Signa hat sich verspekuliert

Nachdem die Deutsche Bundesbank offenbar nicht mehr an einem Mietverhältnis in der Eberhardstraße interessiert ist und auch die Commerz Real kein Interesse mehr zeigt, ihre Anteile an der Immobilie aufzustocken, wurde nun die Reißleine gezogen: Die Kaufhof Stuttgart GmbH hat ihre Klage gegen die Stadt Stuttgart bezüglich des Vorkaufsrechts für die Eberhardstraße 28/Steinstraße 4 zurückgenommen. Damit ist der Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt an den Grundstücken bestandskräftig.
„Das sind gute Nachrichten für die städtebauliche Zukunft in Stuttgart“, kommentiert unsere Fraktionsvorsitzende Petra Rühle die Meldung. „Jetzt haben wir doch noch die Chance, das Vorkaufsrecht für die Eberhardstraße 28 auszuüben und durch den Kauf der Grundstücke dort eine wirkliche Aufwertung und Belebung mit unterschiedlichen Nutzungen, wie Handel und Büros, aber auch mit Wohnen und kulturellen und sozialen Angeboten zu erreichen. Diese Entwicklung ist im Sinne der Sanierungsziele und der Stadt im Hinblick auf eine nachhaltige Stärkung der City sowie einer Aufwertung des öffentlichen Raums. Wir wären diesen Schritt gerne gleich gegangen, nun muss er für alle Fraktionen alternativlos sein.“
Unsere Bedenken waren gerechtfertigt
Es zeigt aber nun, dass unsere Bedenken gegen den Investor Signa und den vom Oberbürgermeister forcierten Vergleich mehr als gerechtfertigt waren. Dazu unser Fraktionsvorsitzender Andreas Winter: „Obwohl zahlreiche Fakten bereits auf dem Tisch lagen, die eine solche Entwicklung mehr als möglich erscheinen ließen, hat eine Mehrheit aus CDU, SPD, FDP und Freie Wähler aufs falsche Pferd gesetzt, indem sie einem Vergleich zugestimmt hat, der das Grundstück an der Eberhardstraße der Signa überlassen hätte und damit einem Investor, dem es ganz eindeutig nicht um die Interessen der Stadt geht.“
Petra Rühle ergänzt: „Das darf nicht mehr passieren. Nun muss die Stadt schnell handeln und den Kaufvertrag zeitnah unterzeichnen. Und die Signa sollte sich gut überlegen, wie sie sich im weiteren Verfahren der Stadt gegenüber verhält und ob sie die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle weiterhin mit blockieren will. Denn auch hier gilt, man sieht sich immer zweimal (mindestens).“
Wie weiter?
Jetzt muss endlich umgesetzt werden, was wir schon 2022 beantragt haben: Die städtischen Bedarfe, insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich, müssen ermittelt und dargestellt werden, auch in Hinblick auf das Haus der Kulturen, denn der Standort Eberhardstraße bietet ganz andere Möglichkeiten als das bislang vom Oberbürgermeister und einiger Fraktionen im Rat forcierte Trostpflästerchen in der Steinstraße oberhalb einer überdimensionierten Tiefgarageneinfahrt.
Nun muss geprüft werden, welche dieser Nutzungen sowohl mit den grundlegenden städtebaulichen Zielen, wie einer Stärkung des Einzelhandels, mit innenstadt-kompatiblem Wohnen (auch innovativen Wohnformen) und einer Aufwertung und Belebung des öffentlichen Raums als auch mit den im Gebiet vorhandenen schutzwürdigen Immissionsorten und baurechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
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