„Die Lage ist ernst“ – Zum Tag des Artenschutzes

3. März 20212 Minuten Lesezeit
Foto: 7854 Harald Matern/pixabay.com

Das „sechste Sterben“ schreitet rasant fort: Von den geschätzten 10 Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit könnten in den nächsten Jahrzehnten eine Million verschwinden. In Baden-Württemberg sind 40 Prozent der Arten gefährdet, das Insektensterben hält an. Was ausstirbt ist unwiederbringlich verloren. Und reißt ein Loch in das Sicherheitsnetz, das uns alle umspannt.
Wir haben dafür gesorgt, dass die Stadt Stuttgart ein Artenschutzkonzept entwickelt hat, um dem Verlust der Artenvielfalt entgegen zu wirken. Es ist in seiner Detailfülle das erste seiner Art in ganz Deutschland. Es bildet die Grundlage dafür, wie wir in Stuttgart bedrohte Tiere und Pflanzen schützen und ihre Lebensgrundlagen erhalten können. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen setzen wir uns auch in Zukunft ein. Versprochen. >> zum Artenschutzkonzept!

Der Welttag des Artenschutzes (World Wildlife Day) wurde 2013 durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Er wird jedes Jahr am 3. März begangen, um an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (nach seiner englischen Bezeichnung „CITES“ genannt) am 3. März 1973 in Washington zu erinnern. An diesem Tag sind weltweit Institutionen und Organisationen jeglicher Art sowie die Öffentlichkeit dazu aufgerufen, durch vielfältige eigene Aktionen auf die Bedeutung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten für den Menschen sowie auf den anhaltenden globalen Verlust der Artenvielfalt aufmerksam zu machen. (BMU)

Leider sehr schlecht sieht es für den Feuersalamander (Titelbild) aus, wie die taz in ihrem Beitrag >> „Die Lage ist ernst“ schreibt!

Vom Land Baden-Württemberg wurde das ‚Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt‘ initiiert,  welches laut Umweltminister Franz Untersteller „zudem der Wegbereiter für das Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes war, mit dem das Land das bundesweit innovativste und fortschrittlichste Naturschutzgesetz geschaffen hat“. Die wesentlichen Inhalte sind:
– Reduzierung der Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent
– Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent
– Insektenfreundliche Beleuchtungen
– Verbot von Schottergärten
– Ausbau des Biotopverbundes
– Erhaltung von Streuobstbeständen
– Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von Grünflächen der öffentlichen Hand
>> hier geht’s zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt mit vielen weiteren Informationen und Links.