Gäubahn optimal anbinden
Die geplante Kappung der Gäubahn sorgt aktuell für Gesprächsstoff in Stuttgart und darüber hinaus. Mit einem interfraktionellen Antrag fordern wir eine optimale Anbindung der Gäubahn an den Schienenknoten Stuttgart mit einer kürzest möglichen Unterbrechung.
Dies sind unsere Forderungen:
- Die künftige Bundesregierung soll noch im Jahr 2025 eine Zusage zur Finanzierung und Umsetzung der jetzt geplanten Gäubahnführung über den Flughafen in den neuen Tiefbahnhof geben. Bahn und Bund müssen schnellstmöglich Gespräche aufnehmen. Ein Interim der Gäubahn ohne konkrete Perspektive ist nicht akzeptabel.
- Die Gäubahnunterbrechung zum Hauptbahnhof muss so kurz wie möglich sein. Die Deutsche Bahn muss ein vollfunktionsfähiges Konzept zur Bewältigung der Verkehre der S-Bahn sowie der Fern- und Regionalbahn im Jahr 2026 garantieren und eine zeitgleiche Gäubahnunterbrechung und S-Bahn-Stammstreckensperrung möglichst vermeiden.
- Die erforderliche Sanierung bzw. Weiterentwicklung der Panoramabahnstrecke sollte unbedingt während der Gäubahnunterbrechung erfolgen, da sonst im Anschluss eine weitere längere Streckensperrung droht. Die notwendigen Planungen und Entscheidungen bezüglich der künftigen Nutzung der Panoramastrecke sind daher zügig voranzutreiben.
Hintergrund zu unserem Antrag:
Die Sanierung der Panoramabahn erfordert eine Unterbrechung der Gäubahn. Auch bei einer Führung der Gäubahn in den Tiefbahnhof ist spätestens bis zu dessen Inbetriebnahme eine Unterbrechung notwendig. Daher ziehen wir eine Unterbrechung der Gäubahn nicht in Zweifel.
Aber die aktuell geplante Unterbrechungsdauer ist viel zu lang. Es ist nicht akzeptabel, dass die Kappung bereits 2025 erfolgen soll, obwohl die Digitalisierung der S-Bahn noch nicht abgeschlossen ist und derzeit noch keine Klarheit über die Umsetzung der Gäubahnführung über den Pfaffensteigtunnel besteht.
Deshalb ist es richtig, dass sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesnaturschutzverband (LNV) hier einsetzen und Einwände gerichtlich gegen eine jahrelange Kappung der Gäubahn vorbringen. Hier wird die Frage geklärt, muss die Unterbrechung verkürzt werden oder müssen sogar zwei Gleise bis zum Anschluss der Gäubahn an den Tiefbahnhof erhalten bleiben? Diese Frage können wir hier nicht abschließend klären und es gibt dafür auch keine politische Mehrheit. Daher führt uns diese Diskussion heute auch nicht weiter.
Wir haben uns darauf konzentriert, wo es eine politische Mehrheit und es gibt einen parteiübergreifenden Konsens, dass die Unterbrechung nicht zu lange dauern darf. Auf unsere Initiative hin fordert jetzt eine große Mehrheit im Gemeinderat, dass es keine Unterbrechung ohne eine klare Anbindungsperspektive für die Gäubahn geben darf.
Das ist ein starkes Signal an die Bahn und die Verantwortlichen – und hoffentlich ein Schritt hin zu mehr Klarheit darüber, wie es weitergeht. Einfach, wie von der Bahn geplant, ohne klare Perspektive die Gäubahn zu kappen, das geht sicher nicht. Und alle weiteren Fragen müssen nach dem Gerichtsurteil geklärt werden.
Unsere Stellungnahme zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Februar 2025 in den Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes (LNV):
„Das Verwaltungsgericht hat die Klagen von DUH und LNV abgewiesen und damit zumindest für mehr rechtliche Klarheit gesorgt. Ungeachtet dessen bleibt für uns die geplante Kappungsdauer der Gäubahn nicht akzeptabel. Im Interesse der Bahnreisenden setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten. Auf unsere Initiative hin hat der Gemeinderat dazu kürzlich einen wichtigen Beschluss gefasst. Nun braucht es rasch Klarheit über die Finanzierung des Anschlusses der Gäubahn an den Tiefbahnhof und keine vorschnelle Kappung. Zudem darf die Strecke nicht unterbrochen werden, solange die Bauarbeiten für die digitale Schiene laufen und die Stammstrecke gesperrt ist.“
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