[GRDs 206/2023] Der Klimaprotest am vergangenen Wochenende hat Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper dazu bewogen, eine Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen zu erlassen. Nur ganz wenige Städte haben bisher eine solche Maßnahme ergriffen, München mit der Begründung, dass eine dauerhafte Störung des Straßenverkehrs zu erwarten sei. Für uns ist diese kurzfristig anberaumte Maßnahme nicht nachvollziehbar. Zudem ist sie brüskierend: Nur zwei Stunden vor Veröffentlichung der Verfügung tagte der Ältestenrat, bei dem der OB die Gelegenheit gehabt hätte, die geplante Maßnahme anzusprechen. Wir halten diese überstürzt angeordnete Maßnahme für völlig überzogen und unverhältnismäßig und fragen uns, wozu es eine Allgemeinverfügung braucht, wo doch diese Art des Protests bereits jetzt gemäß StGB sanktioniert werden kann und wird. Wir fragen deshalb OB Dr. Nopper, was sich an der Lage in Stuttgart und der Rechtsauffassung der Verwaltung vom 01.03.2023 geändert hat?

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Kategorien: Beteiligung, Klimaschutz, Leben in Stuttgart