgarter Kinder sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass sie mit mehreren Sprachen aufwachsen. Mehrsprachigkeit ist eine wichtige Ressource, deren Bedeutung im Koalitionsvertrag des Landes hervorgehoben wird: Baden-Württemberg macht die Förderung der Mehrsprachigkeit zu einem wichtigen Thema. Deshalb wollen wir das Engagement der vielen Vereine und Organisationen, die sich in dieser Sprachförderung einbringen, als Stadt unterstützen.

>> hier die Stellungnahme der Verwaltung! (pdf)


Wasserversorgung muss in städtische Hand

Vor mehr als zehn Jahren haben wir GRÜNE uns im Gemeinderat für die Grundforderung des Bürgerbegehrens „100-Wasser“ eingesetzt, die beinhaltet hat, das Wassernetz wieder in städtische Hand zu nehmen. Dem hat sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit angeschlossen. Seit 2013 läuft die Klage der Stadt gegen die Netze BW GmbH vor dem Landgericht Stuttgart mit dem Ziel der Herausgabe der Wasserversorgungsanlagen, Übertragung von Mitgliedschaften in Wasserbeschaffungsverbänden sowie Auskunftserteilung bzw. der gerichtlichen Feststellung des Eigentums der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Wasserversorgungsvermögen im Stadtgebiet Stuttgart. Mit der nun vorgeschlagenen Vergleichsvereinbarung (GRDrs 811/2022) würde die Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung weiterhin auf die Netze BW bzw. die Netze BW Wasser GmbH übertragen. Wir beantragen daher u. a., weitere Verhandlungen aufzunehmen.


Interfraktionell: Unterzeichnung der Städte-Erklärung „Unsere Städte, unsere Stimmen“

Wahlen werden oft als Herz der Demokratie bezeichnet und gelten gemeinhin als „Bürgerpflicht“. Sie sind Ausdrucksform von politischer Teilhabe und ermöglichen Beteiligungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungsprozessen. Eine besondere Bedeutung sind Teilhabe, Chancengleichheit und Partizipation auf lokaler Ebene, konkret den Kommunalwahlen, beizumessen. Demokratische Entscheidungen des Gemeinderates betreffen unmittelbar das Lebensumfeld aller Bürger*innen, aller Stuttgarter*innen direkt oder indirekt – und dies mit oder ohne deutschen Pass. Zum Stichtag 31.12.2021 gab es in Stuttgart 72.449 Menschen, die aufgrund des deutschen Wahlrechtes nicht zu Kommunalwahlen zugelassen waren. Wir setzen uns deshalb für eine Wahlbeteiligung für Drittstaats-Angehörige auf kommunaler Ebene ein und beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die vom europäischen Netzwerk „Voting Rights for ALL Residents“ initiierte Städte-Erklärung „Unsere Städte, unsere Stimmen“ unterzeichnet.


Interfraktionell: Unbeantworteter Antrag Nr. 159/2022 „Messerverbotszone Innenstadt“

Wir nehmen Bezug auf den Bericht bzw. Lagebericht des Polizeipräsidenten von Stuttgart Markus Eisenbraun in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.05.2022, die Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg vom 08.03.2022 auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Sicherheitslage innerhalb des City-Rings in Stuttgart, sowie den interfraktionellen Antrag Nr. 159/2022 zur geplanten Messerverbotszone in der Innenstadt. Die Zwischennachricht der Verwaltung auf unseren Antrag vom 19.08.2022 ist inakzeptabel, sie lautet: „Sobald von Seiten des Landes die rechtliche Möglichkeit dazu eröffnet ist, wird die Verwaltung deshalb einen entsprechenden Vorschlag zur Einrichtung von Messerverbotszonen in der Innenstadt in die städtischen Gremien einbringen. In diesem Zuge soll dann auch die vorliegende Anfrage beantwortet werden.“ Wir fordern: Die Verwaltung beantwortet ausführlich und zeitnah – mindestens 2 bis 4 Wochen vor Einbringung des Vorschlages bzw. der Vorlage zur Einrichtung von Messerverbotszonen in der Innenstadt – den interfraktionellen Antrag Nr. 159/2022.


Wie ist Stuttgart für zunehmende Hitzeperioden gerüstet?

Bedingt durch den Klimawandel nehmen Extremwetterlagen weltweit zu. In der Region Stuttgart bedrohen insbesondere Starkregen, Dürre und Hitze Mensch und Natur. Im Doppelhaushalt 2022/2023 haben wir für die Stuttgarter Klimaanpassungsstrategie Haushaltsmittel von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung gestellt und eine unbefristete Stelle im Amt für Umweltschutz beschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, wie der kommunale Hitzeaktionsplan aussieht.

Beantwortung/ Stellungnahme:

Erl. im AKU
am 28.10.2022
Nr. 49