Wasserversorgung in städtischer Hand

13. Dezember 2022

Vor mehr als 10 Jahren hat sich der Gemeinderat die Grundforderung des Bürgerbegehrens „100-Wasser“, das Wassernetz wieder in städtische Hand zu nehmen, mit großer Mehrheit zu Eigen gemacht. Nach nunmehr 9 Jahren Rechtsstreit um das Stuttgarter Trinkwassernetz liegt jetzt dem Gemeinderat der Entwurf für eine außergerichtliche Einigung mit der Netze BW vor. Wir begrüßen, dass durch die Aufnahme von Verhandlungen Bewegung in die Sache gekommen ist. Wir GRÜNE sehen allerdings das Ziel, das Wassernetz künftig städtisch zu betreiben, nicht bereits dadurch erfüllt, dass sich die Netze BW GmbH als Tochter der EnBW derzeit überwiegend in öffentlicher Hand befindet. Wasserversorgung ist als systemkritische Infrastruktur eine originäre Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und sollte daher auch von der betroffenen Kommune erbracht werden.

Wir GRÜNE möchten das Wassernetz zum baldmöglichsten Zeitpunkt zurück in städtischer Hand haben. Dafür halten wir es für erforderlich, jetzt die verschiedenen Wertermittlungsverfahren nebeneinander zu legen, um dann einen gemeinsamen Gutachter zu beauftragen und hier endlich Sicherheit für beide Seiten bezüglich des Kaufpreises herzustellen. Daneben erwarten wir, dass die Verwaltung Vorschläge für eine künftige kommunale Organisationsstruktur ausarbeitet. Der jetzige Vorschlag lässt zudem wichtige Fragen offen. Zum Beispiel ob die Mitgliedschaften in den Wasserzweckverbänden einschließlich der Wasserbezugsrechte und -pflichten zu 100% Prozent an die Stadt zurückübertragen werden, sobald sie die Netze wieder selbst betreibt.

Das gleiche gilt für den Übergang der für die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas betriebsnotwendigen Grundstücke an die Landeshauptstadt. Zwar sind Mitsprache- und Schutzbestimmungen wie eine Sperrminorität, eine Berichtspflicht und die Bildung eines Aufsichtsrats unter 1/3 Beteiligung der Stadt vorgesehen, doch sind diese unserer Ansicht nach noch nicht ausreichend ausgearbeitet. So müsste insbesondere geklärt werden, welchen Einfluss die Landeshauptstadt künftig auf grundlegende unternehmerische Entscheidungen und das operative Geschäft der Netze BW Wasser GmbH hätte. Auch wenn derzeit diesbezüglich keine Bestrebungen bekannt sind, sehen wir es dennoch kritisch, dass die Change of Control-Klausel und damit der Anspruch auf Herausgabe an die Stadt erst dann bestehen soll, wenn bereits über 50% der Geschäftsanteile veräußert worden wären. Zudem ist bislang kein solcher Anspruch auf Rückkauf vorgesehen, wenn sich Änderungen bei wesentlichen rechtlichen Vorgaben (z.B. im EU-Recht) abzeichnen. Neuverhandlungen sind für uns GRÜNE daher unerlässlich.

(Foto: ronymichaud/pixabay.com)