Kreative Ideen für Kaufhof gesucht
Die Stadt ruft dazu auf, kreative Konzepte für die temporäre Bespielung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes in der Eberhardstraße einzureichen. Gerne unterstützen wir den sogenannten Call for Ideas der AG Zwischennutz, schließlich machen wir uns schon lange dafür stark, die zentral gelegene Immobilie mit unterschiedlichen Nutzungen zu bespielen und für die gesamte Stadtbevölkerung zu öffnen.
Als dauerhafte Ankernutzung ist das Haus der Kulturen im ehemaligen Kaufhof-Gebäude in der Eberhardstraße bereits gesetzt. Für die temporäre Bespielung sucht die Stadt aktuell kreative Ideen. Gerne unterstützen wir den „Call for Ideas“.
Petra Rühle, Fraktionsvorsitzende
Call for Ideas
Das Gebäude des ehemaligen Kaufhauses in der Eberhardstraße 28 ist seit Frühjahr im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Aktuell ruft die AG Zwischennutz der Stadt in einem „Call for Ideas“ Interessierte dazu auf, Konzepte in zwei unterschiedlichen Bespielungsformaten einzureichen:
- Zum einen können sich Interessierte für eine gestalterische Bespielung der Schaufenster und/oder der Fassade bewerben. Konzepte für diese nicht-kommerziellen Nutzungen können kontinuierlich eingereicht werden.
- Außerdem sind Interessent*innen eingeladen, Konzepte zur temporären Nutzung der EG-Flächen bis zum 9. September 2024 einzureichen.
Alle Konzepte können über ein Bewerbungsformular der Stadt per E-Mail an kaufhaus@stuttgart.de eingereicht werden.
Ausblick
Ob und in welchem Rahmen eine Zwischennutzung künftig realisiert werden kann, hängt vor allem von baurechtlichen und gebäudetechnischen Fragen ab.
Erste Antworten liefert im Herbst eine bautechnische Bestandsaufnahme. Auf dieser Grundlage trifft der Gemeinderat dann eine finale Entscheidung.
Kriterien für Konzepte für temporäre Nutzung
Für Konzepte zur temporären Nutzung der EG-Flächen des Kaufhof-Gebäudes hat die AG Zwischennutz folgende Kriterien festgelegt:
- kurze Vorstellung der Bewerber*innen (z.B. Erfahrung der Einreichenden, Referenzprojekte)
- räumliche Darstellung des Konzepts (z. B. Grundrisse, Skizzen; Planunterlagen werden auf Anfrage über kaufhaus@stuttgart.de verschickt.)
- zu beachtende bau(-recht)liche Rahmenbedingungen
- Die Beratung durch eine*n Planer*in ist für eine bau(-recht)liche Machbarkeit/ Umsetzbarkeit empfehlenswert.
- Konzeptideen mit konkreten Angaben zum Betrieb (Betreiberstruktur, Betriebsablauf) sind Voraussetzung. Bei Einzelvorhaben empfehlen wir eine Vernetzung.
- Beschreibung der Finanzierung / Wirtschaftlichkeit (z.B. Kosten- und Finanzierungsplan)
Mehr erfahren
Weitere Informationen zur Zwischennutzung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes sowie ein Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage der Stadt Stuttgart.
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