Trinkwasser ist eine grundlegende Ressource der Daseinsvorsorge und darf deshalb weder privatisiert noch einer gewinnorientierten Wirtschaftsform unterworfen werden. In Stuttgart wurde diese Erkenntnis nach dem Verkauf der Wasserinfrastruktur Anfang der 2000er Jahre von rund 27.000 Stuttgarter*innen eingefordert. Das Bürgerbegehren „100 Wasser“ wurde nicht nur für zulässig erklärt, sondern auch vom Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In der Folge kam es zu einem Rechtsstreit vor dem Stuttgarter Landgericht, der bis heute ungelöst ist.
Mit dem Vergleichsangebot vom November 2022 hat die Stuttgarter Verwaltungsspitze einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der aus unserer Sicht unzureichend und nicht erschöpfend ist. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, offene Fragen des Vergleichsvorschlags zu klären.