[GRDs 182/2023] Der Bezirksbeirat hat das Recht, in allen gemeindlichen Angelegenheiten, die für den Stadtbezirk von Bedeutung sind, Anträge und Vorschläge an die Verwaltung zu richten. Zu diesen Anträgen soll die Verwaltung innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Dabei wäre es wichtig, dass die Bezirksbeiräte den gesamten Ablauf des Vorgangs besser nachvollziehen können und dass sie wissen, auf welcher Stufe sich ihre Anfrage oder ihr Antrag gerade befindet. Wir fordern, dass die Arbeit der Bezirksbeiräte von Seiten der Verwaltung besser unterstützt wird und dass auch die Öffentlichkeit über die Arbeit der Bezirksbeiräte auf der Internetseite der Stadt informiert wird.