SWSG zu Unrecht kritisiert

In einem Beitrag der Fraktion Linke SÖS Tierschutz im Amtsblatt vom 02.07.2026 wurden die Handlungsfähigkeit und Kompetenz der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) in Zweifel gezogen. Damit nicht genug, wurde zudem in einem Antrag der selben Fraktion wider besseres Wissen unterstellt, die SWSG käme der gesetzlichen Pflicht zur Stilllegung oder des Austauschs von Wasserleitungen aus Blei nicht nach und hätte diesen „gesetzeswidrigen Zustand“ „zumindest billigendend in Kauf genommen“.
Wir kritisieren das Verhalten der Fraktion Linke SÖS Tierschutz auf das Schärfste. Es ist nicht akzeptabel, hier der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und ihren Mitarbeitenden ein gesetzwidriges Verhalten zu unterstellen, obwohl die Hintergründe hinlänglich bekannt waren. Für uns ist daher eine sachliche Einordnung und Richtigstellung des Sachverhalts zwingend geboten:
Regelmäßige Trinkwasserkontrollen und abgestimmtes Vorgehen bei Auffälligkeiten
Die SWSG veranlasst in ihrem Wohnungsbestand regelmäßig Untersuchungen des Trinkwassers, um die Wasserqualität fortlaufend zu überprüfen und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchungen führt sie freiwillig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durch und nimmt damit ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mieter*innen auch in diesem Bereich proaktiv wahr. Nachdem sich hierbei in den Gebäuden Rotweg Hinweise auf eine mögliche Überschreitung des Grenzwerts für Blei ergaben, hat die SWSG weiterführende Untersuchungen in Form gestaffelter Stagnationsproben veranlasst und das Gesundheitsamt umgehend über die Erkenntnisse informiert; in der Folge wurden weitere Beprobungen in enger Abstimmung mit der Behörde durchgeführt.
Information der Mieter*innen, Ersatzversorgung und technische Einordnung
Parallel hierzu wurden die betroffenen Mieter*innen unverzüglich über die Nutzungseinschränkungen des Leitungswassers zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen informiert und Wasserlieferungen organisiert, um die unmittelbaren Auswirkungen für die Haushalte zu überbrücken. Die Gebäude im Rotweg wurden vor ca. 20 Jahren umfassend modernisiert, einschließlich der Haustechnik und sämtlicher Rohrleitungen. Die Trinkwasserleitungen in den betroffenen Gebäuden bestehen aus Mehrschichtverbundrohren, d. h., die Rohre sind nicht Ein vollständiger Austausch dieser Leitungen ist weder rechtlich vorgeschrieben noch aus fachlicher Sicht erforderlich, da diese kein Blei ins Trinkwasser abgeben können. Für Armaturen und Fittings aus zugelassenen Metalllegierungen, die geringe Bleianteile enthalten können, besteht keine generelle gesetzliche Austauschpflicht zum 12.01.2026. Solche Bauteile dürfen nach Maßgabe der geltenden Regelwerke und der Positivliste des Umweltbundesamts weiterhin in Trinkwasserinstallationen verwendet werden. Die SWSG setzt ausschließlich auf zugelassene und geprüfte Produkte, um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung und den Schutz ihrer Mieter*innen bestmöglich zu gewährleisten. Die Unterstellungen diesbezüglich sind daher rechtlich nicht zutreffend.
Gezielte Ursachenanalyse und fachlich abgestimmtes Vorgehen
Dass es in einer bereits umfassend modernisierten Trinkwasserinstallation zu einer Grenzwertüberschreitung bei Blei kommt, ist ausgesprochen ungewöhnlich und stellt einen Ausnahmefall dar. Daher erfolgte eine gezielte Ursachenanalyse. Pauschale, kostenintensive und vor allem auch für die Mieter*innen extrem belastende Maßnahmen, wie der vorsorgliche Austausch sämtlicher Leitungen inklusive Armaturen, ohne konkrete Fehlerdiagnose, wären weder technisch sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar. Und gerade auch für die Mieter*innen eine massive Belastung. Dieses Vorgehen ist fachlich geboten und nicht zu beanstanden. Bei einer unerwarteten Grenzwertüberschreitung ist ein abgestuftes Vorgehen erforderlich, um die Ursache zielgerichtet einzugrenzen und zu beseitigen. Genau dies ist im vorliegenden Fall umgehend erfolgt. Die SWSG hat dazu einen externen Fachingenieur sowie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzugezogen.
Verhältnismäßige Sanierung und umfassende Unterstützung der Mieter*innen
Auf Empfehlung des Gutachters wurden daraufhin zunächst die im Untergeschoss gelegenen und dort konzentriert vorhandenen Leitungsabschnitte und Bauteile erneuert. Die Trinkwasserinstallation im Untergeschoss in einem ersten Sanierungsschritt mit erheblicher Eingriffstiefe umfassend erneuert und Ende 2025 abgeschlossen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle ist damit bereits eine ausreichende Abhilfe erreicht. Dass darüber hinaus eine tiefgreifende Sanierung der weiterführenden Leitungsabschnitte (eines bereits modernisierten Wohnhauses mit der oben dargestellten Rohrleitungsinfrastruktur) bis in die Wohnungen erforderlich wird, stellt eine besondere Ausnahme dar und kann und sollte daher erst nach umfassender Analyse erfolgen. Die SWSG die Bewohner*innen wurden umgehend und werden fortlaufend transparent über den jeweiligen Sachstand, die Untersuchungsergebnisse, Nutzungseinschränkungen und weitere Schritte informiert. Begleitend hat die SWSG bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Beeinträchtigungen für die betroffenen Mieter*innen so gering wie möglich zu halten. Hierbei wurde selbstverständlich auch eine Mietminderung für alle betroffenen Haushalte gewährt.
Interimsmaßnahmen und Vorbereitung der umfassenden Strangsanierung
Zur weiteren Entlastung der Bewohner*innen wurde eine Interimswasserversorgung im Treppenhaus eingerichtet. Bei dieser kam es allerdings wiederholt zu schweren Vandalismus- und Manipulationstaten, die darauf ausgerichtet waren, die Nutzung durch die Mieterschaft zu verhindern und darüber hinaus zu weiteren Schäden in den Kellerräumen von Mieter*innen führten. Diese bewussten Manipulationen hat die SWSG zur Anzeige gebracht. Für September ist nun eine Strangsanierung vorgesehen. Diese sehr aufwändige Maßnahme mit erheblicher Eingriffstiefe in den bewohnten Bestand bedarf einer besonders sorgfältigen Planung und Koordination. Betroffen sind hierbei auch die angeschlossenen Trinkwasserleitungen in den Wohnungen, insbesondere in Bädern und Küchen, sodass die Maßnahme in weiten Teilen einen vollständigen Rückbau und die anschließende Wiederherstellung der betroffenen Bäder erfordert. Hierzu läuft derzeit eine Ausschreibung, um die Sanierung fachlich belastbar, terminlich realistisch und für die Bewohnerinnen und Bewohner so geordnet wie möglich umzusetzen. Nach allen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen wird diese umfangreiche Sanierungsmaßnahme voraussichtlich im September 2026 starten.
All diese Informationen lagen auch der Fraktion Linke SÖS Tierschutz vor, doch wurden offenbar gezielt ignoriert und die SWSG sowie ihre Mitarbeiter*innen wissentlich in Misskredit gebracht. Die GRÜNE Fraktion steht hinter dem Vorgehen der SWSG und unterstützt die eingeleiteten Maßnahmen, die darauf abzielen, die Situation für die betroffenen Mieter*innen schnellstmöglich und nachhaltig zu verbessern.
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