Anträge 1. Halbjahr 2020 Texte

26.06.2020: Hilfe für Handel und Gastronomie in der Stadt:
Verkaufsoffene Sonntage in 2020 doch noch ermöglichen

Über Wochen und Monate hinweg waren Straßen und Plätze in der Stadt wie leergefegt, die Innenstadt hatte die Anmutung einer Geisterstadt. Auch in den kommenden Wochen sind zahlreiche Feste in der Stadt und in den Stadtbezirken abgesagt. Sie tragen sonst zur Belebung bei und prägen unsere Stadt. Gleichzeitig sind diese Feste Anlass, um verkaufsoffene Sonntage sowohl in der Innenstadt als auch in den Bezirken zu ermöglichen. Auch diese können jetzt nicht stattfinden.

Die Folgen der Corona-Krise sind für Handel und Gastronomie gravierend. Die Umsätze im Einzelhandel sind seit dem Lockdown massiv zurückgegangen. Insolvenzen und Geschäftsaufgaben sind ein Worst-Case-Szenario für Unternehmer*innen und Arbeitnehmer*innen, denn sie bedeuten den Verlust des Arbeitsplatzes. Wir haben zudem die Sorge, dass Leerstand die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt stark beeinträchtigen wird. Und wir befürchten, dass sich dadurch internationale Ketten noch stärker breitmachen könnten und die besondere Zusammensetzung der Läden in der City, gerade auch mit ihren kleinen inhabergeführten Läden, einer Austauschbarkeit und Beliebigkeit weichen wird.

Die Randale am Wochenende hat die Lage weiter verschärft. Neben Schäden, die sich auf einen siebenstelligen Betrag belaufen dürften, drohen nun Folgeschäden aus Imageverlust und Verunsicherung der Kund*innen.

Wir haben kein Interesse an einer generellen Sonntagsöffnung der Läden. Wir anerkennen das Interesse der Kirchen an einer Bewahrung der Sonntagsruhe. Und wir wissen, welche Zumutung sonntags Öffnungen für die Beschäftigten und manche Ladeninhaber*innen darstellen können. Dennoch, in dieser außergewöhnlichen Situation brauchen Handel und Gastronomie Unterstützung. Um zu einem Stück Normalität beizutragen, der Verunsicherung entgegen zu wirken, Arbeitsplätze zu sichern und die lebenswerte Innenstadt zu bewahren, regen wir an, eine begrenzte Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen zu ermöglichen.

Wir beantragen

  1. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem Land auf, wie über eine entsprechende Verordnung für das Jahr 2020 verkaufsoffene Sonntag ermöglicht werden können, die sonst anlassbezogen möglich waren, auch wenn die Anlässe Corona bedingt nicht in 2020 stattfinden können.
  2. Begleitend schlagen wir vor, Gespräche mit VVS und SSB zu führen, um Abonnenten an diesen Sonntagen ein attraktives Angebot zu machen, z.B. Einzelticket gleich Gruppenticket und damit bis zu 4 Personen auf ihr Jahresticket mitnehmen zu können. Dies wäre gleichzeitig eine gute Möglichkeit, Abonnementskunden einen besonderen Treuebonus zu gewähren.

Andreas Winter                                                  Silvia Fischer


25.06.2020: Der vhs aus der Corona-Krise helfen – für weitere erfolgreiche 100 Jahre

Vor gut acht Monaten erst konnte die vhs Stuttgart mit einem Festakt im Neuen Schloss unter der Beteiligung von Ministerpräsident Kretschmann ihr 100-jähriges Jubiläum feiern. Der Jubilarin wurde von der Presse bescheinigt, bemerkenswert unternehmenslustig und zukunftsgewandt zu sein.

Mit einem Jahresprogramm von über 5.000 Veranstaltungen gehört die vhs zu den größten Volkshochschulen in Deutschland. Die Bildungsangebote im Auftrag der Stadt, die Sprach- und Integrationskurse, Sport- und Bewegungsangebote, Kochkurse, Vorträge usw. waren so erfolgreich, dass alle ihre Räume „bis unters Dach belegt“ werden mussten. Ihre Erweiterungspläne wurden im November 2019 vom Gemeinderat wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Wenige Monate später, Mitte März 2020, wurde diese gute Entwicklung jäh gebremst. Der Betrieb der vhs wurde wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung untersagt (Corona-Verordnung allgemeine Weiterbildung). Erst ab Montag dieser Woche kann die vhs wieder Präsenzkurse anbieten, von einem Normalbetrieb ist sie jedoch noch weit entfernt.

Um überhaupt wieder Kurse geben zu können, sind hohe Abstands- und Hygieneauflagen einzuhalten: Beispielsweise bräuchte sie, um wieder ein Programm wie vor der Krise anbieten zu können, ungefähr die dreifache Anzahl an Räumen.

Der untersagte Betrieb über drei Monate hinweg und die jetzt vorsichtige schrittweise Lockerung werden sich im Betriebsergebnis der vhs – die sich vor der Krise mit einem hohen Anteil von über 60 Prozent selbst finanzieren konnte – mit einem hohen Verlust niederschlagen.

Hier sehen wir die Stadt gefordert, „ihrer“ vhs zur Seite zu stehen.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, mit welchem Verlust aufgrund der Corona-Krise bei der vhs gerechnet werden muss.
  2. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat – unabhängig von den am 28.05.2020 beschlossenen Hilfspaketen für Kultur und Sport – ein Hilfspaket für die Bildungseinrichtung vhs vor, bei dem die Einnahmeausfälle unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten abgefedert werden. Hierzu ist eine Beschlussvorlage zu erstellen.

Andreas Winter                                                  Silvia Fischer

 


27.04.2020: Jetzt vorbereiten – Videokonferenz-Sitzungen gemeinderätlicher Gremien

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Die Regierungsfraktionen im Landtag von Baden-Württemberg haben einen Gesetzesentwurf
vorgelegt, der Kommunen binnen kurzer Zeit ermöglichen soll, gemeinderätliche Gremiensitzungen via Videokonferenz durchzuführen. Nachdem auch wir seit Ausbruch der Corona-Pandemie unsere Fraktionssitzungen als Videokonferenz durchführen und damit sehr gute Erfahrungen machen, begrüßen wir die Initiative und plädieren für eine schnellstmögliche Umsetzung der Landeshauptstadt Stuttgart nach erfolgreichem Abschluss des  parlamentarischen Verfahrens.

Nachdem der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, digital zu tagen, innerhalb einer Übergangsfrist
ohne Regelung in der Hauptsatzung vorsieht, steht diese Möglichkeit den Kommunen voraussichtlich bereits ab dem 8. Mai zur Verfügung. Damit könnte trotz der notwendigen und
weiterhin wichtigen Kontaktbeschränkungen und des Veranstaltungsverbots für den Infektions-
und Gesundheitsschutz eine zeitnahe Rückkehr zum kommunalpolitischen Leben der Stadt und ihrer Gremien in Teilen ihrer großen Vielfalt möglich werden. Wir wollen die Möglichkeit
explizit auch für die Bezirksbeiräte schaffen, um die wichtige und wertvolle Vorberatung
im gemeinderätlichen Verfahren sicherzustellen.

Wir beantragen:
1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie Sitzungen der gemeinderätlichen Gremien als
Videokonferenzen durchgeführt werden und bereitet alles Notwendige vor, um eine möglichst
zeitnahe Aufnahme des digitalen Sitzungsbetriebs gemeinderätlicher Gremien zu
ermöglichen, sobald der Landtag von Baden-Württemberg die Rechtsgrundlage dafür geschaffen hat.
2. Die Verwaltung nimmt nach Schaffung der Rechtsgrundlage durch den Landtag eine entsprechende Regelung in den Entwurf für eine neue Hauptsatzung mit auf und prüft, inwieweit eine Anpassung nachrangigen Stadtrechts (z.B. Geschäftsordnung des Gemeinderats,
Geschäftsordnung der Bezirksbeiräte) notwendig wird, um eine möglichst vollumfängliche
Digitalisierung gemeinderätlicher Gremiensitzungen in Krisenzeiten anbieten zu können.
3. Die Verwaltung berichtet darüber in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses.

Florian Pitschel – Andreas Winter


24.04.2020: Situation der Familien während der Covid-19-Pandemie

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Eltern-Sein ist eine schöne, aber auch anstrengende Aufgabe. Jetzt, während der Covid-19-Pandemie wird es zu einer besonderen Leistung. Vom einen Tag auf den anderen waren Arbeit, Familienleben und Kinderbetreuung bzw. Schulersatz neu zu organisieren. Was alles in kürzester Zeit möglich gemacht wurde, ist erstaunlich. Vieles läuft gut, aber viele Familien, besonders Alleinerziehende mit ihren Kindern und Familien in prekären Lebenssituationen, benötigen zusätzliche Unterstützung, klare Perspektiven und gezielte Hilfsangebote.
Zwischenzeitlich gibt es einige Angebote wie Erleichterung bei Antragsstellungen im Jobcenter, zusätzlicher Zuschlag zum Kindergeld etc., und auch die Gebühren für Kita und Schule werden (vorerst für den Monat April) erstattet.
Trotzdem stellt sich bei vielen Familien die Frage, wie die Themen der Existenzsicherung und der Beschulung und Betreuung der Kinder noch länger zusammengehen können.
Da wieder mehr Firmen stufenweise in den Normalbetrieb übergehen, werden mehr Eltern an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und somit mehr Kinder in die Notbetreuung gehen müssen.

Notbetreuung
Von der Landesregierung wurden bezüglich der Notbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder Vorgaben gemacht.

Wir fragen hierzu und bitten um schriftliche Antwort:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche (bis zur 7. Klasse) nutzen das Angebot der Notbetreuung? Geht die Verwaltung davon aus, dass zunehmend Kinder in die Notbetreuung kommen, weil die Eltern arbeiten müssen?
2. Kann die Gruppengröße von fünf Personen eingehalten werden?
3. Gibt es für diese (vermutlich) vielen Gruppen genügend Betreuungspersonal?
4. Erhalten alle Einrichtungen genügend Hygienemittel, um die Hygienemaßnahmen einhalten zu können?

Kinderschutz
Außerdem gibt es die Sorge, dass besonders Kinder in schwierigen Lebensverhältnissen unter der häuslichen Situation leiden. In engen Wohnungen, ohne Freund*innen zu treffen, ohne Möglichkeit, einen Spiel- oder Fußballplatz zu besuchen, kann sich Konfliktpotential schnell verstärken.
Besonders schwierig erscheint uns auch die Situation der Familien, die in Sozial- und Flüchtlingsunterkünften leben.
Hier stellt sich die Frage, wie bei diesen Kindern der Schulunterricht gewährleistet wird. Die Familien wohnen auf sehr engem Raum, haben in der Regel keine digitalen Möglichkeiten und oft sprechen die Eltern nicht ausreichend Deutsch.

Wir fragen:
5. Gibt es ein Konzept, das Kinder in besonders prekären Lebensverhältnissen unterstützt?
6. Wie stellt das Jugendamt in den Familien den Kinderschutz sicher?
7. Gibt es weiterhin Hausbesuche durch Fachpersonal bei den Familien, die bereits regelmäßig vom Jugendamt betreut werden?

Da in nächster Zeit kein Jugendhilfeausschuss tagt, bitten wir um schriftliche Antwort.

Gabriele Nuber-Schöllhammer – Vittorio Lazaridis


24.04.2020: Wenn das Geld knapp wird – Bereitstellung von Informationen für Geringverdiener*innen und Leistungsbezieher*innen durch die Stadt

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Durch das Sozialschutz-Paket des Bundes sowie durch Programme von Land und Stadt gibt es auch Unterstützung für sozial Schwache, Geringverdiener*innen und Leistungsbezieher*innen. Durch Einnahmenausfall, gerade bei Solo-Selbstständigen und von Kurzarbeit Betroffenen ist dieser Personenkreis derzeit stark angestiegen.
So wurde die Antragstellung beim Jobcenter deutlich vereinfacht, der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, die Hinzuverdienstgrenze gelockert, es gibt Möglichkeiten der Beitragsfreistellung bei Lebens- und Rentenversicherungen, Ausgaben für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und Entschädigungsregelungen bei Kinderbetreuung geregelt. Zudem sollen Mieter wesentlich leichter und vor allem schneller als bisher Wohngeld erhalten. Dadurch haben sie dann auch Anspruch auf die Bonus-Card+Kultur der Stadt. Betroffene sollten daher unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld, Grundsicherung und weiterer Unterstützungen prüfen.
Doch viele Betroffene kennen diese Erleichterungen nicht. Zwar sind Informationen bei z.B. bei der Agentur für Arbeit und beim BMAS zu finden, doch viele Stuttgarter*innen informieren sich v.a. bei den städtischen Angeboten. Auch besteht große Unsicherheit, was die Öffnung sozialer Angebote wie der Tafelläden angeht. Viele Berechtigte haben bislang auch noch nie staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen müssen. Daher ist die Bereitstellung von einfachen und übersichtlichen Informationen für Geringverdiener und Leistungsbezieher auf den Informationskanälen der Stadt besonders wichtig.

Wir beantragen daher:
Die Stadt stellt auf ihrem Internetauftritt, besonders auf ihrer Sonderseite coronavirus.stuttgart.de, die notwendigen Informationen für Geringverdienende und Leistungsbezieher*innen übersichtlich und verständlich dar. Zudem sollten weitere Informationskanäle, z.B. durch Postwurfsendungen, geprüft werden.

Petra Rühle – Gabriele Nuber-Schöllhammer


23.04.2020: PULS-Fraktionsgemeinschaft, Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Lokale Potentiale bei der Produktion von Alltagsmasken nutzen – Sozial Schwächere beim Infektionsschutz unterstützen

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Hintergrund:
Die größte Reduktion der Ansteckung durch COVID-19 wird durch Einhaltung eines
Mindestabstands und der Hygieneregeln erreicht. In Bereichen, wo dies nicht durchgehend
möglich ist, reduziert die Verwendung einer die Nase und den Mund bedeckenden
Gesichtsmaske die Viruslast in der Umgebung und damit das Infektionsrisiko für die
umgebenden Personen. Daher wird das Ansteckungsrisiko insgesamt deutlich gesenkt,
wenn alle eine Maske tragen. Auch sogenannte Alltags- bzw. Community-Masken können
so dazu beitragen, die Infektionsrate zu senken. Daher hat das Land in der geänderten
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
(Corona-Verordnung – CoronaVO) auch ein verpflichtendes Tragen eines solchen
Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV und beim Einkaufen, also dort, dort wo viele verschiedene
Menschen auf engem Raum zusammentreffen, beschlossen.

Wie in den letzten Wochen überall im Netz und auch in kleinen Läden und Schneidereien in
Stuttgart zu sehen ist, gibt es eine Vielzahl von lokalen Produktionsstätten, Manufakturen,
Privat-Kleinhersteller*innen und kulturellen Institutionen, die bereit sind, die Produktion
dieser Alltagsmasken aufzubauen. Teilweise läuft diese auch schon an, so z.B. bei der
Kostümwerkstatt der Staatstheater Stuttgart, aber auch bei vielen Änderungsschneidereien.
Andererseits stellt der Kauf von geeigneten Masken für viele Geringverdiener*innen und
Leistungsbezieher*innen ein finanzielles Problem dar. Auch die Beschaffung gestaltet sich
aufgrund der derzeitigen Produktionsengpässe, Lieferschwierigkeiten und teilweise hoher
Kosten gerade für diesen Personenkreis als schwierig.

Um daher einerseits die lokalen Anbieter und deren Aktivitäten zu unterstützen, andererseits
Bonus-Card-Bezieher*innen und sozialen Trägern solche Masken zur Verfügung zu stellen,
wäre der Ankauf durch die Stadt ein wichtiger Schritt. Auch entsprechende Arbeitshilfeträger
wie z.B. die ZORA gGmbH könnten als Anbieter hierfür in Betracht gezogen werden. Diese
Masken können dann in Tafelläden, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe,
gemeindepsychiatrischen-/sozialpsychiatrischen Einrichtungen, Einrichtungen der
Prostituiertenhilfe, Frauenhäusern, ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe, Unterkünften
für Geflüchtete sowie Einrichtungen der Arbeitshilfe und Sozialkaufhäusern (sofern
geöffnet) an Bonuscard-Besitzer*innen kostenlos ausgegeben werden. Zudem können sie
sozialen Einrichtungen mit Publikumsverkehr und v.a. den dortigen ehrenamtlichen
Helfer*innen angeboten werden.

Um eine ausreichende Anzahl von Anbieter*innen zu erreichen und entsprechende Masken
zu erhalten, wäre neben einer Abfrage bekannter Unternehmen und Institutionen sowie
einem Aufruf in den Medien auch eine Online-Plattform gerade für Kleinhersteller*innen und
Privatpersonen eine gute Möglichkeit, ihre lieferbaren Mengen der Stadt anzubieten. So
könnten bspw. In einem ersten Schritt 15.000 solcher Masken zum Einkaufspreis von ca. 5
€ pro Stück aus lokaler Produktion bezogen werden (ggf. auch mit einer
minimalen/maximalen Abnahmemenge um die notwendige Sicherheit einerseits, die
Breitenwirkung andererseits zu gewährleisten). Je nachdem wie sich die Nachfrage
entwickelt, muss dann entsprechend nachgesteuert werden.

Dies wäre ein großer Gewinn auf vielen Ebenen: So können lokale Kleinanbieter und
Handwerker*innen sowie kulturelle Institutionen, die unter einbrechenden Einnahmen
aufgrund der Schließungen leiden, durch den verlässlichen Ankauf der Stadt unterstützt und
der Aufbau der lokalen Produktion befördert werden. Und es kann die zusätzliche finanzielle
Belastung von Geringverdiener*innen und Leistungsbezieher*innen durch die Corona-Krise
verringert werden.

Daher beantragen wir:
1. Die Verwaltung prüft die Umsetzung eines solchen Projektes zur Unterstützung der
lokalen Anbieter/Hersteller von sogenannten Alltagsmasken sowie deren Ausgabe
an soziale Einrichtungen mit Publikumsverkehr und an Bezieher*innen der
Bonuscard.
2. Die Verwaltung macht eine Bedarfserhebung bei den genannten Ausgabestellen für
die Anzahl der dort voraussichtlich benötigten Masken, stellt dar, bei welchen lokalen
Anbietern (Kleinhersteller*innen, kulturelle Institutionen ect.) diese besorgt werden
können und listet die der Stadt dadurch entstehenden Kosten auf.
3. Um das dargelegte Ziel auch erfüllen zu können, sollten die Aufträge ohne ein
förmliches Verfahren als „Dringlichkeitsbeschaffung“ mittels Verhandlungsvergabe
ohne Teilnahmewettbewerb (VVoT), als freihändige Vergabe oder als form- und
fristfreier Direktauftrag vergeben werden. Sollten die in einem ersten Schritt
georderten und verteilten Masken nicht ausreichen, muss entsprechend
nachgesteuert werden.
4. Die Stadt prüft die Erstellung einer Online-Plattform auf der Kleinhersteller*innen und
Privatpersonen der Stadt ihre produzierten Masken mit möglichen Mengen und
Lieferzeiträumen anbieten können.

Vielen Dank vorab.

Deborah Köngeter – Christian Walter
PULS-Fraktionsgemeinschaft

Petra Rühle – Gabriele Nuber-Schöllhammer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion


21.04.2020: Interfraktioneller Antrag: Kulturelle Infrastruktur absichern

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Kunst und Kultur sind für uns zentrale Bestandteile des städtischen Lebens. Sie setzen wichtige gesellschaftspolitische Impulse und tragen zum Diskurs über die großen Fragen unserer Zeit bei. Kunst und Kultur müssen sich frei entwickeln können. Dafür ist der Erhalt der Vielfalt der kulturellen Orte und der Veranstalter in unserer Stadt von besonderer Bedeutung.

Die kulturelle Identität unserer Stadt ist breit gefächert. Für die institutionell geförderten Kultureinrichtungen haben wir angesichts der Corona-Krise kurz vor Ostern einen ersten wichtigen Schritt getan und weitreichende Beschlüsse von der Auszahlung von Fördergeldern als Soforthilfe bis hin zu Mietstundungen und zusätzlichen Unterstützungsleistungen gefasst.

Doch für die Attraktivität des Stuttgarter Kulturlebens speziell im musikalischen Bereich sind genauso auch die nicht geförderten Spielstätten und Veranstaltungsorte wie das Wizemann, die Wagenhallen, dass LKA und die im Club Kollektiv zusammengeschlossene Clubszene wichtig. Sie tragen zur kulturellen Identität ebenso bei wie die gleichfalls nicht geförderten Konzertveranstalter, die – allen voran SKS Russ – seit Generationen das Kulturleben in unserer Stadt prägen.

Gerade den Musikbereich trifft die aktuelle Krise besonders hart, hat doch die Kultursaison 2019/20 Mitte März ein jähes Ende gefunden. Und wann die ersten Buchungen für Veranstaltungsflächen, Live-Veranstaltungen oder die ersten Abonnements für die nächste Spielzeit gezeichnet werden, ist bei der derzeitigen Unsicherheit für die Folgemonate nur schwer vorherzusagen.

Da uns jedoch der Erhalt dieser musikalischen Infrastruktur wichtig ist und wir wissen wollen, welche der bestehenden Förderinstrumente von Bund und Land, die von Kurzarbeitergeld über einmalige Soforthilfen bis zu zinsgünstigen Krediten reichen, den Einrichtungen, Spielstätten, Veranstaltungsflächen und Veranstaltern dort helfen können,

beantragen wir
darüber einen Bericht der Kulturverwaltung in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses. Im Rahmen dieser Berichterstattung geht es uns auch um eine Einschätzung der Verwaltung, ob es darüber hinaus die Möglichkeit geben sollte, diese Hilfsangebote ggfs. durch weitere kommunale Maßnahmen zu ergänzen.

Andreas Winter – Petra Rühle – Marcel Roth
Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Alexander Kotz – Jürgen Sauer – Maximilian Mörseburg
CDU-Gemeinderatsfraktion

Guntrun Müller-Enßlin – Hannes Rockenbauch – Thomas Adler
Die FrAktion Fraktionsgemeinschaft

Martin Körner – Dejan Perc – Lucia Schanbacher
SPD-Gemeinderatsfraktion

Dr. Matthias Oechsner – Sibel Yüksel – Eric Neumann
FDP-Gemeinderatsfraktion

Jürgen Zeeb – Rose von Stein – Michael Schrade
Freie Wähler Gemeinderatsfraktion

Thorsten Puttenat – Ina Schumann – Christian Walter
PULS-Fraktionsgemeinschaft


09.04.2020: Interfraktioneller Antrag

Weiterer Ergänzungsvorschlag zur Vorlage der Verwaltung “Finanzielle Auswirkungen der Schließung von Schulen aufgrund CoronaVO” (GRDrs 264/2020): Schuleltern die Kosten für das Scool-Abo für einen Monat erstatten!

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Da das Land an die Schuleltern appelliert hat, das Scool-Abo nicht zu kündigen und im Gegenzug die Erstattung der Abokosten für einen Monat angeboten und finanziert hat, sind wir davon ausgegangen, dass die Verwaltung die Erstattung dieser Abokosten in ihrer “Schulvorlage” vorschlägt. Insgesamt erhält die Stadt vom Land in einem ersten Schritt 7,5 Mio. Euro (5,9 plus 1,6). Die einmalige Erstattung der Abokosten kostet rd. 1,4 Mio. Euro, so dass auch bei Berücksichtigung der weiteren Entlastungen eine Finanzierung dieser Maßnahme kein Problem darstellt.

Nachdem die Kostenerstattung wider Erwarten nicht in der Verwaltungsvorlage enthalten ist, beantragen wir, die GRDrs 264/2020 um einen neuen Punkt 8 zu ergänzen:

“8. Den Stuttgarter Abonnentinnen und Abonnenten des Scool-Abos werden die Kosten für den Monat Mai erstattet.”

Andreas Winter –  Gabriele Nuber-Schöllhammer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion

Thomas Adler – Luigi Pantisano
Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei

Christian Walter – Ina Schumann
PULS-Fraktionsgemeinschaft


08.04.2020: Antrag zur Tagesordnung GR 9.4.2020 TOP 37, GR-Drucks. 175/2020
Verweisung zur Beratung in den nächsten WA und anschließende Beschlussfassung im GR

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Das Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. betreibt ein breites Spektrum unterschiedlicher Schularten, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Bestehende Standorte sollen räumlich und funktional neu aufgestellt werden; für weitere Bildungsangebote werden zusätzliche Nutzflächen benötigt. Bereits lange in der Diskussion war hierfür die Fläche Elwertstraße 6 und 8. Nach der Diskussion über weitere Kulturbedarfe, die vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt angestoßen wurde, sind für die VHS, die Musikschule und die Stadtteilbibliothek inzwischen Lösungen gefunden worden. Weitere städtische Bedarfe bestehen für die dort bereits befindliche KiTa Storchennest, eine Außenspielfläche für das Haus der Familie, sowie weitere Bedarfe für Verwaltung.

Die in der genannten Vorlage zu beschließende Bestellung eines Erbbaurechts für die südliche Teilfläche der Elwertstraße (Flurstück 2914) zu realisieren, birgt die Möglichkeit auch das nördliche Teilgrundstück von städtischer Seite aus zu entwickeln. Dazu müsste die dort liegende KiTa Storchennest interimsweise eine neue Bleibe finden. In Gesprächen mit dem Kolping-Bildungswerk wurde signalisiert, dass eine interimsweise Unterbringung der KiTa im Südteil, also im Bauvorhaben des Kolpingwerks, nach Fertigstellung vorstellbar sei. Damit würde eine städtebauliche Entwicklung der Fläche im Norden ermöglicht, die auch den oben genannten Bedarfen aus dem Stadtbezirk Rechnung tragen könnte.

Wir beantragen:

  • Der Tagesordnungspunkt wird nach einer Einbringung zuerst zur Beratung in den WA verwiesen.
  • Die Verwaltung führt Gespräche mit dem Kolping-Bildungswerk mit dem Ziel der interimsweisen Unterbringung der KiTa Storchennest.
  • Die Verwaltung wird eine städtebauliche Entwicklung der freien Fläche im Norden vorantreiben und dabei die Bedarfe aus dem Stadtbezirk wie z.B. neben der gesetzten KiTa Storchennest weitere öffentliche Nutzungen, die Bedarfe des KKT und die Außenspielfläche für das Haus der Familie, sowie eigene Nutzungen prüfen. Hierfür wird dem Bezirksbeirat zeitnah dargelegt, inwieweit die städtischen Bedarfe für Verwaltung in Bad Cannstatt auf eigenen Flächen abgedeckt werden können.
  • Die Option der Nutzung des nördlichen Grundstückteils für Kolping wird aus der Vorlage gestrichen, da die Stadt die Teilfläche selbst entwickelt.

Andreas Winter – Florian Pitschel – Björn Peterhoff


07.04.2020: Interfraktioneller Antrag

Verschiebung der Einbringung von TOP 28, GR-Drucks. 857/19
EILANTRAG ZUR SITZUNG DES GEMEINDERATS am 9. April 2020

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Die Pläne zur Umgestaltung des Gebhard-Müller-Platzes wurden in den Jahren 2002-2007 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens diskutiert und ausgearbeitet. Seit dieser Zeit haben sich auch städtebaulich eine Reihe von Rahmenbedingungen geändert:

1. GRDrs 979/2013: Beschluss des Verkehrsentwicklungskonzepts (VEK) mit dem Ziel einer Reduktion von 20 Prozent des Verkehrs;
2. GRDrs 611/2013: Beschluss zur Umgestaltung der Schillerstraße mit deutlich reduzierter KFZ-Kapazität auf einen Fahrstreifen je Richtung;
3. Antrag 205/2017: Grundsatzbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle“ mit dem Ziel einer autofreien Innenstadt innerhalb des neuen Cityrings, der auch die Schillerstraße umfasst;
4. Antrag 76/2019: Grundsatzbeschluss „Stuttgart zu einer fahrradfreundlicheren Stadt machen“ mit dem Ziel, das Radnetz auszubauen und somit auch entlang der Willi-Brandt-Straße und über die Schillerstraße die Radwege zu verbessern;
5. GRDrs 950/2019: Wettbewerb zur Umgestaltung der B14 mit dem Ziel der Reduktion der Verkehrsfläche um 50 Prozent. Geplanter Preisgerichtstermin 20.05.2020.
6. 2019: Zunahme des Nahverkehrs: Spätestens mit dem klaren Bekenntnis zur SSB und den zusätzlichen Mitteln im letzten Doppelhaushalt wurde belegt, dass auch Busspuren auf den Hauptachsen ausgeweitet werden sollen. Der Vorrang für den Nahverkehr auf der Schillerstraße ist hier ein Thema.

Mit Blick auf die genannten Punkte müssen die Planungen nochmals neu betrachtet und bewertet werden. Besonders der aktuelle Wettbewerb B14, der als Prämisse die Reduktion der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr von 50 Prozent vorsieht, muss abgewartet werden. Der im Jahre 2007 noch als sinnvoll erachtete 7-spurige Straßenverlauf in die Schillerstraße ist nicht mehr zeitgemäß und muss den heutigen Zielvorgaben angepasst werden. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist zu prüfen, inwiefern der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt PFA 1.1 die Pläne der Stadt tangieren.

Die vorgesehene einfache Einbringung des Themas ist so nicht zielführend, zumal es jetzt nicht möglich ist, einen geordneten Beratungsverlauf im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik und Bezirksbeirat Mitte zu planen. Aufgrund der vielen Veränderungen seit der Erarbeitung der Pläne für den Gebhard-Müller-Platz, sowie aufgrund der massiven städtebaulichen Auswirkung ist dies aber zwingend geboten, um auch auf die Ergebnisse des Wettbewerbs B14 angemessen reagieren zu können.

Wir beantragen daher:
Die Vorlage wird zurückgestellt und erst eingebracht, wenn ein geordneter Beratungsverlauf planbar ist und die Ergebnisse des Wettbewerbs B14 vorliegen.

Björn Peterhoff – Raphaela Ciblis – Andreas Winter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion

Christoph Ozasek – Hannes Rockenbauch – Thomas Adler
Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei

Deborah Köngeter – Christian Walter – Ina Schumann
PULS-Fraktionsgemeinschaft


07.04.2020: Interfraktioneller Antrag

Familien in der Corona-Krise finanziell unterstützen

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Die aktuelle Situation stellt insbesondere Familien vor große Herausforderungen. Durch
Schul- und Kita-Schließungen muss die Kinderbetreuung und das Lernen plötzlich neu
organisiert werden. Die aktuell notwendigen Beschränkungen zur Reduktion sozialer
Kontakte, gesperrte Spielplätze, geschlossene Sportstätten und noch vieles mehr
erschweren den Alltag noch zusätzlich. Viele Familien plagen in Zeiten von
Einnahmeausfällen und Kurzarbeit aber auch ganz konkrete finanzielle Sorgen. Hier ist
auch die Kommune gefragt, ihren Teil beizusteuern, um die Familien in der Stadt zu
entlasten. Dabei ist es sehr zu begrüßen, dass die Verwaltung in der GRDrs. 262/2020
bereits plant, freiwillig auf die Kita-Gebühren im April zu verzichten und auch den freien
Trägern Gebührenausfälle rückzuerstatten.
Dass dies jedoch nur in der Höhe der städtischen Kostenbeiträge geschieht, wird dazu
führen, dass viele Träger von diesem Angebot keinen Gebrauch machen werden. So
würden nur einige Eltern entlastet und auch diejenigen bestraft, die vielleicht keinen Platz in
einer städtischen Kita bekommen haben und dadurch ohnehin schon ständig höhere
Gebühren zahlen. In der GRDrs. 262/2020 geht die Verwaltung von rund 3,4 Mio. € höheren
FAG-Mitteln als im Haushaltsplanansatz aus, um die dort aufgeführten Mehrausgaben zu
finanzieren. Darüber hinaus stellt das Land nun in seinem 100 Mio. €-Soforthilfepaket
zusätzliche Mittel zur Verfügung, für Stuttgart sind das rund 5,9 Mio. €. Eine Finanzierung
der hier genannten zusätzlichen Ausgaben ist also gesichert.
Unabhängig von den jetzt kurzfristig zu fassenden Beschlüssen, wird der Gemeinderat im
Sommer grundsätzlichere Entscheidungen für weitere Hilfen und deren Finanzierung
fassen.
Wir beantragen daher:
1. Neben dem Verzicht des städtischen Trägers auf die Kostenbeiträge erhalten auch die
freien Träger der Kindertagesbetreuung für den Monat April 2020 den Ausfall der
Kostenbeiträge für die Betreuung in Höhe des jeweiligen Kostenbeitrags, den die
Gebührensatzung des Trägers festlegt, bis zu einer Höhe von 150% des städtischen Satzes
erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten
verzichten.
Seite 2
2.1. Die Betriebskostenförderung der freien Träger wird trotz der angeordneten
Schließungen bis auf weiteres nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt.
2.2. Die Erstattung der Elternbeiträge ist im Falle von Kurzarbeit an die Bedingung
geknüpft, dass die Träger die Gehälter auf 100% des bisherigen Nettolohns aufstocken. Die
Personalkosten sind nach den bisherigen Bedingungen unter Anrechnung des
Kurzarbeitergeldes förderfähig (92,5% öffentliche Förderung (Kurzarbeitergeld + städtische
Förderung) + 7,5% eigener Trägeranteil).
3. Analog zu den Kita-Gebühren wird auch auf die Gebühren der Schulkindbetreuung
verzichtet.
Martin Körner Jasmin Meergans
SPD SPD
Fraktionsvorsitzender
Andreas Winter Gabriele Nuber-Schöllhammer
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
Thomas Adler Luigi Pantisano
Die FrAKTION Die FrAKTION
Fraktionsvorsitzender
Christian Walter Ina Schumann
PULS PULS
Fraktionsvorsitzender


31.03.2020: Interfraktioneller Antrag

Solidarität auch in Zeiten eigener Not

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Die Corona-Pandemie trifft uns. Wir begrüßen ausdrücklich die getroffenen Maßnahmen von Bund, Land und Stadt. Es ist wichtig, dass jetzt alles dafür getan wird, die Ausbreitung von Corona zu verlangsamen.
Gleichzeitig müssen wir weltweite Notlagen im Blick haben. Am kommenden Donnerstag steht der gemeinsame Antrag „Stuttgart – ein sicherer Hafen! Menschen aus Seenot aufnehmen“ der GRÜNEN, FrAKTION, SPD, FDP und PULS auf der Tagesordnung.
In Moria, dem größten Flüchtlingscamp auf der griechischen Insel Lesbos, leben rund 20.000 Menschen auf engstem Raum. Wir gehen davon aus, dass Covid-19 das Lager noch nicht erreicht hat, doch die Angst vor einem Ausbruch des Virus dort wächst.
Die Lage der Menschen ist dramatisch. Die Lager sind überfüllt und haben fast keine medizinische Ausstattung und mangelnde Hygiene. Ein Ausbruch von Corona hätte katastrophale Auswirkungen. Deshalb ist es dringend geboten, dass diese Lager evakuiert werden.
Deutschland hat Anfang März zugesagt, besonders schutzbedürftige Minderjährige aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen.

In Ergänzung des oben genannten Antrags beantragen wir:
Die Stadt Stuttgart nimmt Kinder aus den Flüchtlingscamps auf der griechischen Insel Lesbos auf. Dies ist im Rahmen der Zusage der Bundesregierung zu koordinieren.

Andreas Winter – Gabriele Nuber-Schöllhammer
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Luigi Pantisano – Thomas Adler
(Die FrAKTION)

Jasmin Meergans – Martin Körner
(SPD-Gemeinderatsfraktion)

Sibel Yüksel – Dr. Mathias Oechsner
(FDP-Gemeinderatsfraktion)

Ina Schumann – Thorsten Puttenat
(PULS-Fraktionsgemeinschaft)


30.03.2020: #flattenthecurve – Radwege können in der Coronakrise helfen

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Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus ist soziale Distanz besonders wirksam. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist es aber nicht immer möglich, die nötigen 1,5 bis 2 Meter Abstand zu halten. Manche wollen jetzt auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Für viele Menschen kann in den kommenden Sommermonaten deshalb das Fahrrad eine gute Alternative der Fortbewegung darstellen. Das Infektionsrisiko von Radfahrten wird von Fachleuten als nahezu Null eingeschätzt. Radfahren ist darüber hinaus gesund, hält fit, stärkt das Immunsystem und hellt die Stimmung auf.
Die Stadt arbeitet zwar mit Hochdruck an einer Verbesserung der Situation, Planung, Ausweisung und Bau von Fahrradwegen. Dieser Prozess dauert im Normalfall aber sehr lange – Zeit, die wir in der jetzigen Situation nicht haben.
Wir wollen deshalb für diesen Ausnahmezustand eine außergewöhnliche Lösung vorschlagen: Auf allen vier- oder mehrspurigen Straßen im Kessel, vor allem aber auf dem Cityring, soll jeweils die rechte Spur dem Radverkehr vorbehalten und entsprechend geschützt werden. Die Regelung soll bis 30. Mai gelten und gegebenenfalls verlängert werden.

Wir beantragen:
Die Stadt prüft die rechtlichen Möglichkeiten und widmet, wenn das möglich ist und wo immer es geht, Fahrspuren zu temporären, provisorisch geschützten Radfahrspuren um.

Christine Lehmann – Gabriele Nuber-Schöllhammer


16.03.2020: Wie weiter mit Vergaben im Erbbaurecht?

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Die laufenden Verfahren und Vergaben der Grundstücke im ersten Bauabschnitt Neckarpark sind erfolgt oder stehen vor der endgültigen Umsetzung. Für den zweiten Bauabschnitt wird zurzeit eine Grundsatzvorlage erarbeitet. Dabei wird eine zentrale Rolle spielen, ob die städtischen Grundstücke im Erbbaurecht vergeben werden sollen, wie das von uns mit dem Antrag 203/2018 und mit Antrag 14/2018 für die Vergabe der Grundstücke im Neckarpark beantragt wurde.
Wir sind der Überzeugung, dass Erbbaurechte einen Beitrag zu einer strategischen, langfristig vorsorgenden Bodenpolitik der Stadt leisten kann, dass sie der Bodenspekulation entgegenwirken und mit ihnen eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung verfolgt werden kann.
Städte wie München und Frankfurt vergeben Grundstücke überwiegend im Erbbaurecht. Damit sollen schnelle Wiederverkäufe aufgrund rasant steigender Bodenpreise und damit einhergehender Mietpreissteigerungen verhindert werden, gleichzeitig ermöglichen sie eine langfristige Stadtentwicklung und wohnungspolitische Steuerung.
Erbbaurechte sind auch in Stuttgart ein großes Thema. Obwohl in Stuttgart städtische Flächen bereits heute im Erbbaurecht angeboten werden, besteht bei den meisten Bauherren noch zu geringe Akzeptanz. Vorbehalte existieren beispielsweise hinsichtlich der Finanzierungskosten und Beleihbarkeit. Auch führen die bisherigen Konditionen für den Erbbaurechtsnehmer nicht notwendigerweise zu niedrigeren Mieten.
Wir wollen die Akzeptanz für Erbbaurechte in der Landeshauptstadt steigern. Gleichzeitig sind wir sehr daran interessiert, dass sich die Stuttgarter Wohnbaugenossenschaften weiterhin so stark beim Bau von Sozialwohnungen und überhaupt für die Zurverfügungstellung von bezahlbarem Wohnraum engagieren. Das ist uns wichtig, denn die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte nicht ausschließlich von unserer städtischen Wohnungsgesellschaft SWSG angegangen werden. Deshalb wollen wir ausloten, wie Erbbaurechte so ausgestaltet werden können, dass sie auch für Wohnbaugenossenschaften attraktiv sind.

Wir beantragen:
Bis zum Beschluss der Grundsatzvorlage zum 2. Bauabschnitt Neckarpark werden folgende Fragen geklärt:
1. Erbbauzinsen
Wie können Erbbaurechtsverträge so ausgestaltet werden, damit sie für die Bauwilligen attraktiver werden? Wie kann gewährleistet werden, dass Erbbaurechtsnehmer hinsichtlich der finanziellen Belastungen (Erbbauzins) nicht schlechter gestellt werden als potenzielle Käufer (laufende Refinanzierungskosten des Grundstücks-Kaufpreises)?
Sind die aktuell geltenden städtischen Erbbauzinsen (aktuell 0,4 Prozent für Sozialwohnungen, 4 Prozent für freie Mietwohnungen, 7 Prozent für Gewerbe) der Marktlage noch angemessen? Kann der Zins an die banküblichen Zinsen gekoppelt werden? Auf welchen Bodenpreis muss der Erbbauzins bezogen werden?
2. Heimfall
Wie sollte eine Heimfall-Regelung als Sicherungsrecht des Grundstückseigentümers aussehen?
3. Wertsicherungsklausel
Durch die Wertsicherungsklausel wird geregelt, wann und wie der Erbbauzins angepasst wird. Was ist hinsichtlich Anpassungszeitraum und Billigkeitsprüfung zu beachten?
4. Laufzeit
Welche Laufzeit der Erbbaurechte wird empfohlen? Praxiserfahrungen haben anscheinend gezeigt, dass sie sinnvoll auf 80 Jahre ausgelegt werden könnten, was zwei Sanierungszyklen eines Gebäudes entspräche.
5. Nutzungsbindungen
Wie kann durch über die Dauer des Erbbaurechts festgelegte Nutzungsbindungen im Mietwohnbereich die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum, die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau oder die Umsetzung von energetischen Standards vorgegeben werden?
6. Sozialquoten
Können die hohen Sozialquoten auf städtischen Flächen (vgl. Vereinbarungen im Bündnis für Wohnen und GRDrs 906/2015) auch durch die Vergabe im Erbbaurecht gehalten werden?
7. Verkäufe
Sollten Verkäufe ausschließlich an die SWSG und Wohnbaugesellschaften/-genossenschaften erfolgen, die reine Bestandshalter sind?
8. Gewerbebau
Welche Auswirkungen hätte die Grundstücksvergabe im Erbbaurecht im Gewerbebau?

Silvia Fischer – Jitka Sklenarova – Gabriele Nuber-Schöllhammer


13.03.2020: Kurzfristige Einnahmeausfälle für Kultureinrichtungen in den Blick nehmen

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Die Coronapandemie wirkt sich auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Stuttgart aus. Ein Bereich, für den die Stadt eine besondere Verantwortung trägt und in dem die Betroffenheit besonders groß ist, ist der Kulturbereich. Die verschiedenen Kultureinrichtungen in unserer Stadt sind Orte der Begegnung und des Austauschs. In diesen Tagen, in denen aufgrund der Ausbreitung des Virus COVID-19 die Bundeskanzlerin zu einem Verzicht auf soziale Kontakte rät, ist es richtig, Veranstaltungen abzusagen oder auf einen Besuch zu verzichten, um Infektionsketten zu unterbrechen. In der Kulturbranche, in der die Margen häufig klein und Finanzierungen nur mit kurzem Vorlauf möglich sind, sind Einrichtungen meist stark auf kurzfristige Einnahmen etwa durch Erlöse aus Kartenverkäufen angewiesen.

Wir begrüßen deshalb, dass die Staatsministerin für Kultur und Medien der Bundesregierung, Monika Grütters, deutlich gemacht hat, dass die Bundesregierung die Situation der Künstler*innen und Kultureinrichtungen im Blick hat. Auch die zuständige Staatssekretärin im Kunstministerium hat grundsätzliche Hilfsbereitschaft von Landesseite signalisiert. Während die Situation der freiberuflichen Künstler*innen teilweise existenzbedrohend ist, sind auch die Einnahmeverluste durch abgesagte Veranstaltungen oder zurückgegebene Tickets für Kultureinrichtungen gravierend.

Die von der Stadt geförderten Kultureinrichtungen sind feste Partner der Stadt, die mit ihrer Arbeit die Stadt lebenswert und attraktiv machen. Die Stadt muss nun, wo notwendig, schnelle und unbürokratische Hilfe leisten. Hierfür ist ein Finanzierungskonzept notwendig. Dabei soll berücksichtigt werden, wie eine Finanzierung etwa mithilfe eines Notfallfonds von Bund und Land aussehen könnte, wie sie vom Deutschen Kulturrat vorgeschlagen wird.

Daher beantragen wir:

Im kommenden Verwaltungsausschuss berichtet die Verwaltung, wie ein Finanzierungsplan gestaltet werden kann, der geeignet ist, existenzbedrohende Einnahmeverluste, die nicht durch mögliche Kompensation durch weniger Ausgaben aufgefangen werden können, ausgeglichen werden können.

Andreas Winter – Gabriele Nuber-Schöllhammer


12.03.2020: Zukunft der Außenstelle der Österfeldschule

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Vor wenigen Wochen wurde im Bezirksbeirat Vaihingen über den baulichen und infrastrukturellen Status der Schulen im Stadtbezirk Vaihingen, insbesondere über die Österfeldschule, berichtet.
Voraussichtlich wird bis spätestens 2025 das Hauptgebäude der Österfeldschule in der Katzenbachstraße soweit saniert bzw. erweitert sein, dass die Schule die Nutzung der heutigen Außenstelle an der Pfarrhausstraße 21 aufgibt – die Rektorin der Schule hatte in der Sitzung mitgeteilt, dass die Schule das Gebäude auf Dauer nicht mehr nutzen will.
Diesem Gebäude in der Pfarrstraße merkt man sein Alter von über 150 Jahren heute deutlich an. In jedem Fall werden Sanierungsarbeiten notwendig sein, um die in die Jahre gekommene Bausubstanz wieder aufzuwerten. Dennoch könnte es mit seiner zentralen Lage gerade im wachsenden Stadtbezirk Vaihingen einen interessanten Standort mit einer der Öffentlichkeit zugutekommenden Nutzung bilden. Mögliche Nutzungen könnten etwa sozialer, gesundheitlicher oder kultureller Art sein, in Frage kämen beispielsweise auch gemeinnützige Vereine.

Wir beantragen
1. Die Verwaltung stellt schriftlich dar:
a) Ist es zutreffend, dass die Schule ihre Zukunft ohne das Gebäude Pfarrhausstraße 21 plant? Wann könnte in diesem Fall die schulische Nutzung beendet werden?
b) Welcher Sanierungsbedarf besteht beim Gebäude in der Pfarrhausstraße 21 und welche besonderen Herausforderungen ergeben sich bezüglich der Themen Denkmalschutz und energetische Sanierung?
c) Welche Gemeinbedarfe bestehen im Stadtbezirk Vaihingen, die sich im Gebäude in der Pfarrhausstraße 21 nach einer umfassenden Sanierung erfüllen ließen?
2. Das Gebäude Pfarrhausstraße 21 wird von der Stadt nicht veräußert, sondern es wird nach der Sanierung einer öffentlichen Nutzung zugeführt.

Aytekin Celic – Gabriele Nuber-Schöllhammer


11.03.2020: Nachhaltigkeit muss das Leitbild des Flughafens sein

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Der Flugverkehr ist aufgrund seiner Emissionen in hohen atmosphärischen Schichten in besonderer Weise klimaschädlich. Auch für den Flugverkehr gilt das Pariser Klimaschutzabkommen mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2050 weitgehend um 80-95% zu reduzieren. Da Flugverkehr überregional und international ist, sind die EU-Regeln sowie globale Abkommen von größter Bedeutung. Wir Grünen sind für einen wirksamen europäischen und internationalen Handel mit Emissionszertifikaten, bei dem die Menge an Zertifikaten kontinuierlich gesenkt wird. Wir halten darüber hinaus Abgaben, die den CO2-Ausstoß bepreisen für unerlässlich. Das Privileg der Kerosin-nicht-Besteuerung muss beendet werden. Einstweilen kann die Besteuerung der Tickets (Tickettax) ersatzweise wirken. Die Flugverkehrsbranche muss sich deutlich mehr als bisher um klimaneutrale Antriebe und Kraftstoffe bemühen. Hier sind neben der Wirtschaft auch Wissenschaft und Politik auf nationaler und internationaler Ebene gefordert.
Die Flughäfen sind für den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß am Boden sowie durch Start- und Landevorgänge bis 1000 Meter verantwortlich. Flughäfen selbst haben hier (z.B. durch Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien) und bei den Gebäuden Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten. Der Flughafen Stuttgart hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.
Beim Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 27. März soll das Thema Klimaschutzstrategie der FSG debattiert werden. Zu diesem Punkt sind die Mitglieder des Ausschusses für Klima und Umwelt einzuladen.

Daher beantragen wir:
1. Die Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) stellt im nächsten Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 27.03.2020 das Klimaschutzkonzept des Flughafens vor und legt dar, wie sich die geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auf die Energieeffizienz und das Ziel der Klimaneutralität des Flughafens auswirken. Können die CO2-Emissionen des Flughafens schneller als bis 2050 auf null gesenkt werden?
Welche Möglichkeiten sieht die FSG, wie die CO2-Emissionen den dem Flughafen direkt zugeordneten Flugbewegungen gesenkt werden können. Zudem werden die Bauabläufe des modularen Umbaukonzepts vorgestellt und dargelegt, wie diese im Zeitverlauf überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden können.
2. Die Geschäftsführung stellt vor, wie die geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen mit eigenen Mitteln des Flughafens zu stemmen sein werden, auch wenn die Fluggastzahlen sich anders entwickeln als prognostiziert.
3. Die Geschäftsführung stellt die Überlegungen zu den angedachten Parkierungsflächen vor und wie diese mit einem Mobilitäts- und Verkehrskonzept von Flughafen und Messe verringert werden können, ohne die anliegenden Bezirke zu belasten sowie wie der Modal-Split hin zu klimafreundlichen Verkehren erhöht werden kann (z.B. ÖPNV-Kombi-Tickets für an-/abreisende Fluggäste, Angebot von On-Demand-Verkehren, P&R- und Sharingkonzepte). Wie können die bisherigen Parkierungsflächen in Mobilitätshubs mit E-Mobilität, Fahrradabstellplätzen etc. gebündelt werden?
4. Zudem sollen die angedachten flughafenaffinen Nutzungen vorgestellt werden für die ein Planfeststellungsverfahren angedacht ist
5. Die FSG prüft, wie die durch die dem Flughafen direkt zugeordneten Flugbewegungen (Start-/Landebewegungen bis zu 1000 m) entstehenden CO2-Emmissionen mit CO2-Zertifikaten ausgeglichen werden können. Die FSG prüft und stellt dar, wie dies auf die Passagierentgelte umgelegt werden kann.
6. Wir fordern den Flughafen Stuttgart auf, gemäß unserem Beschluss zum Klimapaket “Weltklima in Not – Stuttgart handelt” (GRDrs 975/2019) ein Konzept zum Ersatz von Kurzstreckenflügen durch attraktive Bahnverbindungen, inkl. Gepäcktransport mit der Bahn, zu entwickeln.

Gabriele Nuber-Schöllhammer – Andreas Winter


03.03.2020: Ergänzung der Förderrichtlinie Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

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Die Novellierung der Förderrichtlinie zum Förderprogramm Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen (GRDrs 1452/2019) begrüßen wir. Doch halten wir einen stärkeren Fokus auf Mieter*innen für wichtig, da diesen bereits mit kleineren Maßnahmen der Verbleib im gewohnten Wohnumfeld ermöglicht wird. Der Verbleib in der gewohnten Umgebung mit den vertrauten Strukturen und einem gewachsenen Gefüge an sozialen Kontakten ist genau dann, wenn die gesundheitliche Situation sich aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall verändert, von immenser Bedeutung.
Doch ist der erforderliche Eigenanteil zur Inanspruchnahme des Förderprogramms für Mieter*innen mit sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, wie es bei Inhaber*innen der Bonuscard der Fall ist, nicht aufzubringen.
Um es auch dieser Gruppe von Mieter*innen zu ermöglichen, im Bedarfsfall die Mietwohnung mit Zustimmung des Vermieters barrierefrei und altersgerecht umzubauen, beantragen wir folgende Ergänzungen der GRDrs 1452/2019:

1. Antragstellende Mieter*innen, die eine Bonuscard vorweisen können, erhalten aus dem Förderprogramm für die dort als förderfähig aufgeführten Maßnahmen der Wohnraumanpassungen für Mieter*innen (Maßnahmen nach 2.1.4.) eine komplette Kostenübernahme. In diesen Fällen entfällt auch die Untergrenze der förderungsfähigen Gesamtkosten von 3.000 Euro.
Der Fördersatz für individuelle Anpassungen wird auf 7.000 Euro pro Maßnahme innerhalb einer Wohnung festgelegt. Der Maximalbetrag pro Wohnung wird auf 21.000 Euro festgelegt. Für die Kostenübernahme gelten die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen für eine Förderung. Fördermittel und Zuschüsse von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind vorrangig und werden, wie auch Fördermittel durch andere Förderprogramme, angerechnet.
2. Bei Eigenleistungen sind Materialkosten, Entsorgungskosten, sowie gegebenenfalls die Kosten für ein angemietetes Fahrzeug oder Leihgeräte förderungswürdig. Die erbrachten Leistungen sind mit Rechnungslegung nachzuweisen.

Raphaela Ciblis – Petra Rühle – Gabriele Nuber-Schöllhammer


20.02.2020: Interfraktioneller Antrag:
Stuttgart – ein sicherer Hafen! Menschen aus Seenot aufnehmen

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Schon 2018 hat sich die Stadt Stuttgart, auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD, der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS und der Gruppe der FDP im Stuttgarter Gemeinderat hin, einer Initiative der Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und anderer Städte angeschlossen, die ihre Bereitschaft gegenüber der Bundesregierung ausgesprochen haben, Menschen aus der Seenotrettung im Mittelmeer aufzunehmen. Die Unterstützung dieser Erklärung hat Oberbürgermeister Fritz Kuhn in einem Schreiben vom 03.12.2018 auch der Bundeskanzlerin so mitgeteilt.
Viele andere deutsche Kommunen haben sich seitdem aus Solidarität mit den aus Seenot Geretteten zu ‚Sicheren Häfen‘ erklärt. Einige unter ihnen haben ein Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ gegründet und dabei ihre Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von Menschen aus Seenot klargestellt. Nach wie vor sind Menschen auf der Flucht katastrophalen Zuständen ausgesetzt und die menschliche Katastrophe im Mittelmeer geht ungebremst weiter. Zivile Rettungsmissionen werden kriminalisiert und in ihrer Arbeit behindert. Um hiergegen erneut Stellung zu beziehen und auf die anhaltenden Missstände aufmerksam zu machen, sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen, soll sich auch die Stadt Stuttgart zu einem solchen ‚sicheren Hafen‘ für die aus Seenot Geretteten erklären und dem Bündnis beitreten.
Auch auf den griechischen Inseln wie Lesbos spitzen sich die Zustände dramatisch zu. Das dortige Lager für Geflüchtete ist weit über seine Kapazitätsgrenzen ausgereizt. Leidtragende dieser Entwicklung sind vor allem Kinder und Jugendliche, insbesondere unbegleitete Minderjährige. Um die dortige Situation wenigstens ein Stück weit zu entspannen, sollten diese schnellstmöglich evakuiert und in geeigneten Einrichtungen in Deutschland untergebracht werden können, hierbei bedarf es einer entsprechenden Regelung vonseiten des Bundes.

Wir beantragen:
Die Stadt Stuttgart

  1. erklärt sich mit Menschen auf der Flucht und den Zielen der Initiative SEEBRÜCKE solidarisch und will ihren Beitrag zur Beendung der humanitären Katastrophe im Mittelmeer leisten. Sie spricht sich gegen eine Kriminalisierung der Rettung von Menschen in Seenot aus.
  2. tritt dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ zur aktiven Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen Migrationspolitik bei und erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsboot, ähnlich eines Relocation-Programms, schnell und unkompliziert aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Baden-Württemberg hergestellt. Aufgenommene erhalten eine menschenwürdige Versorgung.
  3. fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit für Kommunen zu schaffen, zusätzlich Menschen aus Seenot aufnehmen zu können. Eine Möglichkeit bestünde im Rahmen einer Neuansiedlung gem. § 23 Absatz 4 AufenthG.
  4. fordert die Bundesregierung weiterhin auf, zur Entspannung der Lage auf den griechischen Inseln ebenfalls eine Möglichkeit für Kommunen zu schaffen, von dort unbegleitete Minderjährige aufzunehmen.
  5. erklärt sich dem Bundesland Baden-Württemberg und der Bundesregierung gegenüber bereit, zusätzliche Aufnahmeplätze für Einreisende in Programmen nach 3 und 4 verlässlich zur Verfügung zu stellen.
  6. veröffentlicht alle unternommenen Handlungen, mit denen die Stadt Stuttgart zu einem Sicheren Hafen wird.

Andreas Winter – Petra Rühle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hannes Rockenbauch – Thomas Adler
(Die FrAKTION)

Jasmin Meergans – Martin Körner
(SPD-Gemeinderatsfraktion)

Sibel Yüksel – Eric Neumann
(FDP-Gemeinderatsfraktion)

Deborah Köngeter – Thorsten Puttenat
(PULS-Fraktionsgemeinschaft)


11.02.2020: Jedem Kind ein Schulplatz

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In vielen Stadtbezirken gibt es geplante Aufsiedlungsgebiete, die einen Anstieg der Bevölkerungszahl mit sich bringen werden. Dies ist eine positive Entwicklung, sie bringt aber auch Herausforderungen an die soziale Infrastruktur mit.
Insbesondere dann, wenn Familien mit Kindern in diese Gebiete ziehen, ist von einer zunehmenden Schüler*innenzahl auszugehen. Der Stuttgarter Westen mit vielen neuen Familien und seinen vielen bestehenden Schulen ist hier ein gutes Beispiel.
Jahrelang gingen die Stadt und das Schulverwaltungsamt davon aus, dass die Schülerzahlen in Stuttgart nicht steigen, sondern eher abnehmen werden. Dementsprechend wurden die mittel- und langfristigen Planungen darauf ausgerichtet und beispielsweise keine Schulgebäudeerweiterungen für bestehende Gebäude mit eingeplant. Nun ist die Stadt seit einigen Jahren dabei, den bestehenden Sanierungsstau in puncto Schulen aufzuarbeiten.
Die meisten Schulbauten und Schulsanierungen sind viele Jahre im Voraus geplant. Die Planungen fallen damit in Zeiten, in denen man noch von geringeren Schüler*innenzahlen ausging. Es stellt sich somit für uns die Frage, ob in diesen anstehenden Sanierungen die veränderten Schüler*innenzahlen mitgerechnet wurden bzw. werden. Besonders bei Bestandssanierungen ist darauf zu achten, dass die Schulgebäude den zunehmenden Schüler*innenzahlen und der Umsetzung einer neu gedachten Pädagogik Rechnung tragen.

Wir beantragen:
Das Schulverwaltungsamt stellt dar, wie sichergestellt wird, dass in den Stadtbezirken mit Aufsiedlung und neuen Wohngebieten genügend Schulplätze auch für die neu zugezogenen Kinder und Jugendliche vorhanden sind.

Gabriele Nuber-Schöllhammer – Aytekin Celik


10.02.2020: Kappung der Gäubahn: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart?

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Aktuell gibt es eine rege Diskussion über den Umgang mit der Gäubahn und deren Endstation in der Zeit nach der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 und der verzögerten Eröffnung des Flughafenbahnhofs. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stuttgarter Rathaus stand dem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber.
Ursprünglich war noch vorgesehen, dass die Fahrgäste der Regionalzüge aus Horb, Singen und Zürich in der Zeit zwischen Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs und der Eröffnung des Flughafenbahnhofs in Böblingen hätten umsteigen müssen. Und ursprünglich war die Unterbrechung der Strecke nur für sechs Monate geplant. Nach dem aktuellen Zeitplan muss aber mit einer Unterbrechung mindestens zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs im Jahr 2025 und der noch nicht terminierten, aber deutlich späteren Eröffnung des Flughafenbahnhofs gerechnet werden. Eine Endstation der Gäubahn in Böblingen wäre daher den Pendlerinnen und Pendler, die ohnehin mit den Erschwernissen der Baustelle zurechtkommen müssen, für diesen langen Zeitraum nicht zuzumuten.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Land Baden-Württemberg durch das Verkehrsministerium die Schaffung des Regionalhalts Vaihingen vorangetrieben hat, der im Jahr 2021 eröffnet werden soll. Durch ihn werden die negativen Auswirkungen der Gäubahn-Kappung deutlich reduziert und die Zeitverzögerung der Gesamtfahrt auf acht Minuten gemindert. Außerdem bietet er viele Chancen für Stuttgart-Vaihingen. Es gibt durch ihn mehr Umsteigemöglichkeiten vom Nahverkehr, Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche S-Bahn- und Regionalbahnangebote, und auch Fernverkehrszüge könnten später in Vaihingen halten. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um den Umstieg auf die Schiene zu fördern. Für Stuttgart eine Angebotsverbesserung im schienengebundenen Nahverkehr!
Neben dem Regionalhalt in Vaihingen soll für die Interimszeit auch ein Nordhalt im Bereich des Nordbahnhofs hergestellt werden. Diese neue Station würde die negativen Auswirkungen der Kappung ebenfalls mindern und ist deswegen zu begrüßen.
Aktuell gibt es nun eine Diskussion über eine weitere Verbesserung der Anbindung der Gäubahn in der Interimszeit, auch von Seiten jener Gäubahn-Anlieger, die mit großer Mehrheit Stuttgart 21 unterstützt und die ursprüngliche Planung der Gäubahn-Unterbrechung mitgetragen haben und heute die Mängel des Projekts erfahren. Wir halten es aber für notwendig, die Forderungen und Anregungen aus den Landkreisen der Gäubahn ernst zu nehmen und auch zu prüfen. Denn neben der Frage, wie der Anschluss der Panoramabahn in der Interimszeit gewährleistet werden kann, ist für uns auch die langfristige Perspektive entscheidend. Daher sehen wir es positiv, dass der Erhalt der Panoramabahn an sich und auch eine Prüfung ihrer Anbindung nach Stuttgart-Feuerbach heute mehrheitlich positiv gesehen wird.

Im Sinne einer Verdopplung der Personenkilometer im Zugverkehr halten wir aber zudem eine Anbindung der Panoramabahn über unterirdische Gleise an eine Ergänzungsstation für sinnvoll und begrüßen daher die Arbeitsgruppe zwischen Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart und der Landeshauptstadt, die verschiedene Ergänzungsmaßnahmen zu Stuttgart 21 prüft.

Wir fragen daher:

1.    Wie sieht die zeitliche Abfolge der Bebauung des Rosensteinviertels nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs aus?
a)    Wann wird im Rahmen der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs die oberirdische Gleiszuführung gekappt?
b)    Wie sieht das Inbetriebnahme-Konzept der Bahn für den Tiefbahnhof aus und wie lange dauert die Umstellung?
c)    Ab wann wird mit dem Abriss der Gleise im Gleisvorfeld begonnen?
d)    Welche Bereiche im Rosensteinviertel sind zuerst für die Bebauung vorgesehen und wie lange wird es nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs dauern, bis mit der Bebauung begonnen werden kann?
2.    Ist die Wiederanbindung der Gäubahn nach deren Kappung baulich möglich und in welcher Größenordnung liegt der finanzielle Aufwand hierfür?
3.    Welche Folgen hätte eine interimsweise Nutzung der Gleisabschnitte der Gäubahn für die städtischen Planungen zum Rosensteinviertel?
4.    Welche Auswirkungen hat die zeitliche Verschiebung der Umlegung des City-Rings von der Schiller- auf die Wolframstraße nach der Interimszeit?
5.    Kann bzw. wie kann sichergestellt werden, dass eine mögliche Interimsnutzung auf die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs begrenzt bleibt? Welche Risiken bestehen durch mögliche zeitliche Verzögerungen am Flughafenbahnhof für den Städtebau?
6.    Lassen die bisherigen vertraglichen Regelungen und die Planfeststellung eine interimsweise oberirdische Gleisführung zu?
7.    Inwiefern sind dabei die Verzugszahlungen der Bahn gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart bei verzögerter Übergabe der Grundstücke betroffen?
8.    Inwiefern wird die geplante Bebauung durch eine interimsweise Nutzung von zwei verbliebenden Gleisen (z.B. Gleise 14 und 15) eingeschränkt bzw. behindert, auch wenn die anderen Gleise bereits früher rückgebaut werden können?
9.    Welche Planungen hat die Deutsche Bahn im Falle von Störfällen im S-Bahntunnel im Zeitraum der Gäubahn-Unterbrechung?

Andreas Winter – Björn Peterhoff – Petra Rühle


06.02.2020: “Housing First” – Schwerpunkte setzen

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Die Suche nach günstigem Wohnraum hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr verschärft, vor allem für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ist es sehr schwer angemessenen Wohnraum zu finden. Besonders schwer haben es innerhalb dieser Gruppe die Wohnsitzlosen. Für sie erscheint es teilweise fast unmöglich, Wohnraum zu erlangen.

Das Housing-First-Konzept geht von der Erkenntnis aus, dass ein gesicherter Wohnraum eine Voraussetzung für die Stabilisierung und Aktivierung von Selbstkräften Wohnungsloser ist. Leitgedanke ist das von den UN- und EU-Konventionen formulierte Menschenrecht auf Wohnsitz. Das Konzept stammt aus der USA und wird bereits in vielen Ländern, u.a. auch in Deutschland umgesetzt. Zielgruppe sind obdachlose Menschen, die von den vorhandenen Regelangeboten nicht erreicht werden bzw. bereits Angebote erfolglos durchlaufen haben.

Der vermittelte Wohnraum soll die Selbsthilfekräfte stärken und eine Aktivierung der vorhandenen Ressourcen hervorbringen. Dadurch wird die zusätzlich angebotene Unterstützung besonders effizient.

Das Konzept gewährleistet eine dauerhafte Unterstützung. Das hat unter anderem eine entlastende Funktion, da keine Sorge mehr besteht, dass die Maßnahme und damit auch die Unterbringung im Wohnraum beendet wird, wenn die vereinbarten Hilfeziele nicht erreicht werden. Wichtige Projektbeispiele finden sich in Berlin und Nordrhein-Westfalen, mit dem der Ambulante Hilfe e.V. gibt es auch in Stuttgart einen Anbieter in der Wohnungsnotfallhilfe, der sich stark an dem Grundprinzip des „Housing First“ orientiert.

Wir beantragen deshalb:

  1. Eine Schwerpunktsitzung zum Thema Wohnungslosigkeit/Wohnungslosenhilfe in einer der nächsten Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses.
  2. Hierzu soll eine*r Repräsentant*in von „Housing First Berlin“ zur Vorstellung des Projektes eingeladen werden, als Vorbereitung der Erörterung inwieweit dieser Ansatz auch in Stuttgart angewandt bzw. weiterentwickelt werden kann.
  3. Daneben soll in dieser Schwerpunktsitzung auch über bereits in Stuttgart implementierte Projekte wie das Projekt „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“ nach dem Karlsruher Modell berichtet werden.

Gabriele Nuber-Schöllhammer – Petra Rühle (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Thomas Adler – Hannes Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)


29.01.2020: Blühwiesen u n d Solaranlagen auf Trinkwasserbehältern

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Das Unternehmen Netze BW hat am 19. Dezember 2019 bekannt gegeben, dass sie mehr als 40 Flächen über Trinkwasserbehältern zur Verfügung stellt, damit durch eine ökologische Aufwertung die Artenvielfalt gefördert wird. Diese Maßnahme begrüßen wir sehr.
Bei der Umgestaltung dieser Flächen sollte jedoch auch geprüft werden, ob auf ihnen zusätzlich Photovoltaik- und / oder Solarthermie-Anlagen errichtet werden können. Die Nutzung mit Solaranlagen steht der ökologischen Aufwertung durch Blühwiesen nicht im Weg, da durch eine höhere Aufständerung der Solaranlagen weiterhin Blühwiesen möglich sind.
Wir würden eine Vorstellung der Flächen, die in Blühwiesen umgestaltet werden sollen, durch Netze BW im Ausschuss für Klima und Umwelt begrüßen. Darüber hinaus sollte eine Übersicht von Flächen präsentiert werden, die für eine Solarenergienutzung zur Verfügung stehen. Sollten die Solarpotentiale nicht von der Fa. Netze BW entwickelt werden, wäre eine Bereitstellung der Flächen für die Stadtwerke Stuttgart oder Bürgerenergiegenossenschaften wünschenswert.

Wir beantragen:
Netze BW wird gebeten, mitzuteilen, welche Flächen in Blühwiesen umgestaltet werden sollen. Dabei wird auch um Auskunft darüber gebeten, welche dieser Flächen für eine zusätzliche Photovoltaik- und / oder Solarthermie-Nutzung in Frage kommen könnte.

Benjamin Boy – Andreas Winter


24.01.2020: Carsharingkonzept eine Chance für das erste Stuttgarter Rechteck

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Mit der Drucksache 939/2019 wurde uns das neue Carsharing-Konzept vorgestellt. Mit diesem soll das Angebot für Carsharing stadtweit kontinuierlich ausgeweitet werden.
Das erfolgreiche Pilotprojekt ‚Carsharing im öffentlichen Raum‘, das in zwei Phasen in der Innenstadt, im Westen, im Süden, den Neckarvororten sowie in Vaihingen und Stammheim eingeführt wurde, wird damit fortgesetzt und kontinuierlich ausgeweitet.
Insbesondere am Standort Schloss-/Johannesstraße ist jedoch auch aufgefallen, dass mit der Einführung des Carsharings durch die notwendige Beschilderung der bereits heute schon enge Platz auf den Gehwegen weiter eingeengt wird. Aus unserer Sicht ist daher die Ausweitung von Carsharing-Stellplätzen auch eine Chance, die freiwerdenden Parkraumpotenziale – ein Carsharing-Parkplatz ersetzt je nach Studie zwischen 4-8 private PKW Stellplätze – zu nutzen, um Platz auf den Gehwegen zu schaffen.
Wir würden es daher begrüßen, wenn pilothaft am Standort Schloss-/Johannesstraße das erste Stuttgarter Rechteck eingeführt wird. Hier kann man die Schilder für die Carsharing-Stellplätze anbringen und auch angrenzende Parkscheinautomaten, die heute noch auf dem Gehweg sind, auf die frei werdende Fläche verlegen. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, Abstellbügel für Fahrräder und Stellflächen für Lastenräder anzubringen.
Das Pilotprojekt könnte eine Blaupause für die weitere Einführung von Stuttgarter Rechtecken sein. Mit der Einführung von Sharing-Stellplätzen könnten durch die Rechtecke auch städtebauliche Verbesserungen und Verbesserungen im Fußverkehr umgesetzt werden. Bei der Einführung neuer Carsharing-Stellplätze, die an stark frequentierte Gehwegbereiche angrenzen, sollte also auch die Eignung für die Einführung weiterer Stuttgarter Rechtecke geprüft werden.

Wir beantragen daher:
Neben der Carsharing-Abstellfläche an der Schloss-/Johannesstraße wird das erste Stuttgarter Rechteck umgesetzt.

Björn Peterhoff – Andreas Winter


24.01.2020: Nilgänse in der Schwabenmetropole

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Grau-, Nil- und Kanadagänse haben sich auch in Stuttgart in vielen Parkanlagen angesiedelt und verzeichnen teils recht stark wachsende Populationen. Die Gänse bevorzugen kurzgemähte Liege- oder Sportwiesen in der Nähe von Gewässern und sind etwa im Schlosspark oder am Max-Eyth-See anzutreffen, wo sie ideale Bedingungen für sich und ihren Nachwuchs vorfinden. Insbesondere die Nil- und Kanadagans stehen als eingewanderte Arten immer wieder in der Kritik.
Ein Problem, das mit den Gänsen einhergeht, ist die zunehmende Verschmutzung der an die Gewässer angrenzenden Wiesen durch Kot. Diese kann nicht nur für die Nutzer*innen der Wiesen unangenehm werden – der zusätzliche Nährstoffeintrag, der auch durch das Füttern der Gänse von wohlmeinenden Bürger*innen verursacht wird, kann zu einem ‚Kippen‘ betroffener Gewässer beitragen. Eine weitere Schwierigkeit besteht in der Möglichkeit der Verdrängung anderer Wasservögel. Besonders die Nilgans wird von manchen Naturschützern als sehr dominant eingeschätzt. Die Meinungen hierzu gehen jedoch auseinander und scheinen von Faktoren wie Gewässergröße oder Besiedelungsdichte und -art abzuhängen.
Eine Eindämmung der Gänsepopulationen ist mithilfe verschiedener Maßnahmen möglich. Hierbei gibt es einige, die tierschutzgerecht ausgestaltet sind, wie das erfolgreiche Stadttaubenprojekt. In Düsseldorf etwa wurde der Gänsebestand durch die Einführung eines ‚Gänse-Managements‘ stabilisiert. Im Wesentlichen zeichnet sich dieses Management durch eine Eientnahme, Ansiedelung von Höckerschwänen als natürliche Konkurrenten der Gänse, ein Fütterungsverbot sowie Öffentlichkeitsarbeit hierzu aus.

Wir beantragen:
Die Verwaltung prüft und stellt dar,
1. wie sich die Gänsepopulationen in Stuttgart entwickeln;
2. welche Probleme, z.B. bezüglich der Aufenthalts- und Gewässerqualität und der Verdrängung anderer Arten, auftreten;
3. ob und welche Maßnahmen zur Kontrolle der Gansbestände eingesetzt werden oder geplant sind und ob hierbei etwa das Bestandsmanagement aus Düsseldorf ein Vorbild sein könnte.

Björn Peterhoff – Andreas Winter


21.01.2020: Digital arbeiten, Papierberge vermeiden, Wälder und Klima schonen

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In ihrer Antwort auf unseren im März 2018 gestellten Antrag „Weniger Papierverbrauch: Res-sourcen sparen bei der Ratsarbeit“ (97/2018) begrüßt und unterstützt die Verwaltung der Stadt Stuttgart unser Ziel, den Papierverbrauch in der Ratsarbeit auf ein Minimum zu begrenzen:
„Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Alternative zu einer weiteren Digitalisierung der Ratsarbeit und einer konsequenten Reduzierung des Papierverbrauchs.“
Mit einer umfassenden Ausstattung der Stadträtinnen und Stadträte (modernste Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones) sind beste Bedingungen für ein digitales Arbeiten vorhanden.
Fast jeder zweite industriell geschlagene Baum fällt für die Papierproduktion. Viel Wasser und Energie wird verbraucht, viel CO2 freigesetzt: Um 100 kg Papier aus Holz zu erhalten, braucht es 300 kg Holz, 5000 Liter Wasser und 1.000 Kilowattstunden Energie, 110 kg CO2 werden freigesetzt. Recyclingpapier ist zwar deutlich umweltschonender, trotzdem werden immer noch 2.000 Liter Wasser und 400 Kilowattstunden Energie erforderlich, zudem 90 kg CO2 frei-gesetzt.
Um das unsinnige Bedrucken von Bergen von Papier, deren Halbwertszeit gegen Null strebt, möglichst schnell zu stoppen, wollen wir nicht darauf warten, bis möglicherweise in einigen Jahren ein neues Rats-Informations-System eingeführt wird.
Die derzeit laufenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 mit den bereitgestellten verlinkten Tageslisten zeigen, welche Arbeitserleichterung mit der Digitalisierung verbunden sein können.

Wir beantragen:
1. Es wird auf die digitale Gremienarbeit umgestellt und dies durch eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) untermauert.
2. Die Verwaltung schafft mit der Novellierung der GOG, die derzeit sowieso vorbereitet wird, die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass sämtliche Mitglieder des Gemeinderats künftig verpflichtet sind, die ausschließliche elektronische Einladung und Bereitstellung sämtlicher Unterlagen zu akzeptieren.
3. Über diesen Antrag wird in einer der kommenden Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt abgestimmt.

Björn Peterhoff – Aytekin Celik – Andreas Winter


20.01.2020: Dem IW8 eine Zukunft geben

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Im Jahr 2014 wurde beschlossen, eine kulturelle Nutzung der Industriegebietsflächen im Bereich Siemensstraße 136 und 140 ausnahmsweise zu ermöglichen, diese aber auf maximal fünf Jahre zu befristen. Durch diese Regelung konnte das Kreativzentrum und Künstlerdorf Im Werk 8 (IW8) auf den Flurstücken 2929 und 2930 in Feuerbach-Ost starten.
Die Befristung für ausnahmsweise zulässige Anlagen für kulturelle Zwecke endet zum 31.12.2020, die Nutzung für kulturelle Zwecke müsste spätestens zu diesem Zeitpunkt aufgegeben werden. Vereinbart wurde im Jahr 2014 jedoch auch, dass, sollte nach Ablauf der Fünf-Jahres-Befristung kein industrieller Nutzer für die Grundstücke absehbar sein, die Stadt bereit ist, über eine Verlängerung der Befristung zu beraten.
Das Kreativzentrum hatte zwar einen schwierigen Start: Verzögerungen bei der Baufreigabe und die Erfüllung von Auflagen führten dazu, dass die drei Veranstaltungshallen als letzte Bausteine erst 2018 in Betrieb gehen konnten. Heute läuft das IW8 aber gut. Büros und Werkstätten sind gut belegt, bis auf wenige Räume ist alles vermietet. Ca. 40 Prozent der Flächen werden industriell genutzt, 40 Prozent durch Kreative oder Gründer, die restlichen 20 Prozent sind eigene Räume des IW8.
Das Areal entwickelt sich zunehmend mehr in Richtung Kreativ- und Startup-Zentrum mit Labs und Hubs, die Repairwirtschaft dort will expandieren. Für die Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden wird es nun aber zunehmend zum Problem, dass alle Verträge befristet sind, deswegen sollte möglichst bald Planungssicherheit geschaffen werden.

Wir beantragen:
1. Die Verwaltung stellt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik dar, wie sich das Kreativzentrum und Künstlerdorf in den letzten Jahren entwickelt hat.
2. Die Verwaltung gibt Auskunft darüber, ob sich industrielle Nutzer sich für die Grundstücke interessieren.
3. Die Regelung, die eine Nutzung für kulturelle Zwecke ausnahmsweise genehmigt, wird um weitere fünf Jahre verlängert.
4. Um dann Planbarkeit zu schaffen, wird im zweiten Halbjahr 2022 überprüft, ob eine kulturelle Nutzung der Industriegebietsflächen in Richtung Kreativwirtschaft, Startup, Makerspace etc. dauerhaft ermöglicht werden kann.

Andreas Winter – Silvia Fischer


20.01.2020: Green IT: Rechenzentren mit Ökostrom betreiben und Abwärme nutzen

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Während Mitte der 90er Jahre der heimische Computer mit Internetanschluss noch eher als Ausnahme galt, gehört der Gang per Klick durchs Internet mittlerweile ebenso zum Alltag, wie der morgendliche Weg zur Arbeit. Weltweit stehen heutzutage über 240 Millionen Domains bereit, um mittlerweile über 2 Milliarden Internetnutzer zu empfangen.
Die erforderliche technische Infrastruktur an Rechenzentren frisst enorme Mengen an Strom. Für den durch die Digitalisierung verursachten Energieverbrauch rechnet beispielsweise die französische Regierung in ihrer 2018 veröffentlichten KI-Strategie „AI for humanity“ mit einem jährlichen weltweiten Wachstum von derzeit rund 8,5 Prozent. Bis zum Jahr 2030 könnte der Anteil der Digitalisierung, je nach Wachstumsszenario, zwischen 20 Prozent (moderates Szenario) und 50 Prozent (pessimistisches Szenario) des weltweiten Stromverbrauchs betragen.
Derzeitiger Haupttreiber für den wachsenden Stromverbrauch der Digitalisierung sind insbesondere die rasche Verbreitung und Nutzung von Streaming-und Video-on-Demand-Diensten. So verursachten Streaming-Plattformen 2018 schätzungsweise einen Stromverbrauch von 200 Mrd. Kilowattstunden – so viel wie alle Privathaushalte in Deutschland, Italien und Polen pro Jahr zusammen verbrauchen.
Ökologisch betrachtet hat damit die Informations- und Telekommunikationstechnik einen relevanten Stellenwert. Etwa 33 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr werden durch den Betrieb des Internets und internetfähiger Geräte verursacht – mehr als beim innerdeutschen Flugverkehr. Tendenz stetig steigend. Deshalb sollen unsere städtischen Internetangebote und die von uns dort bereitgestellten Informationen nur in Rechenzentren bereitgestellt werden, die ausschließlich mit Ökostrom arbeiten. Als gutes Beispiel kann hier das neue Rechenzentrum in der Eichstraße dienen (siehe GRDrs 1271/2015). Das Internetangebot der Stadt umfasst aber viele weitere Angebote – z.B. in den Bürgerbüros – die von ITEOS gehostet werden. ITEOS, eine Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg – die große Anbieterin für kommunale Dienstleistungen – scheint aber bisher auf klimaneutrale Rechenzentren keinen Wert zu legen.

Wir beantragen:
1. Die Verwaltung prüft einen Wechsel aller Internet- und Hosting-Angebote der Stadt Stuttgart zu Rechnungszentren, die ausschließlich mit Ökostrom arbeiten und stellt die damit verbunden Mehrkosten dar.
2. Die Verwaltung klärt mit ITEOS, ob deren Rechenzentren klimaneutral sind und drängt ggf. auf ausschließlich mit Ökostrom arbeitende Rechenzentren.
3. In Ausschreibungsbedingungen und Beschaffungsrichtlinien werden Vorgaben zu Energie- und Ressourcenverbrauch und die nachhaltige Nutzbarkeit von Soft- und Hardware stärker berücksichtigt.

Gabriele Nuber-Schöllhammer – Andreas Winter


17. 01.2020: Mit der Bahn zum Event – VVS-Kombiticket stadtweit einführen!

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Das Veranstaltungs-Kombiticket im VVS ist ein Erfolgsmodell, das eine niederschwellige An- und Abreise zu großen Konzerten und Sportveranstaltungen mit dem öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht. Jetzt hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau verfügt, dass Veranstalter*innen auf Flächen des Landes Baden-Württemberg obligatorisch das Kombiticket anbieten müssen.
Bei vielen großen kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Heimspielen des VfB Stuttgart ist das Kombiticket schon lange Standard – genauso wie bei den Vorstellungen der Staatstheater, den Veranstaltungen in der Schleyerhalle oder bei den großen Publikumsmessen.
Aber bei nicht allen Veranstaltungen bietet sich diese attraktive Möglichkeit, auf den ÖPNV umzusteigen. Nach wie vor gibt es Ausnahmen – wie zum Beispiel Veranstaltungen in der SCHARRena, deren Nutzung von der Landeshauptstadt Stuttgart verwaltet wird.
Dadurch entstehen bei Veranstaltungen im Neckarpark Unsicherheiten und unnötige Hürden für eine nachhaltige und stadtverträgliche An- und Abreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr. Wir wollen keinen eventabhängigen Flickenteppich und das VVS-Kombiticket als stadtweiten Standard.

Wir beantragen:
Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss,
1. welche Erfahrungen bisher mit dem VVS-Kombiticket seit seiner Einführung gemacht wurden;
2. an welchen Veranstaltungsorten und bei welchen Events das VVS-Kombiticket bereits angeboten wird und bei welchen nicht;
3. welche Möglichkeiten es gibt, die Vergabe städtischer Liegenschaften (z.B. SCHARRena) für Veranstalterungen an das obligatorische Angebot eines VVS-Kombitickets zu knüpfen und welche Auswirkungen zu erwarten sind.
Dafür sind Stellungnahmen voraussichtlich betroffener Vereine und Veranstalter*innen zuzuziehen.

Florian Pitschel – Andreas Winter