Deutschlandticket: Die Stadt geht voran!
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Eine der wichtigsten und herausforderndsten Aufgaben des öffentlichen Dienstes in den kommenden Jahren ist die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Fachpersonal. Das Problem ist nicht neu, aber es hat sich in jüngster Zeit deutlich verschärft. Die Stadt Stuttgart muss dringend handeln, um auch in Zukunft die Aufgabenerfüllung nachhaltig sicherzustellen.
Wir GRÜNE haben die Themen Personalgewinnung und –erhaltung schon lange im Blick. Bereits 2014 hat der damalige Oberbürgermeister Fritz Kuhn das Jobticket initiiert und das jetzige Zuschussmodell mit einem einheitlichen Zuschuss an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung für die Nutzung von Tickets bzw. Abos des ÖPNV eingeführt. Ein Erfolgsmodell, das sich inzwischen auch dank des Engagements von Fritz Kuhn vom Handwerksbetrieb bis zum Global Player stadtweit fest etabliert hat.
Der Bund und die Länder planen, ab 2023 die deutschlandweite Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit dem „49-Euro-Deutschlandticket“ zu ermöglichen. Das nimmt die Stadtverwaltung jetzt zum Anlass, die Arbeitgeberleistung der ÖPNV-Zuschüsse an diese Entwicklung anzupassen und eine volle Übernahme des deutschlandweiten Nahverkehrstickets anzubieten. Das ist nicht nur gut für die Mitarbeitenden der Stadt, sondern könnte die Personalgewinnung und -bindung erleichtern und die Mobilitätswende vorantreiben.
Mit dem Beschluss die Kosten für das „49-Euro-Deutschlandticket“ zu übernehmen könnte sich die Stadt Stuttgart als Vorbild für weitere Kommunen und Unternehmen präsentieren. Das reicht allerdings nicht. Vielmehr ist es die Aufgabe eines Oberbürgermeisters auf die Wirtschaft und andere große Arbeitgeber*innen in Stuttgart aktiv zuzugehen und dafür zu werben, ihre Arbeitgeberleistungen zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverhaltens auszugestalten. Angesichts der angestrebten Mobilitätswende wäre das sinnvoll.
Aber nicht nur die Mitarbeitenden der Stadt Stuttgart müssen von der Erhöhung der Förderung profitieren. Die anderen 100%igen Beteiligungsunternehmen und das Klinikum Stuttgart sollten folgen. Dafür müssen allerdings die entsprechenden Aufsichtsräte die notwendigen Beschlüsse fassen. Außerdem ist das Subsidiaritätsprinzip – die Arbeitsteilung zwischen öffentlichen Trägern und Wohlfahrtsverbänden – bei den Kita-Trägern zu beachten. Die Stadt Stuttgart beteiligt sich mit einem hohen Prozentbetrag an den Personalkosten. Das Jobticket ist Bestandteil der Personalkosten und es ist daher nur folgerichtig, dass sich die Stadt Stuttgart bei Angebot und Inanspruchnahme des Jobtickets dementsprechend mit diesem Prozentsatz beteiligt.
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(Foto: Offenburg by pixabay.com)
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