Seit Jahren geht die Stadt auf die Eigentümer von Baulücken zu mit dem Ziel, dass diese von den Eigentümern mit Wohnungen bebaut oder für eine Bebauung an die Stadt oder an Dritte verkauft werden. Mehr als 6000 Wohneinheiten sind so bereits entstanden. (Dies entspricht einem theoretischen Volumen von 135 ha Bauland im Außenbereich, das vermieden wurde). Seit der Verabschiedung der Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zum 01.01.2016 gehen Mitarbeiter*innen des Baurechtsamtes auch auf die Eigentümer*innen von leerstehendem Wohnraum zu, mit dem Ziel eine Wiedervermietung zu erreichen.
Aber es gibt auch Häuser, die bereits vor der Verabschiedung der Satzung im ‚Dornröschenschlaf‘ lagen, und auf die die Regelung zur Zweckentfremdung nicht angewendet werden kann. Wir fordern die Stadt auf, diese zu kaufen und wieder bewohnbar zu machen: Antrag.
Wohnungen und Häuser einfach ungenutzt zu lassen, ist in Stuttgart seit 2016 als Zweckentfremdung verboten und mit bis zu 50 000 € Bußgeld belegt. Ihr wisst selbst von Leerstand? Helft mit ihn zu beenden und meldet ihn unter: poststelle.zweckentfremdung@stuttgart.de
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