Mit einem interfraktionellen Antrag fordern wir, dass aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung die Gebühren für Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen und weitere Nutzungen des öffentlichen Raumes zum 1. Januar 2026 grundsätzlich um zirka 10 Prozent erhöht werden, und nicht wie von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagen um zirke 25 Prozent.

Eine Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart ist erforderlich, da die allgemeinen Kosten seit der letzten Erhöhung im Jahr 2016 deutlich gestiegen sind. Allerdings bedarf es einer verträglichen und planbaren Erhöhung, welche die Realität der Menschen berücksichtigt, die unseren öffentlichen Raum bespielen und ihn lebenswert machen. Wir befinden uns seit zwei Jahren in einer Rezession. Gerade in der Gastronomie, die zu einem großen Teil von den Gebühren betroffen ist, hat man das Vor-Corona-Niveau noch immer nicht erreicht.

Dateityp: pdf