Gebührensatzung für Flüchtlingsunterkünfte

30. Januar 20182 Minuten Lesezeit
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An den richtigen Stellen nachjustiert

Wie im Sommer 2017 beim Beschluss der neuen Gebührensatzung für Selbstzahler in Flüchtlingsunterkünften vereinbart, hat die Verwaltung in der ersten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses einen Erfahrungsbericht und Verbesserungsvorschläge vorgestellt. Die neue Gebührensatzung war notwendig geworden, da die bis dahin erhobenen Gebühren in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Stadt standen. Denn die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, die gestiegenen Kosten bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Für die große Mehrheit der Flüchtlinge übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt die Unterkunftskosten. Eine kleinere Gruppe ist die der Selbstzahler, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Im Idealfall soll diese Gruppe sich auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung suchen. Wer nicht gleich eine Bleibe findet, konnte bisher für 6 Monate in der Flüchtlingsunterkunft gegen Zahlung wohnen bleiben.
Unter der Annahme, dass es nur eine geringe Zahl an Selbstzahlern gibt, hatte eine breite Mehrheit im Gemeinderat sich Mitte 2017 für eine Anhebung der Gebühren ausgesprochen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben nun gezeigt, dass tatsächlich nur wenige Flüchtlinge von der Gebührenerhöhung betroffen sind. Für die Selbstzahler hat die Sozialverwaltung Verbesserungsvorschläge gemacht, die von uns Grünen und dem gesamten Gemeinderat begrüßt wurden und in Kürze beschlossen werden. Zu den Änderungen gehört eine Gebührensenkung: Mussten Selbstzahler bisher monatlich 228,15 EUR für ein Zimmer mit 4,5 Quadratmetern bezahlen, zahlen sie nach der neuen Regelung nur noch 160 EUR. Zudem sinken die Höchstbeträge für Paare mit Kindern und für Alleinerziehende. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die Wohnberechtigung für Selbstzahler in Flüchtlingsunterkünften von 6 Monaten auf 12 Monate zu erhöhen. Angesichts des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarkts wollen wir diese Frist auf 18 Monate erhöhen. Bei Auszubildenden wollen wir die ermäßigte Gebühr während der gesamten Dauer der Ausbildung beibehalten. Mit diesen Nachjustierungen sind wir Grünen sehr zufrieden. Sind sie doch ein Zeichen dafür, dass unser politisches System nicht statisch ist, sondern sich in einem ständigen Wandel befindet, um die bestmöglichen Lösungen für die Stadt und ihre Menschen zu finden.