Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und Weinbauflächen: Kriterien müssen zukunftsfest sein – und Landwirt*innen unterstützen

Die Flächenknappheit erhöht den Druck bei den landwirtschaftlichen Betrieben enorm. Wenn Neuvergaben von Flächen anstehen, muss einerseits gewährleistet sein, dass die in 2017 und 2018 erarbeiteten Kriterien und Beschlüsse zur Umsetzung kommen. Da die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs ein sehr anspruchsvoller Beruf ist, möchten wir zu den bisher kommunizierten und beschlossenen Kriterien die Einführung eines weiteren Kriteriums prüfen, um die Eignung der Bewerber*innen sicherzustellen. Die Vergabe soll vorrangig an Landwirt*innen mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung (mindestens Gesellenausbildung) erfolgen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns die Verpachtung von Weinbauflächen. Damit der stadtbildprägende Steillagenweinbau in Stuttgart weiterhin gut bewirtschaftet werden kann, müssen die Trockenmauern der städtischen Grundstücke ebenfalls saniert werden. Da sich das städtische Förderprogramm jedoch an Privateigentümer*innen richtet, und die Pächter*innen von städtischen Flächen nicht darauf zugreifen können, muss dafür eine Lösung gefunden werden.
Desweiteren sehen wir eine besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand, der Biodiversitätskrise zu begegnen, und einen besonders verantwortlichen Umgang mit städtischen Flächen in ökologisch sensiblen Bereichen einzufordern. Auf Grünlandflächen soll daher grundsätzlich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden.


Für eine jährliche Schwerpunktsitzung zur Wärmeleitplanung

Die kommunale Wärmeleitplanung Stuttgarts wurde Ende 2023 beschlossen und soll in zweijährigem Turnus weiter fortgeschrieben werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Klimaneutralität Stuttgarts bis 2035 zu erreichen, zu der die Wärmewende einen erheblichen Teil beiträgt. Wir wollen einen schnellen Ausstieg aus der fossilen Wärmeerzeugung bestmöglich unterstützen und beantragen deshalb das Monitoring anzupassen und u.a. eine jährliche Berichterstattung zum aktuellen Stand bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.


Jeder Tropfen zählt - Altspeiseöl bzw. Altspeisefett verwerten [Antw. liegt vor]

[GRDs 244/2023] Wenn Speiseöle und Speisefette vom Braten und Frittieren unsachgemäß über den Ausguss entsorgt werden, führt dies zu schwerwiegenden Verstopfungen in den Abwasserleitungen. Bereits mit unserem Antrag „Stuttgarter Altspeiseöl aufbereiten“ (GRDrs 222/2021) hatten wir das Thema aufgerufen. Eine Möglichkeit der Wiederverwertung bestand damals ausdrücklich nicht. In Kürze geht nun die neue Biovergärungsanlage in Betrieb. Dort soll künftig der Biomüll der Stadt angeliefert und in Biogas umgewandelt werden. Flüssige Speisereste werden bisher nicht als Biomüll gesammelt. Deshalb fragen wir erneut, ob in der neuen Anlage eine Wiederverwertung möglich ist und ob es inzwischen alternative Möglichkeiten der Verwendung von Altspeiseölen und -fetten gibt.

>> hier die Stellungnahme der Verwaltung! (pdf)


Interfraktionell: Verpackungssteuer für Stuttgart

[GRDs 208/2023] Die Stadt Stuttgart und damit die Bürger*innen müssen erhebliche Kosten für das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen aufbringen. Immer wieder gibt es massive Beschwerden über zu viel Müll in unserer Stadt. An vielen Plätzen besteht dieser Müll aus Verpackungen, die nur kurze Zeit für Getränke und Essen to go benutzt werden – und kaum in der Hand, schon wieder weggeworfen werden. Deshalb fordern wir gemeinsam mit der Fraktion Die FrAKTION und der Fraktionsgemeinschaft PULS eine Verpackungssteuer für Stuttgart.