Urteil bringt Bewegung in die Wärmewende

7. Dezember 2023In Klimaschutz, Pressemitteilung4 Minuten Lesezeit
Der Ausbau der Fernwärme spielt eine wichtige Rolle für die urbane Wärmewende. Foto: RealPeopleGroup, iStock

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil zum Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart gefällt. Die Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Stuttgarter Rathaus begrüßen die Klarheit – und gehen davon aus, dass in den Ausbau der Fernwärme in Stuttgart jetzt mehr Bewegung kommt.

 „Es ist gut, dass es jetzt Klarheit im Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart gibt“, betonen die Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Stuttgarter Rathaus. „Wir gehen davon aus, dass durch das BGH-Urteil nun endlich Bewegung in den Ausbau des Fernwärmenetzes in Stuttgart kommt – und damit die urbane Wärmewende weiter Fahrt aufnimmt,“ so Petra Rühle und Björn Peterhoff. Und weiter: „Bei der Wärmewende setzen wir auf den Ausbau der Fernwärme. Um unser Klimaneutralitätsziel bis 2035 zu erreichen, müssen in Zukunft jedoch deutlich mehr erneuerbare Energiequellen für Fernwärme genutzt werden. Wir brauchen eine klimaneutrale Fernwärme.“

Faires Auswahlverfahren

Hier könnte ein faires Auswahlverfahren, mit dem die Landeshauptstadt entscheidet, wer künftig die sogenannte Konzession für das Fernwärmenetz in Stuttgart erhalten soll, durchaus eine positive Wirkung haben. Dazu Björn Peterhoff. „In einem möglichen Auswahlverfahren müssen unser Klimaneutralitätsziel bis 2035 und die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart natürlich eine zentrale Rolle spielen.“

Ende für Stillstand beim Ausbau

Das Urteil des BGH könnte somit nicht nur den sieben Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt und der EnBW beenden. „Das BGH-Urteil könnte auch das Ende für den jahrelangen Stillstand beim Ausbau des Fernwärmenetzes in Stuttgart bedeuten und den Wucherpreisen für Fernwärmeanschlüsse ein Ende setzen.“

Hintergrund

Im April 1994 schloss die Stadt mit der Technische Werke der Stadt Stuttgart AG (TWS) einen Konzessionsvertrag, mit dem den Technischen Werken Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes eingeräumt wurden. Der Vertrag sah eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013 vor. Eine Regelung zum Eigentum an den Versorgungsanlagen nach Beendigung des Vertrags, eine sogenannte Endschaftsregelung, enthielt der Vertrag nicht.

Der operative Geschäftsbetrieb der TWS wurde zum 1. Januar 1997 auf die Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) übertragen, an der die Stadt zunächst noch beteiligt war. Mit Wirkung vom 15. Juli 2002 verkaufte sie diese Anteile an die Energie Baden-Württemberg AG, EnBW Anschließend wurden die NWS in den Konzern der EnBW eingegliedert. Im Jahr 2011 gab die Stadt das Ende des Konzessionsvertrags bekannt. 2016 beschloss der Gemeinderat, die EnBW auf die Herausgabe des Fernwärmenetzes zu verklagen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.12.2023 zum Fernwärmenetz in Stuttgart besagt, dass die EnBW das Fernwärmenetz behalten darf und nicht an die Landeshauptstadt abgeben muss. Die EnBW bleibt somit Eigentümerin des Netzes. Das Fernwärmenetz der EnBW ist heute 218 Kilometer lang. Allerdings darf sie das Fernwärmenetz auch nicht auf ewig weiterbetreiben, sondern muss sich einem Wettbewerb stellen. Denn laut BGH-Urteil darf die Landeshauptstadt in einem Auswahlverfahren entscheiden, wer künftig das Wegenutzungsrecht, die sogenannte Konzession, für das Fernwärmenetz in Stuttgart erhalten soll. Erhält ein neuer Bewerber den Zuschlag, muss die EnBW wohl diesem das Eigentum an dem Fernwärmenetz überlassen.