Wasserversorgung in städtischer Hand
Vor mehr als 10 Jahren hat sich der Gemeinderat die Grundforderung des Bürgerbegehrens „100-Wasser“, das Wassernetz wieder in städtische Hand zu nehmen, mit großer Mehrheit zu Eigen gemacht. Nach nunmehr neun Jahren Rechtsstreit um das Stuttgarter Trinkwassernetz liegt jetzt dem Gemeinderat der Entwurf für eine außergerichtliche Einigung mit der Netze BW vor. Wir begrüßen, dass durch die Aufnahme von Verhandlungen Bewegung in die Sache gekommen ist. Wir sehen allerdings das Ziel, das Wassernetz künftig städtisch zu betreiben, nicht bereits dadurch erfüllt, dass sich die Netze BW GmbH als Tochter der EnBW derzeit überwiegend in öffentlicher Hand befindet. Wasserversorgung ist als systemkritische Infrastruktur eine originäre Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und sollte daher auch von der betroffenen Kommune erbracht werden.
Wir GRÜNE möchten das Wassernetz zum baldmöglichsten Zeitpunkt zurück in städtischer Hand haben. Dafür halten wir es für erforderlich, jetzt die verschiedenen Wertermittlungsverfahren nebeneinander zu legen, um dann einen gemeinsamen Gutachter zu beauftragen und hier endlich Sicherheit für beide Seiten bezüglich des Kaufpreises herzustellen. Daneben erwarten wir, dass die Verwaltung Vorschläge für eine künftige kommunale Organisationsstruktur ausarbeitet. Der jetzige Vorschlag lässt zudem wichtige Fragen offen. Zum Beispiel, ob die Mitgliedschaften in den Wasserzweckverbänden einschließlich der Wasserbezugsrechte und -pflichten zu 100 Prozent an die Stadt zurück übertragen werden, sobald sie die Netze wieder selbst betreibt.
Das gleiche gilt für den Übergang der für die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas betriebsnotwendigen Grundstücke an die Landeshauptstadt. Zwar sind Mitsprache- und Schutzbestimmungen wie eine Sperrminorität, eine Berichtspflicht und die Bildung eines Aufsichtsrats unter 1/3-Beteiligung der Stadt vorgesehen, doch sind diese unserer Ansicht nach noch nicht ausreichend ausgearbeitet. So müsste insbesondere geklärt werden, welchen Einfluss die Landeshauptstadt künftig auf grundlegende unternehmerische Entscheidungen und das operative Geschäft der Netze BW Wasser GmbH hätte.
Neuverhandlungen sind unerlässlich
Auch wenn derzeit diesbezüglich keine Bestrebungen bekannt sind, sehen wir es dennoch kritisch, dass die Change of Control-Klausel und damit der Anspruch auf Herausgabe an die Stadt erst dann bestehen soll, wenn bereits über 50 Prozent der Geschäftsanteile veräußert worden wären. Zudem ist bislang kein solcher Anspruch auf Rückkauf vorgesehen, wenn sich Änderungen bei wesentlichen rechtlichen Vorgaben (z.B. im EU-Recht) abzeichnen. Neuverhandlungen sind für uns GRÜNE daher unerlässlich.
Teile unseren Beitrag mit deinen Freund*innen
Klarheit für P7 schaffen
7. Januar 2025
Nachdem die beiden Vereine contain‘t und NORDIY an ihren Ersatzort in Bad Cannstatt gezogen sind, fordern wir die Verwaltung auf, endlich die…
Kein „Weiter so!“
7. Januar 2025
Nachdem Vorwürfe über gavierende Missständen am Stuttgarter Kunstturnforum bekannt geworden sind, fordern wir die Verwaltung auf, zu handeln und…
Wenn 2024 ein Lexikon wäre
17. Dezember 2024
Unsere Highlights des Jahres haben wir in unserem GRÜNEN Jahresrückblick zusammengefasst – viel Spaß dabei!
Humanität trifft auf Entlastung
10. Dezember 2024
Aktuell läuft die Debatte über eine mögliche Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Stuttgart. Wir finden, es ist Zeit, die Interessen Stuttgarts…
Viele gute Gründe für Carsharing
9. Dezember 2024
Carsharing ist umweltfreundlich, flexibel und hilft gegen den großen Parkdruck in der Stadt. Deshalb machen wir uns seit vielen Jahren für den Ausbau…
Fuß- und Radweg für neue Körschtalbrücke
6. Dezember 2024
Nach 60 Jahren muss die Körschtalbrücke in Möhringen abgerissen und ersetzt werden. Wir machen uns dafür stark, dass die neue B27-Brücke einen…