Eine Gesetzesnovelle innerhalb des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) des Bundes sorgt für Aufregung in Stuttgart. Es könnte die geplante Bebauung des Rosensteinviertels stoppen und ein für Stuttgart elementares Städtebauprojekt verhindern. Die Intension der Novelle, das Gleisflächen in Zukunft vor einer Entwidmung schützt, ist sinnvoll. Für die Stuttgarter Panorama- und Schusterbahn könnte die Neuregelung im AEG deshalb von besonderer Bedeutung sein. Bei Stuttgart 21 liegt der Fall anders. Bei der Planung des Projektes wurde von Anfang an davon ausgegangen, dass die heutige Gäubahnführung durch neue Infrastruktur ersetzt wird. Auf den frei werdenden Flächen sind zentrumsnahe und bezahlbare Wohnungen geplant. Die Novelle würde demnach im Nachhinein den städtebaulichen Mehrwert für Stuttgart verhindern. Das kann nicht sein. Deshalb ist S21 gesondert zu behandeln und die Stadt muss sich dafür einsetzen, dass eine Lösung für die Bebauung des Rosensteinquartiers gefunden wird. Außerdem ist eine Berichterstattung der Deutschen Bahn in den städtischen Gremien zur weiteren Zeitplanung zwingend erforderlich.

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Kategorien: Mobilität, Wohnen