Seit 2020, ausgelöst durch die Pandemie, hat die Stadt für die Gastronomie im Außenbereich die zusätzliche Möglichkeit einer temporären Sondernutzung auf Parkflächen und Gehwegen geschaffen. Diese Sondergenehmigungen sind zum 31.12.2022 befristet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten zwei Jahren möchten wir, dass diese Sondernutzungsregelung nun verstetigt wird.

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Kategorien: Stadtentwicklung
Schlagwörter: Gastronomie