Die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung zur Eingruppierung von Leitungen und Stellvertretungen in Kindertageseinrichtungen stellt zwar eine Verbesserung dar, indem die Toleranzgrenze für die Unterschreitung der Kinderzahlen auf 15 % angehoben wird, jedoch bleibt diese Maßnahme unzureichend. Angesichts der durchschnittlichen Auslastung von 83,5 % in den städtischen Kitas wird schnell klar, dass die Regelung keinen ausreichenden Schutz vor Herabgruppierungen bietet. Stattdessen wäre es notwendig, Herabgruppierungen komplett auszusetzen, da die Leitungskräfte nicht für den strukturellen Fachkräftemangel und die damit verbundenen Schwankungen in der Belegung verantwortlich gemacht werden dürfen.