Wahlen werden oft als Herz der Demokratie bezeichnet und gelten gemeinhin als „Bürgerpflicht“. Sie sind Ausdrucksform von politischer Teilhabe und ermöglichen Beteiligungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungsprozessen. Eine besondere Bedeutung sind Teilhabe, Chancengleichheit und Partizipation auf lokaler Ebene, konkret den Kommunalwahlen, beizumessen. Demokratische Entscheidungen des Gemeinderates betreffen unmittelbar das Lebensumfeld aller Bürger*innen, aller Stuttgarter*innen direkt oder indirekt – und dies mit oder ohne deutschen Pass. Zum Stichtag 31.12.2021 gab es in Stuttgart 72.449 Menschen, die aufgrund des deutschen Wahlrechtes nicht zu Kommunalwahlen zugelassen waren. Wir setzen uns deshalb für eine Wahlbeteiligung für Drittstaats-Angehörige auf kommunaler Ebene ein und beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die vom europäischen Netzwerk „Voting Rights for ALL Residents“ initiierte Städte-Erklärung „Unsere Städte, unsere Stimmen“ unterzeichnet.