Die Flächenknappheit erhöht den Druck bei den landwirtschaftlichen Betrieben enorm. Wenn Neuvergaben von Flächen anstehen, muss einerseits gewährleistet sein, dass die in 2017 und 2018 erarbeiteten Kriterien und Beschlüsse zur Umsetzung kommen. Da die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs ein sehr anspruchsvoller Beruf ist, möchten wir zu den bisher kommunizierten und beschlossenen Kriterien die Einführung eines weiteren Kriteriums prüfen, um die Eignung der Bewerber*innen sicherzustellen. Die Vergabe soll vorrangig an Landwirt*innen mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung (mindestens Gesellenausbildung) erfolgen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns die Verpachtung von Weinbauflächen. Damit der stadtbildprägende Steillagenweinbau in Stuttgart weiterhin gut bewirtschaftet werden kann, müssen die Trockenmauern der städtischen Grundstücke ebenfalls saniert werden. Da sich das städtische Förderprogramm jedoch an Privateigentümer*innen richtet, und die Pächter*innen von städtischen Flächen nicht darauf zugreifen können, muss dafür eine Lösung gefunden werden.
Desweiteren sehen wir eine besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand, der Biodiversitätskrise zu begegnen, und einen besonders verantwortlichen Umgang mit städtischen Flächen in ökologisch sensiblen Bereichen einzufordern. Auf Grünlandflächen soll daher grundsätzlich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden.

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Kategorien: Nachhaltigkeit