Kitagebühren rückerstatten – auch bei freien Trägern!

28. Januar 2021In Kitas und Schulen1 Minute Lesezeit

Es ist nur fair, wenn Land und Kommunen Eltern, deren Kinder aufgrund des verschärften Corona-Lockdowns und geschlossen Kitas nicht betreut werden, die Gebühren zurückerstatten. Gut, dass das Land voraussichtlich 80 Prozent dieser Kosten übernimmt.

„Für uns in Stuttgart muss das aber auch heißen, dass wir als Stadt die restlichen Kosten übernehmen, so dass es einen vollen Kostenersatz für die betroffenen Eltern gibt. Wichtig ist uns dabei auch, dass wir alle Stuttgarter Familien, auch die, deren Kinder bei freien Trägern betreut werden, gleich und somit ebenfalls komplett entlasten“, sind sich unsere Stadträt*innen Vittorio Lazaridis und Gabriele Nuber-Schöllhammer einig.

Antrag: Kitagebühren während der Schließung rückerstatten – auch bei freien Trägern!