Für eine echte Verkehrswende
Unter dem Titel „Knoten S21 – Jetzt die Weichen stellen für eine echte Verkehrswende!“ haben wir am 24. Juni 2022 zu einer Informationsveranstaltung ins Planetarium eingeladen. Gemeinsam mit den Referent*innen sollten die unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden und Klarheit in die hoch aktuellen Diskussionen rund um den Knoten S21 bringen.
Land, Stadt und Region bekunden seit vielen Jahren den Willen, die Panoramastrecke zu sichern und auch dauerhaft für den Nahverkehr zu erhalten. Allerdings sehen die derzeitigen Planungen der Deutschen Bahn vor, ab dem Jahr 2025 die Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen zu kappen – was letztlich einer dauerhaften Stilllegung der Panoramastrecke gleichkommt und alle politischen Beschlüsse konterkariert. Auch die vorliegenden Rechtsgutachten wie das von Eisenbahnrechtler Prof. Dr. Urs Kramer weisen deutlich auf eine Betriebspflicht der Deutschen Bahn hin, die mit einem Ende in Stuttgart-Vaihingen nicht erfüllt wird.
Derzeit laufen Verhandlungen über Änderungen am Finanzierungsvertrag zum Projekt Stuttgart 21, die bis zur nächsten Sitzung des Lenkungskreises S21 am 18. Juli abgeschlossen sein sollen. Auf Wunsch der Deutschen Bahn sollen dabei auf vereinbarte Leistungen wie dem Bau der Rohrer Kurve (Anschluss S-Bahnhof an den Fildertunnel) verzichtet sowie eine Neuverteilung der Finanzmittel angestrebt werden.
Uns ist es wichtig, in diesem Zusammenhang den bestehenden Stuttgarter Gemeinderatsbeschluss zum Erhalt der Panoramastrecke nochmals zu bekräftigen und damit die Stuttgarter Interessen nachdrücklich zu vertreten. Der Weiterbetrieb der Gäubahn auf der Panoramastrecke durch die DB Netze bis zur Realisierung der Flughafenanbindung darf nicht zur Disposition stehen. Die Strecke muss für diesen Zeitraum nicht nur in einem betriebsfähigen Zustand bleiben, sondern auch die notwendigen technischen Ertüchtigungen unter Einbindung in die Planungen zu ETCS durchgeführt werden.
Anschlüsse nach Norden und Osten vertraglich gewährleisten
Zudem gilt es, notwendige Ergänzungen wie den Nordhalt und weitere Anschlüsse nach Norden und Osten, vertraglich zu gewährleisten und zeitnah im Bauverlauf umzusetzen, um hierdurch eine Anbindung an die Stuttgarter Innenstadt und nach Norden sicherzustellen. Nur so ist auch dauerhaft eine sinnvolle Einbindung der Strecke in den Schienenpersonennahverkehr gewährleistet und gleichzeitig durch eine zweite Stammstrecke auch die Resilienz im S-Bahn-Verkehr sichergestellt.
Verwaltung muss Gemeinderatsbeschluss durchsetzen
Dafür halten wir auch mittel- bis langfristig eine unterirdische Nahverkehrsergänzungsstation am Hauptbahnhof für unbedingt erforderlich. Hohe Verlässlichkeit und eine deutliche Kapazitätssteigerung des S-Bahn-Angebots sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Mobilitätswende in Stuttgart und der ganzen Region. Den Beschluss des Gemeinderats zum Erhalt der Panoramastrecke inklusive einer Verpflichtung zur dafür notwendigen Sanierung und Anbindung der Strecke gilt es seitens der Verwaltung in den laufenden Verhandlungen mit der DB durchzusetzen.
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