Anfang Dezember 2022 haben wir einen Antrag (394/2022) zum Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen gestellt. Uns ist es wichtig, ein klares Signal für die zukünftige Anpassung des Wahlrechts zu setzen, um die politische Beteiligung der Stuttgarter*innen zu fördern, die weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch die EU-Mitgliedschaft besitzen und daher von Kommunalwahlen ausgeschlossen sind. Die Europäische Initiative „Voiting Rights for All“ hat eine Städte-Erklärung initiiert, deren unterzeichnenden Städte den Willen bekräftigen, sich für die Wahlbeteiligung von Drittstaats-Angehörigen auf kommunaler Ebene einzusetzen.
Deshalb wollen wir, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ebenfalls tätig wird und dieses wichtige Signal für eine demokratische Grundhaltung sendet und beantragen, dass unser Antrag, den wir vor über einem Jahr gestellt haben, noch im Februar auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses gesetzt wird.