Um das mit breiter Mehrheit beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen, sind dringend weitere Personalstellen erforderlich, insbesondere im Bereich Umweltschutz. Der Beschluss Klimaneutralität 2035 (Vorlage 397/2022) wurde im Juli gefasst, erst nach den verwaltungsinternen Meldefristen für Stellenbedarfe. Die Ausdehnung der von uns eingeforderten Klimarelevanzprüfung, die neuen Prüfansätze zur grauen Energie und dem Scope3–Bereich wurden erst danach am 01.12.2022 beschlossen.

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