Der gültige Bebauungsplan hat auf dem ehemaligen Kaufhof-Areal in Bad Cannstatt ein Gehrecht festgesetzt, um eine kurze Fußgängerverbindung zwischen Bad- und Marktstraße zu schaffen. Diese Fußgängerverbindung wird seit Jahrzehnten rege genutzt. Sie ermöglicht insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen einen schnellen Zugang zur Marktstraße und trägt somit zur zusätzlichen Belebung der Altstadt Bad Cannstatt bei. Seit dem Abriss des ehemaligen Kaufhof-Areals ist diese Fußgängerverbindung nicht mehr begehbar, obwohl eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan vorhanden ist.
