Zweites Haus des Jugendrechts
Die Landeshauptstadt bekommt ein zweites Haus des Jugendrechts. Im Gemeinderat am 10. Oktober 2024 haben wir dafür die benötigten Mittel bewilligt. Damit wird ein Stuttgarter Erfolgsmodell ausgeweitet.
Stuttgarts zweites Haus des Jugendrechts entsteht ab Dezember 2024 in der Silberburgstraße in Mitte. Die Stadt investiert für das zweite Haus des Jugendrechts knapp 370.000 Euro jährlich.
Doch was sind die Häuser des Jugendrechts? Ziel ist es, junge Menschen, die straffällig geworden sind oder an der Schwelle zur Straffälligkeit stehen, möglichst früh zu erreichen. Die Häuser des Jugendrechts sorgen einerseits für zügige Verfahren. Das heißt: Die Strafe folgt auf dem Fuße. Andererseits – und das ist uns GRÜNEN ganz besonders wichtig – geht es darum, dafür zu sorgen, dass Jugendliche erst gar nicht erst auf die schiefe Bahn geraten. Im Fokus stehen somit Prävention und Eindämmung von Jugendkriminalität.
In einer Art Behörden-WG sitzen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendamt zusammen. In den Häusern des Jugendrechts werden Jugendliche nicht einfach nur abgeurteilt, sondern es geht um Wiedergutmachung, Resozialisation und Prävention.
Fabian Reger, Stadtrat
Initiative von OB Kuhn
Initiiert hat das zweite Haus des Jugendrechts der frühere Stuttgarter OB Fritz Kuhn nach der sogenannten Krawallnacht im Sommer 2020. Mit dem zweiten Standort in Stuttgart-Mitte sind jetzt alle Stadtbezirke in Stuttgart abgedeckt. Zudem wurde die Jugendhilfe im Strafverfahren fachlich gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner*innen gefestigt und vertieft.
Ein Erfolgsmodell
Deutschlands erstes Haus des Jugendrechts wurde vor 25 Jahren – 1999 – in Bad Cannstatt eröffnet. Andere Städte zogen nach. Heute gibt es bundesweit mehr als 30 Häuser des Jugendrechts. Das Stuttgarter Haus des Jugendrechts ist somit ein deutschlandweites Erfolgsmodell.
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