Interfraktionell: Ein Zeichen für politische und gesellschaftliche Teilhabe in Stuttgart

Anfang Dezember 2022 haben wir einen Antrag (394/2022) zum Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen gestellt. Uns ist es wichtig, ein klares Signal für die zukünftige Anpassung des Wahlrechts zu setzen, um die politische Beteiligung der Stuttgarter*innen zu fördern, die weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch die EU-Mitgliedschaft besitzen und daher von Kommunalwahlen ausgeschlossen sind. Die Europäische Initiative „Voiting Rights for All“ hat eine Städte-Erklärung initiiert, deren unterzeichnenden Städte den Willen bekräftigen, sich für die Wahlbeteiligung von Drittstaats-Angehörigen auf kommunaler Ebene einzusetzen.

Deshalb wollen wir, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ebenfalls tätig wird und dieses wichtige Signal für eine demokratische Grundhaltung sendet und beantragen, dass unser Antrag, den wir vor über einem Jahr gestellt haben, noch im Februar auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses gesetzt wird.


Haushalt 2024/2025: Beirat des Stuttgarter Stadtwaldes weiterführen

GRÜNER Antrag für den Doppelhaushalt 2024/2025 zum Themenschwerpunkt „Lebenswerte Stadt“.


Haushalt 2024/2025: Ergänzungsantrag zu GRDrs483/2023: Beteiligung und Informationsveranstaltungen zum Energie- und Klimaschutzkonzept

GRÜNER Antrag für den Doppelhaushalt 2024/2025 zum Themenschwerpunkt „Lebenswerte Stadt“.


Haushalt 2024/2025: Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Raum stärken

GRÜNER Antrag für den Doppelhaushalt 2024/2025 zum Themenschwerpunkt „Lebenswerte Stadt“.


Haushalt 2024/2025: Open Data fliegen lassen – mit dem Stuttgarter Datenpreis

GRÜNER Antrag für den Doppelhaushalt 2024/2025 zum Themenschwerpunkt „Zukunftsfähiges Stuttgart“.


Haushalt 2024/2025: Was meint Stuttgart? Mehr Umfrage-Power für das Statistische Amt

GRÜNER Antrag für den Doppelhaushalt 2024/2025 zum Themenschwerpunkt „Zukunftsfähiges Stuttgart“.


Haushalt 2024/2025: Mehr Engagement fördern

GRÜNER Antrag für den Doppelhaushalt 2024/2025 zum Themenschwerpunkt „Vielfältiges Stuttgart“.


Die Zukunft der Pauluskirche sichern – Veränderungsprozess begleiten

Die Pauluskirche und das Paulus-Zentrum im Stuttgarter Westen sind über die Nutzung der Pauluskirche hinaus ein mit dem Pauluszentrum ein Ort der Begegnung und des bürgerschaftlichen Engagements. Das kulturelle Programm und die verschiedenen Angebote für alle Generationen ziehen jedes Jahr fast 10.000 Besucher*innen an. Die Evangelische Gesamtkirche Stuttgart möchte das Gebäude, nur in Teilen sanieren. Danach möchte sie keine weiteren finanziellen Mittel mehr für den Erhalt des Gebäudes bereitstellen. Die Kirchengemeinde vor Ort möchte dagegen, dass das Gebäude umfänglich an Stützen, Dach und Turm saniert und auch in Zukunft für das Gemeindeleben und für Gottesdienste genutzt wird. Wir wollen, dass die Stadt den nun angestoßenen Veränderungsprozess begleitet, um die Zukunft der Pauluskirche und des Gemeindezentrums in Stuttgart-West zu sichern.


Bürgerschaftliches Engagement ermöglichen: Parklets, mobile Bäume und Co. fördern

[GRDs 221/2023] Stadtplanung allein aus dem Rathaus heraus, wäre nicht zu stemmen. Stuttgart wird von uns Bürger*innen gemacht. Auch das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden, funktioniert nur, wenn auch wir Bürger*innen die Ärmel hochkrempeln. Deshalb machen wir uns für einen Fonds stark, über den Bürger*innen dabei unterstützt werden, vor Ort aktiv zu werden. So könnten Aufenthaltsflächen in der Stadt verschönert werden indem etwa Parklets, mobile Bäume oder kreative Sondernutzungen im öffentlichen Raum finanziell gefördert werden.


Allgemeinverfügung gegen Klimaproteste

[GRDs 206/2023] Der Klimaprotest am vergangenen Wochenende hat Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper dazu bewogen, eine Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen zu erlassen. Nur ganz wenige Städte haben bisher eine solche Maßnahme ergriffen, München mit der Begründung, dass eine dauerhafte Störung des Straßenverkehrs zu erwarten sei. Für uns ist diese kurzfristig anberaumte Maßnahme nicht nachvollziehbar. Zudem ist sie brüskierend: Nur zwei Stunden vor Veröffentlichung der Verfügung tagte der Ältestenrat, bei dem der OB die Gelegenheit gehabt hätte, die geplante Maßnahme anzusprechen. Wir halten diese überstürzt angeordnete Maßnahme für völlig überzogen und unverhältnismäßig und fragen uns, wozu es eine Allgemeinverfügung braucht, wo doch diese Art des Protests bereits jetzt gemäß StGB sanktioniert werden kann und wird. Wir fragen deshalb OB Dr. Nopper, was sich an der Lage in Stuttgart und der Rechtsauffassung der Verwaltung vom 01.03.2023 geändert hat?


Nächste Stufe Bürgerhaushalt

Seit über zehn Jahren ist der Bürgerhaushalt fester Bestandteil der Stuttgarter Bürgerbeteiligungslandschaft und des Haushaltsverfahrens. Die Beteiligung von zuletzt mehr als 20.000 Bürger*innen ist ein toller Wert. Um die Beteiligung an dem Verfahren, die Akzeptanz und die Qualität von Ergebnissen und Verfahren hoch zu halten und weiter zu verbessern, muss der Bürgerhaushalt jedoch fortlaufend weiterentwickelt werden.