Chancen der Digitalisierung beim Parken
Handyparken, Bewohnerparkausweis, Kurzzeitparkberechtigungen: Bei der Digitalisierung hinkt Stuttgart anderen Großstädten hinterher. Mit unserem aktuellen Antrag fordern wir, die Chancen der Digitalisierung beim Parken zu nutzen.
Stuttgart hat sich im Smart City Index in diesem Jahr erfreulicherweise auf den siebten Platz verbessert. Im Bereich Mobilität belegt Stuttgart allerdings nur Rang 16, im Bereich Verwaltung sogar nur Rang 51. Insbesondere beim Thema Parken hinkt Stuttgart anderen Großstädten hinterher. Die Umsetzung des Projekts “Handyparken”, die für Juli 2024 angekündigt war, lässt weiterhin auf sich warten. Damit bleibt den Menschen weiterhin nur der Weg zum nächstgelegenen Parkscheinautomaten. Das ist vor allem ärgerlich, wenn man später als geplant zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, da es aktuell keine Möglichkeit gibt, von unterwegs die Parkzeit zu verlängern.
Auch für Motorräder ist die fehlende Digitalisierung im Bereich Parken ein Problem. Denn während man im Auto den Parkschein einfach hinter die Windschutzscheibe legen kann, ist dies bei Motorrädern nicht ohne weiteres möglich. Und auch die Möglichkeit, Bewohnerparkausweise oder Sonderparkberechtigungen digital beantragen, hinterlegen und verlängern zu können, würde einige Erleichterungen schaffen.
Scan-Fahrzeuge für Parkraumkontrolle nutzen
Ein weiterer Punkt ergibt sich aus dem kürzlich im Landeskabinett verabschiedeten Landesmobilitätsgesetz. Dort ist die Möglichkeit der digitalen Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeugen vorgesehen. In Stuttgart gibt es mehr als 50.000 bewirtschaftete Parkplätze. Deren manuelle Kontrolle ist eine große Herausforderung und die Personalgewinnung im Bereich der Parkraumüberwachung gestaltet sich schwierig. Mit Scan-Fahrzeugen könnte nicht nur die Kontrolle von Parkberechtigungen, sondern auch fahrlässiges Verhalten wie das Parken im Kreuzungsbereich oder an Zebrastreifen, was insbesondere auch die Schulwegesicherheit beeinträchtigt, deutlich effektiver kontrolliert, geahndet und in der Konsequenz hoffentlich unterbunden werden. Doch eine Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen digitaler Parkberechtigungen.
Unsere Forderungen:
- Die Verwaltung schafft die Möglichkeit, digitale Bewohner- und Sonderparkberechtigungen zu erwerben, zum Beispiel in Form eines digitalen Bewohnerparkausweises.
- Die Verwaltung schafft darüber hinaus die Möglichkeit, auch an Parkscheinautomaten digitale Kurzzeitparkberechtigungen zu erwerben, zum Beispiel über die freiwillige Eingabe des Kennzeichens.
- Die Verwaltung berichtet zeitnah über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts “Handyparken”.
- Sollte das Landesmobilitätsgesetz auch im Landtag beschlossen werden, legt die Verwaltung rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen dar, welche Mittel für die Einführung von Scan-Fahrzeugen zur Parkraumkontrolle benötigt werden.
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