Der Neue Stöckach – Gemeinbedarfe klären und dauerhaft sicherstellen
Auf dem Gelände der EnBW am Stöckach soll unter dem Titel „Der Neue Stöckach“ – Ein gutes Stück Stuttgart“ ein neues Stadtquartier entstehen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde 2017 gefasst. Im Jahr 2019 wurde ein offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt und der Wettbewerbsbeitrag des Planernetzwerks Tong+ als Sieger gekürt, welcher die Grundlage für den Rahmenplan bildet und im Zuge der Überarbeitung weiter angepasst wurde. Aufgrund der besonderen Bedeutung ist hier ein gesondertes Wettbewerbsverfahren unter Einbindung des Gemeinderats, der betroffenen Referate sowie des Bezirks unabdingbar und muss zeitnah ausgelobt werden.
Interfraktionell: Baustelle Kraftwerk Münster – Keine Umleitung mitten durch das Wohngebiet!
Die EnBW will im Rahmen ihres Fuel-Switch-Programms ein Gaskraftwerk am Standort Münster errichten. Der Baubeginn ist für Januar 2023 und der kommerzielle Betrieb ab April 2025 geplant. Aus der Präsentation im Cannstatter Bezirksbeirat ist zu entnehmen, dass die EnBW ihren Bauablauf optimieren möchte, indem die Stadtauswärtsspuren der Neckartalstraße genutzt werden sollen, damit ankommende Lkw dort warten können, bis sie auf das Kraftwerksgelände einfahren dürfen. Die Sperrung der Stadtauswärtsspuren der Neckartalstraße in Verbindung mit der angedachten Verkehrsführung halten wir für nicht verhältnismäßig, da nicht nur die Bewohner*innen der Krefelder Straße übermäßig belastet werden, sondern auch die gesamte Neckarvorstadt durch Schleichverkehr betroffen ist.
Interfraktionell: Neckarpark: Beschlussfassung über die GRDrs 544/2022 auf die Gemeinderatssitzung am 27.10.2022 vorziehen
Es freut uns, dass es jetzt die Vorlage 544/2022 ("Neubau Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) mit dem Neubau Integrierte Leitstelle (ILS) auf Q18 im Neckarpark und dem Neubau Zentrale Verwaltung der Branddirektion (ZV) auf Q16.1 / Q17 im Neckarpark - Vorprojektbeschluss") gibt. Da der Neubau der ILS und der ZV noch immer hochgradig zeitkritisch ist, wollen wir alles tun, was in unserer Macht steht, um dieses wichtige Vorhaben zu beschleunigen. Deshalb fordern wir, die Beschlussfassung über die GRDrs 544/2022 auf die Gemeinderatssitzung am 27.10.2022 vorzuziehen. Zudem wollen wir jetzt auch endlich den formalen Beschluss zu den in unseren Anträgen formulierten Zielsetzungen fassen.
Umsetzung des „Wettbewerbs B14“ angehen – Baustelle Bad Cannstatt für eine Aufwertung im Radverkehr nutzen
In den kommenden Jahren wird der Hauptsammler des Nesenbachkanals aufwändig saniert. Ab Mitte 2022 startet der Bau von Seitenkanälen für die Übergangszeit der Baustelle. Der Kanal selbst, der sich unter der rechten Fahrspur stadteinwärts befindet, wird von Ende 2024 bis 2027 umgesetzt. In dieser Zeit werden an der Cannstatter Straße weniger Fahrspuren zur Nutzung vorhanden sein. Nun gilt es sicherzustellen, dass heute bereits die Planungen für diese Umgestaltung nach der Baustellenphase angegangen werden und die Umsetzung des Wettbewerbs direkt nach Fertigstellung der Baustelle beginnt.
Weitere Energie-Einsparmaßnahmen sind dringend erforderlich!
Zwar wurde zur Reduktion des Verbrauchs von fossilem Erdgas auf unseren Antrag hin beschlossen, dass der Anteil an biogenem Gas nicht nur auf 25 Prozent, sondern auf 35 Prozent erhöht wurde. Aber tatsächliche und grundlegende Energieeinsparungen stehen nach dem Ausfall des russischen Gases natürlich an erster Stelle. Wir bitten daher, weitere Energie-Einsparmaßnahmen zu prüfen.
Den Park über den Neckar auf der Eisenbahnbrücke schnell umsetzen
Bereits im Jahr 2014 haben wir mit dem Antrag (GRDrs 154/2014) den Erhalt der alten Rosensteineisenbahnbrücke als „Park über den Neckar“ angeregt, die bis zur Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs von S21 noch von Zügen genutzt wird. Danach werden der Eisenbahntunnel und die Brücke von der Deutschen Bahn nicht mehr benötigt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zum Erhalt der Brücke, die wir für 200.000 Euro beantragt hatten, liegt nun vor (GRDrs 463/2019). Jetzt ist der richtige Moment also gekommen, um das weitere Vorgehen zu beschließen und die nächsten Schritte einzuleiten, damit der „Park über den Neckar“ bald Wirklichkeit wird. Darüber hinaus fragen wir uns, inwieweit die geplante Schleusensanierung und Verlängerung mit der Nachnutzung der Brücke ab- gestimmt werden kann. Hier ergeben sich Synergien in Planung und Umsetzung.