Im letzten Doppelhaushalt hat der Gemeinderat die Schaffung von 10,5 Stellen in Entgeltgruppe 7 (EG7) für die Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen beschlossen. Hierzu gab es damals auch keine anderslautende Einschätzung der Verwaltung. Nun mussten wir erfahren, dass die Verwaltung auf einer maximalen Eingruppierung in EG 6 beharrt. Formal arbeiten nach LPVG die örtlichen Personalvertretungen auf Augenhöhe mit den Amtsleitungen zusammen. Wir sehen deshalb auch die Tätigkeit in den Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen analog zu den Tätigkeiten in den Vorzimmern der Amtsleitungen. Diese sind nach Gemeinderatsbeschluss übertariflich mit EG 7 eingruppiert.
Wir beantragen, dass der Antrag zur übertariflichen Eingruppierung der Stellen für die Geschäftsstellen der örtlichen Personalvertretungen auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 6. Juni 2024 genommen und dort zur Abstimmung gestellt wird.

GRDs 172/2024

 

 

 

Kategorien: Haushalt 2024/2025