Die derzeitige Pandemielage erfordert das Vermeiden unnötiger Kontakte und Begegnungen. Das trifft auf die Sitzungen städtischer Gremien in besonderer Weise zu, da diese Gremien natürlich auch eine Vorbildfunktion für die Stadt haben. Der aufgrund der Corona-Pandemielage beschlossene §37a der Gemeindeordnung ermöglicht den Gemeinderäten und Kreistagen das digitale Arbeiten mittels Videotechnik. Auch in der Stadt Stuttgart wurden dahingehend diverse Vorbereitungsarbeiten durchgeführt: Der Gemeinderat hat eine neue Hauptsatzung erlassen, in der die Möglichkeit zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder unter den in der Pandemie gegebenen Umständen verankert ist. Fehlende digitale Infrastruktur, vermeintlich mangelnde Rechtssicherheit oder schwierig zu lösende IT-Sicherheitsfragen halten wir nicht für schlagende Argumente gegenüber einem monatelang heruntergefahrenen kommunalpolitischen Rumpfbetrieb, nicht stattfindenden wichtigen Diskussionen oder Präsenzsitzungen in teilweise zu kleinen Räumen, vor allem da die Voraussetzungen für digitale Sitzungen vorliegen. Dies gilt insbesondere auch für die Bezirksbeiräte, sind diese doch wichtiger und wertvoller Bestandteil der lokalen Demokratie und tragen entscheidend zur politischen Willensbildung bei bezirksrelevanten Themen bei. Wir fordern deshalb, dass die Verwaltung mindestens für die Dauer des Lockdowns bzw. bei einem Inzidenzwert über 100 während dreier Tage nur noch zu digitalen Sitzungen gemeinderätlicher Gremien einlädt und die Bezirksvorsteher*innen angehalten werden, Bezirksbeiratssitzungen grundsätzlich digital durchzuführen.
Foto: Leif Piechowksi
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