Sperrzeit: das richtige Instrument für den Anwohnerschutz?
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Das Amt für öffentliche Ordnung erteilt aktuell keine Ausnahmeregelungen bezüglich Sperrzeiten mehr für Gaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet rund um die Eberhardstraße. Grund dafür ist eine Anwohnerbeschwerde im Bereich der Eberhardstraße und des Josef-Hirn-Platzes in Stuttgart-Mitte. Die Stadt Stuttgart erlaubt es Gastwirtinnen und Gastwirten im Allgemeinen, einen regelmäßigen Antrag auf Sperrzeitverkürzung zu stellen und damit unter der Woche auch nach 3 Uhr sowie am Wochenende nach 5 Uhr geöffnet zu haben.
Uns GRÜNEN im Stuttgarter Rathaus ist der Interessensausgleich zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern und dem lebendigen Stuttgarter Nachtleben ein großes Anliegen. Wir befürworten aber auch eine belebte Innenstadt, die Anziehungspunkt für viele Menschen aus der Stadt und dem Umland ist. Kneipen, Clubs und Restaurants erhöhen die Attraktivität der Stadt und führen dazu, dass junge Leute gerne in unsere Stadt ziehen – ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.
Eine Verschärfung der Sperrzeitverkürzung schmälert die Attraktivität der Stadt und schränkt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unnötig ein. Wir bezweifeln, dass eine zwangsweise Schließung der Gaststätten sowie der öffentlichen Vergnügungsstätten sinnvoll ist. Mit dieser Maßnahme verlassen alle Gäste gleichzeitig die Lokalität – auch die, eigentlich noch gar nicht nach Hause gehen wollen – und verursachen dann geballten Lärm im öffentlichen Raum. Haben sie jedoch die Möglichkeit, die Lokalität zeitversetzt dann zu verlassen, wenn sie es wollen, wird dies sicher mit weniger Lärm geschehen.
Eine vorschnelle Maßnahme, die Stuttgart weniger attraktiv macht, wollen wir vermeiden.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung stellt im Verwaltungsausschuss dar, wie man zu der getroffenen Entscheidung gekommen ist, weswegen man davon ausgeht, dass diese Maßnahme zielführend ist und warum der Schwerpunkt der Maßnahme auf der Sperrzeitverkürzung um 5 Uhr liegt. Außerdem wird dargestellt, ob die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner genau auf diesen Zeitpunkt der neuen Sperrzeiten zurückzuführen sind.
2. Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen in der Vergangenheit getroffen wurden;
3. und sie stellt dar, wie die Sperrzeit wieder aufgehoben werden kann.
Björn Peterhoff – Andreas Winter
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