Vor mehr als zehn Jahren haben wir GRÜNE uns im Gemeinderat für die Grundforderung des Bürgerbegehrens „100-Wasser“ eingesetzt, die beinhaltet hat, das Wassernetz wieder in städtische Hand zu nehmen. Dem hat sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit angeschlossen. Seit 2013 läuft die Klage der Stadt gegen die Netze BW GmbH vor dem Landgericht Stuttgart mit dem Ziel der Herausgabe der Wasserversorgungsanlagen, Übertragung von Mitgliedschaften in Wasserbeschaffungsverbänden sowie Auskunftserteilung bzw. der gerichtlichen Feststellung des Eigentums der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Wasserversorgungsvermögen im Stadtgebiet Stuttgart. Mit der nun vorgeschlagenen Vergleichsvereinbarung (GRDrs 811/2022) würde die Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung weiterhin auf die Netze BW bzw. die Netze BW Wasser GmbH übertragen. Wir beantragen daher u. a., weitere Verhandlungen aufzunehmen.