Seit längerem beschäftigen uns S-Bahn-Haltestellen, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Diese liegen aber in der Zuständigkeit des VRS (Verband Region  Stuttgart). Legt man die Kriterien der Bahn an, könnte man meinen, manche S-Bahn-Haltestellen wären barrierefrei. Die DB schreibt dazu auf ihrer Webseite:
AUSSTATTUNGSMERKMALE BARRIEREFREIHEIT
1. Der stufenfreie Zugang zu allen Bahnsteigen ist mittels Aufzügen/langer Rampen oder stufenfreier Zugänge gewährleistet. Der Deutsche Behindertenrat, als die Bahn beratendes Expertengremium, verweist im Rahmen einer dezidierten Anfrage auf § 4 BGG und die allgemein anerkannten Regeln der Technik:

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