Der Neckarpark in Bad Cannstatt entwickelt sich Schritt für Schritt zu einem modernen und nachhaltigen Stadtquartier. Bereits heute liefert das Projekt wichtige Erkenntnisse für künftige Stadtentwicklungsprojekte – etwa für das Rosensteinviertel.
Der weitere Wohnungsbau gerät aktuell jedoch zunehmend ins Stocken. Ausschreibungen blieben teilweise erfolglos, zugleich fehlen weiterhin wichtige Abschnitte des Lärmriegels. Dadurch verzögert sich die Entwicklung weiterer Wohnquartiere.
Daher beantragen wir, dass die Verwaltung spätestens im Herbst 2026 im zuständigen Ausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung des Lärmriegels im Neckarpark berichtet und dabei auch den aktuellen Vermarktungsstand der einzelnen Quartiere im Neckarpark darlegt.
Zur Finanzierung der weiteren Planungsphasen des Baufelds Q16.1/Q17 sollen die noch verfügbaren Mittel bzw. die Ermächtigungsübertragungen der Feuerwache 3 genutzt werden, damit die Zentralverwaltung der Branddirektion (ZVB) umgesetzt und damit der Lärmriegel fertiggestellt werden kann.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, wie die Zentralverwaltung der Branddirektion (ZVB) möglichst schnell mit Unterstützung Dritter realisiert werden kann – etwa im Generalübernehmerverfahren, durch den Verkauf des Grundstücks oder die Überlassung eines Erbbaurechts an einen Investor, der den Verwaltungsbau errichtet und langfristig an die Stadt vermietet.