19.12.2018: Wald-Kommunikation und Waldpädagogik stärken
Der Wald und die Art und Weise, wie wir Menschen Forstwirtschaft praktizieren, hat weltweit große Auswirkungen auf den Klimawandel. Der Wald kann Mitverursacher, Leidender oder auch CO2-Senke sein. Die Internationale Gemeinschaft hat es bei der Weltklimaschutz-Konferenz in Katowice als wichtiges Thema identifiziert.
In Stuttgart erfüllt der Stadtwald vielfältige Funktionen – von Naherholung über Naturschutz bis hin zu Frischluftspender und teilweise auch Holzproduktion. Welche dieser Funktionen in der Stadt im Sinne der Nachhaltigkeit in den Vordergrund gestellt werden sollen, muss in ei-nem partizipativen Prozess mit der interessierten Bürgerschaft eruiert werden.
I Wald-Kommunikation
Bei der Behandlung des Antrags von GRÜNEN, SÖS-LINKE-PluS und Freien Wählern „Wald III“ im Ausschuss für Umwelt und Technik am 23.10.2018 wurde von der Verwaltung durch Bürgermeister Thürnau vorgeschlagen, für einen von uns vorgeschlagenen Waldbeirat im Kleinen Stellenplan zwei Stellen für Kommunikation und Waldökologie bereitzustellen.
Dieser Vorschlag fand von verschiedener Seite Zustimmung, die Bildung eines Waldgremi-ums wurde beschlossen.
Um nicht weiterhin Unmut in der Bürgerschaft hervorzurufen, streben wir an, dass das Waldgremium möglichst bald im neuen Jahr seine Arbeit aufnehmen kann. Bis dahin sollen seitens des Forstamts nur die unaufschiebbaren Arbeiten durchgeführt werden. Eine Stelle für Kommunikation für eine bessere Öffentlichkeitsarbeit mit den Bezirken und der Bevölkerung beim sensiblen Thema Wald soll daher ebenfalls schnell geschaffen werden.
Wir beantragen:
Für die Abteilung Forsten beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird eine Stelle für den Be-reich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation eingerichtet.
II Waldpädagogik stärken
Im Rahmen der Forstreform Baden-Württemberg wurde vom Land Baden-Württemberg auch ein „Stärkungsbereich Waldpädagogik“ beschlossen. 44 Waldpädagogen sollen künftig in Baden-Württemberg Umweltbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Wald vermitteln. Auf die Stadt Stuttgart dürften aus diesem Pool voraussichtlich 1,35 Stellen entfallen.
Wir fragen:
1. Ist sichergestellt, dass die Mittel des Landes-Baden-Württemberg dazu verwendet wer-den, die städtischen waldpädagogischen Angebote im vollen Umfang zu ergänzen?
2. Müssen diese vermutlich 1,35 durch das Land finanzierte Stellen ebenfalls jetzt über den kleinen Stellenplan beschlossen werden?
Anna Deparnay-Grunenberg – Andreas Winter
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18.12.2018: Interfraktionell: Ein energieeffizientes Krankenhaus von morgen
Am 20.12.2018 bringt der Gemeinderat im Rahmen des Vorprojektbeschlusses (GRDrs 1003/2018) den Neubau des Katharinenhospitals auf den Weg. Hierbei werden die Rahmenbedingungen gesetzt und die Weiterplanung bis zur Genehmigungsplanung in Leistungsphase 4 beauftragt. Beim Neubau des Krankenhauses handelt es sich um eines der größten Neubauvorhaben der Landeshauptstadt Stuttgart.
Das Katharinenhospital ist einer der größten Energieverbraucher der Landeshauptstadt. Gerade deshalb macht es sowohl klimatisch als auch wirtschaftlich Sinn, das Gebäude nach den neuesten Energievorgaben –energiesparend und mit der Nutzung möglichst vieler erneuerbarer Energiequellen – zu bauen. Bisher ist in der Planung die Einhaltung der EnEV 2016 -20% vorgesehen, wie es in der Novellierung der Energierichtlinie vom Juli 2018 vorgesehen war.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SÖS-LINKE-PluS haben im Juli einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, die Vorgaben für die Energierichtlinie zu verstärken. Sie haben dabei das Ziel einer Unterschreitung der EnEV um 35% beantragt sowie eine maximale Nutzung von Photovoltaikanlagen bei allen städtischen Neubauten. Bisher ist die Beantwortung dieses Antrags allerdings noch nicht erfolgt.
Aus unserer Sicht sollte allerdings besonders bei einem so gewichtigen Neubau von einem der Hauptstromverbraucher
auch energetisch alles Machbare umgesetzt werden. Für den Neubau des Katharinenhospitals sollen deswegen auch die für die Neufassung der Energierichtlinie beantragten Ziele gelten.
Wir beantragen daher:
Für die weitere Planung wird als Option die Umsetzung der EnEV 2016 mit -35% umgesetzt. Außerdem wird die maximal mögliche Fläche an Photovoltaikanlagen eingeplant. Die finale Entscheidung über das Energiekonzept erfolgt dann mit dem Baubeschluss für den Neubau des Katharinenhospitals.
Björn Peterhoff – Andreas Winter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Hans Pfeifer – Martin Körner
SPD-Gemeinderatsfraktion
Christoph Ozasek – Hannes Rockenbauch
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
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18.12.2018: Interfraktionell: Bei neuen Bebauungsplänen die sozial gerechte Bodennutzung noch besser sicherstellen!
Vor Beratung und Beschlussfassung zu den geplanten Neuerungen im Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen bis zum Januar 2019, um dann im Januar zur Vorlage Beschluss zu fassen:
1. Länger niedrige Mieten absichern
In welcher Höhe müssten im Rahmen des SIM-Regelverfahrens städtische Fördermittel eingesetzt werden, um eine Belegungs- bzw. Mietpreisbindung bei den Sozialmietwohnungen (SMW) auf 30 bzw. 50 Jahre und bei den Mietwohnungen für mittlere Einkommen (MME) auf 25 bzw. 30 bzw. 50 Jahre festzusetzen?
2. Höhere Förderquoten
In welcher Höhe müssten im Rahmen des SIM-Regelverfahrens städtische Fördermittel eingesetzt werden, um den Anteil geförderter Mietwohnungen insgesamt auf 40-50% anzuheben (20-30-40-50% SMW, und 20 % MME)?
3. Einzelfallentscheidung bei sehr hohen Wertsteigerungen
Für große Bauvorhaben, bei denen mit einem neuen Bebauungsplan sehr hohe absolute Grundstückwertsteigerungen erreicht werden, könnte es sinnvoll sein, im Einzelfall modifizierte Konditionen zu vereinbaren. Könnte ein Wert von rd. zehn Mio. Euro oder ein Wert von 100 Wohnungen sinnvolle Größen sein, um diese großen Bauvorhaben zu definieren?
4. SIM auch tatsächlich durchsetzen
Beim SIM-Projekt in der Wiederholdstraße sind die vertraglich im SIM zugesicherten geförderten Wohnungen bis heute nicht errichtet worden, während die frei vermarktbaren Wohnungen bereits stehen. Wie müssen die städtebaulichen Verträge im SIM geändert werden, damit dies ausgeschlossen werden kann?
5. SWSG, Stadt oder Genossenschaften ins Boot holen
a) Ist es juristisch möglich, der Stadt, der SWSG, den Wohnbaugenossenschaften eine verbindliche Kaufoption von geförderten Wohnungen im Rahmen des SIM-Konzepts über die abzuschließenden städtebaulichen Verträge zu sichern?
b) Könnten Obergrenzen für den Kaufpreis für die vom Investor an die Stadt bzw. SWSG zum Kauf angebotenen, geförderten Wohnungen festgelegt werden?
c) Eignet sich – analog zu den Vorgaben im MME, PWE sowie bei den vergünstigten Grundstücksverkäufen – das L-Bank-Berechnungstool zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, um eine Obergrenze der Eigenkapitalverzinsung für den Investor von bis zu 4 Prozent festzulegen?
6. Vorgaben für Wohnungen für Pflegebedürftige bzw. für Menschen mit Behinderungen
Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um in einem SIM-Verfahren Vorgaben für Wohnungen für Pflegebedürftige bzw. für Menschen mit Behinderungen zu machen bzw. sich ersatzweise an deren Finanzierung zu beteiligen?
7. Grundstückswertsteigerung bei den privaten Eigentümern
Welche Gründe sprechen aus der Sicht der Stadtverwaltung dafür bzw. dagegen, den Anteil des den privaten Eigentürmern zugestandenen Anteils der Grundstückswertsteigerung von einem Drittel auf bis zu 10% zu reduzieren?
8. Bilanz der bisherigen SIM-Verfahren
Die Stadtverwaltung berichtet schriftlich über die bislang 53 SIM-Verfahren, von denen die Stadtverwaltung gegenüber der Stuttgarter Zeitung vom 4.9.2018 gesprochen hat, von denen 15 bereits abgeschlossen seien und bei denen 2223 geförderte Wohnungen vereinbart worden seien (davon wiederum 709 als Sozialmietwohnungen, 253 als Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 167 im preiswerten Wohneigentum für junge Familien).
Martin Körner – Udo Lutz
SPD
Silvia Fischer – Andreas G. Winter
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hannes Rockenbauch – Thomas Adler
SÖS-LINKE-PluS
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17.12.2018: Interfraktionell: Sekretariatsstellen an den Gymnasien beibehalten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sekretariaten bilden als Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Rektorat häufig den Mittelpunkt der Schulen.
Über sie läuft ein Großteil der Verwaltungsangelegenheiten, sie nehmen die eingehenden Telefonate entgegen und sie müssen auch zum Teil die neuen Datenschutzbestimmungen umsetzen, was mit einem großen Arbeitsumfang verbunden ist.
Mit der Gemeinderatsdrucksache 619/2016 (05.10.2016) wurde ein dreistufiges Verfahren zur Umsetzung der damals beschlossenen neuen Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretariate vorgesehen. Man ist damals von veränderten, teilweise stagnierenden Schülerzahlen ausge-gangen, pro Schülerin bzw. Schüler je Schule wurde ein Stellenanteil von 0,08 angesetzt. Die Entwicklung war eine andere: Faktisch alle Stuttgarter Gymnasien verzeichnen steigende Schülerzahlen.
Für das Schuljahr 2019/20 ist der letzte Schritt des dreistufigen Verfahrens mit dem Abbau von 2,5 Sekretariatsstellen an den Stuttgarter Gymnasien vorgesehen. Bei diesen hat sich aber bereits zum Schuljahr 2017/2018 durch steigende Schülerzahlen der Stellenabbau von 2,50 Stellen auf 1,40 Stellen reduziert. Prognostisch kann davon ausgegangen werden, dass die Schülerzahlen im nächsten Schuljahr eher weiter steigen werden und der Stellenabbau sich somit nochmals reduzieren würde.
Nach unserer Auffassung macht es daher keinen Sinn, die restlichen, bereits reduzierten, 1,4 Stellen abzubauen. Es muss stattdessen erwogen werden, die Umsetzung der dritten Phase vorerst auszusetzen. Es erscheint uns problematisch, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erst zu entlassen und dann nach spätestens einem Schuljahr wieder einstellen zu müssen. Ganz abgesehen davon, dass die Erfahrungen des Schulverwaltungsamts zeigen, dass es nicht einfach ist, Sekretariatsstellen überhaupt zu besetzen.
Wir beantragen:
Die Verwaltung stellt dar, wie die restlichen 1,4 Sekretariats-Stellenanteile an den Gymnasien erhalten und die dritte Phase nach der Vorlage 619/2016 ausgesetzt werden kann.
Gabriele Nuber-Schöllhammer – Anna Deparnay-Grunenberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Fred Stradinger – Iris Ripsam
CDU-Gemeinderatsfraktion
Marita Gröger – Martin Körner
SPD-Gemeinderatsfraktion
Christian Walter – Hannes Rockenbauch
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Ilse Bodenhöfer-Frey – Rose von Stein
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
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07.12.2018: „23plus Starke Schulen“ in Hamburg
Mit dem Bericht zur Qualitätsanalyse der Stuttgarter Ganztagesgrundschulen hat das Schulverwaltungsamt eine umfassende und sehr informative Zusammenfassung der Qualitätserhebung vorgelegt.
Den Schulen wird die Möglichkeit geboten, sich in Qualitätsentwicklungsgesprächen weiterzuentwickeln und sich anhand der definierten Qualitätsmerkmale zu orientieren.
Im Verbund mit den Daten des Sozialdatenatlasses sollte es unseres Ermessens eine weiter-gehende Diskussion geben. Die Ausstattungen der jeweiligen Schulen stellen sich nach wie vor sehr unterschiedlich dar. Zudem ist zu überlegen, nach welchen Kriterien Beratungen und finanzielle Ressourcen verteilt werden sollten.
In Hamburg wurde im Schuljahr 2013/14 mit dem Projekt „23plus Starke Schulen“ der Fokus einer engen Projektbegleitung und der Ressourcenverteilung auf die unterschiedlichen Stadt-teile gelegt.
Man geht in Hamburg davon aus, dass Schulen in sozial herausfordernden Gebieten eine stärkere Unterstützung durch die Stadtgesellschaft und den Senat nötig haben. Laut Schulexperten erzielt eine Veränderung der Ressourcenausstattung allein keine nachweisbaren Erfolge. Erst ein Maßnahmenpaket aus unterschiedlichsten Qualitätsbausteinen und finanzieller Unterstützung zeigt eine nachweisbare Veränderung und bietet eine Möglichkeit zur Verbesserung der Schülerleistungen. Dieses Ziel versucht Hamburg jetzt in der zweiten Phase des Projekts nochmals deutlich in den Fokus zu stellen. Unserer Meinung nach ist es von Interesse, sich dieses Projekt in Stuttgart vorstellen zu lassen.
Wir beantragen:
Der Leiter des Hamburger Projekts „23plus Starke Schulen“ wird eingeladen, das Projekt im Schulbeirat vorzustellen.
Gabriele Nuber-Schöllhammer – Andreas Winter
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07.12.2018: Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit bringen – Stuttgart als Arbeitgeber ist in der Pflicht
Das „Teilhabechancengesetz“ ist jetzt im Bund beschlossen worden und der Bund stellt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Zweck des Gesetzes ist der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher auch eine Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Kern des neuen Gesetzes sind zwei neue Förderinstrumente:
a) Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II n.F.) richtet sich an Personen, die für min-destens sieben Jahre in den letzten acht Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren. Diese Personen erhalten für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren. Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut („Coaching“), wenn erforderlich für die gesamte Dauer.
b) Die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16 e SGB II n.F.) dient der Eingliederung von Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Dafür gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr mit der Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Dazu kommt eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach dem Ende der Förderung und flankierend zum Lohnkostenzuschuss ein Coaching.
Wie bei der Umsetzung des Konzeptes „Sauberes Stuttgart“ wäre es ein überaus positives und vorbildliches arbeitsmarktpolitisches Signal, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart mit gutem Beispiel voran sich als Arbeitgeberin an dem Programm beteiligen und damit Langzeitarbeitslosen neue Teilhabechancen eröffnen würde. Insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die oft eher zurückhaltend bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen agieren, brächte dieses Signal wertvolle Effekte mit sich.
Wir beantragen daher
1. Die Verwaltung geht mit gutem Beispiel voran und schafft bis zu 50 Arbeitsplätze im Rahmen des § 16i SGBII direkt bei der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Da das Programm ab dem 01.01.2019 Gültigkeit hat, wird die Verwaltung beauftragt, noch im ersten Quartal ein Konzept vorzulegen, wie bei Eigenbetrieben und Ämtern geeignete Arbeitsplätze geschaffen werden könnten und wie in Zusammenarbeit mit dem JobCenter geeignete Mitarbeiter*innen gefunden werden können. Es ist sicherlich zu un-flexibel, jeweils Stellen zu schaffen, daher wäre die Bewirtschaftung über einen Stellen-pool eine Möglichkeit.
3. Die Verwaltung berichtet im Januar im Sozial- und Gesundheitsausschuss darüber, inwiefern es gelungen ist, bei der Umsetzung des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ Leistungsberechtigte des Jobcenters, die für eine Beschäftigung beim AWS und beim Amt 67 in Frage kommen, zu gewinnen (siehe Antrag 1203/2017).
4. Die Verwaltung stellt ihre Überlegungen dar, wie mit den eingesparten passiven Leistungen des Bundes weitere Verbesserungen zur Förderung von Teilhabe und Qualifizierung erreicht werden können.
Andrea Münch – Anna Deparnay-Grunenberg
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28.11.2018: Mädchen oder Junge? Intersexualität existiert. Ist die Landeshauptstadt darauf vorbereitet?
Für viele werdende Eltern ist neben der Gesundheit des ungeborenen Kindes auch das Geschlecht von besonderem Interesse. Nicht selten ist der erste Satz den frischgebackene Eltern nach der Geburt eines Babys hören: „Was ist es denn? Mädchen oder Junge?“
Doch was ist, wenn diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann? Obwohl das Kind gesund ist, macht die Erkenntnis „Intersex“ zunächst Angst. Für viele Eltern beginnt jetzt eine schwere Zeit. Denn auch wenn ihr Neugeborenes gesund ist, ist es von der ersten Lebensstunde an dem gesellschaftlichen Druck „eindeutig zu sein“ ausgesetzt. Unangemessene Kommentare aus Unwissenheit, Gleichgültigkeit oder Interphobie sind oft lebenslange Beglei-ter dieser Menschen. Mit den Mitteln eines Eingriffs wurden oftmals Fakten geschaffen, damit ein Kind in die Schublade “äußerliche Merkmale“ Junge oder Mädchen passt. Dies hat fatale Folgen für die betroffenen Kinder. Allmählich ändert sich dieses Bewusstsein und damit der Umgang mit Intersexualität auch in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Doch bis zur Selbstverständlichkeit ist noch ein langer Weg.
Auf politischer Ebene werden wir bald einen Schritt weiter sein. Vor gut einem Jahr forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu erlassen, die neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ eine dritte Möglichkeit des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister ermöglicht. So wird hoffentlich die geschlechtliche Identität derjenigen geschützt werden, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
Die LHS Stuttgart ist Trägerin eines großen Klinikums mit vielen hunderten Geburten. Wir fragen deshalb:
1. Ist die Verwaltung auf die Option „Drittes Geschlecht“ vorbereitet?
2. Wie geht das Klinikum Stuttgart mit der Diagnose Intersex oder aber auch zum Beispiel Hypospadie um? Wie sieht das Beratungsangebot für Eltern und Angehörige innerhalb der Klinik aus und gibt es Hinweise auf weiterführende Angebote?
3. Welche Beratungsmöglichkeiten bietet die LHS Stuttgart im diesem Bereich für Heb-ammen, Schwangerschaftsvorbereitung, Nachsorge, Gynäkolog*innen, Jugendamt, Kita, Schule. Gibt es beispielweise Informationsmaterial?
Andreas G. Winter – Andrea Münch – Gabrielle Nuber-Schöllhammer
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27.11.2018: Sperrzeit: das richtige Instrument für den Anwohnerschutz?
Das Amt für öffentliche Ordnung erteilt aktuell keine Ausnahmeregelungen bezüglich Sperr-zeiten mehr für Gaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet rund um die Eberhardstraße. Grund dafür ist eine Anwohnerbeschwerde im Bereich der Eberhardstraße und des Josef-Hirn-Platzes in Stuttgart-Mitte. Die Stadt Stuttgart erlaubt es Gastwirtinnen und Gastwirten im Allgemeinen, einen regelmäßigen Antrag auf Sperrzeitverkürzung zu stellen und damit unter der Woche auch nach 3 Uhr sowie am Wochenende nach 5 Uhr geöffnet zu haben.
Uns GRÜNEN im Stuttgarter Rathaus ist der Interessensausgleich zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern und dem lebendigen Stuttgarter Nachtleben ein großes Anliegen. Wir befürworten aber auch eine belebte Innenstadt, die Anziehungspunkt für viele Menschen aus der Stadt und dem Umland ist. Kneipen, Clubs und Restaurants erhöhen die Attraktivität der Stadt und führen dazu, dass junge Leute gerne in unsere Stadt ziehen – ein nicht zu unter-schätzender Standortfaktor.
Eine Verschärfung der Sperrzeitverkürzung schmälert die Attraktivität der Stadt und schränkt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unnötig ein. Wir bezweifeln, dass eine zwangsweise Schließung der Gaststätten sowie der öffentlichen Vergnügungsstätten sinnvoll ist. Mit dieser Maßnahme verlassen alle Gäste gleichzeitig die Lokalität – auch die, eigentlich noch gar nicht nach Hause gehen wollen – und verursachen dann geballten Lärm im öffentlichen Raum. Haben sie jedoch die Möglichkeit, die Lokalität zeitversetzt dann zu verlassen, wenn sie es wollen, wird dies sicher mit weniger Lärm geschehen.
Eine vorschnelle Maßnahme, die Stuttgart weniger attraktiv macht, wollen wir vermeiden.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung stellt im Verwaltungsausschuss dar, wie man zu der getroffenen Ent-scheidung gekommen ist, weswegen man davon ausgeht, dass diese Maßnahme ziel-führend ist und warum der Schwerpunkt der Maßnahme auf der Sperrzeitverkürzung um 5 Uhr liegt. Außerdem wird dargestellt, ob die Beschwerden der Anwohnerinnen und An-wohner genau auf diesen Zeitpunkt der neuen Sperrzeiten zurückzuführen sind.
2. Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen in der Vergangenheit getroffen wurden;
3. und sie stellt dar, wie die Sperrzeit wieder aufgehoben werden kann.
Björn Peterhoff – Andreas Winter
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20.11.2018: Digitalisierung der Schulen auch nach pädagogischen Erwägungen
Mit der Vorlage 738/2018 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 07.11.2018 vom Stand der Umsetzung der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen Kenntnis genommen. Zugleich wurde die Verwendung von Mitteln für vorgezogene Digitalisierungsmaßnahmen beschlossen.
Wir erachten es als nicht akzeptabel, wenn die Digitalisierung von Oberstufen oder Berufsschulen – deren Schülerinnen und Schüler in wenigen Jahren in den Beruf oder das Studium starten – an die zeitliche Streckung der Schulsanierungsprojekte gekoppelt werden soll. Wir wollen, dass auch die heutige Schülergeneration und nicht erst die übernächste, beste Chancen für ihren Berufsweg bekommt.
Wir begrüßen die Vorschläge der Verwaltung zu einem schnelleren und flexibleren Vorgehen, finden aber, dass die Digitalisierung von Schulen auch nach pädagogischen Erwägungen vorgenommen werden muss. Daher sollte die Diskussion und Festlegung im Schulbeirat erfolgen. Keine Frage, dass Medienerziehung und Mediennutzung ihren Platz in den Schulen finden müssen. Wir sehen jedoch unterschiedliche Bedarfe nach Schularten und Altersstufen.
In einer hochtechnisierten beruflichen Schule beispielsweise ist eine gute Ausstattung mit Computern unverzichtbar, ebenso an Schulen, die direkt in eine Berufsausbildung führen.
Der Einsatz von Computern an Grundschulen wird fachlich pädagogisch kontrovers diskutiert. Zum Beispiel warnt Josef Kraus, bis 2017 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, vor dem Einsatz von Computern an Grundschulen.
Wir beantragen daher:
1. Das weitere Vorgehen bei der Digitalisierung von Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart wird in den zuständigen Gremien (Verwaltungsausschuss, Schulbeirat …) diskutiert und festgelegt.
2. Die Verwaltung
a) stellt dazu dar, welche Schulen welchen Bedarf haben;
b) stellt dar, nach welchen Kriterien sie den Ausbau der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen derzeit vorantreibt;
c) trägt Sorge, dass bei aktuellen Schulsanierungsmaßnahmen die bauliche Infrastruktur für die Vernetzung geschaffen oder mindestens durch Leerrohre etc. für eine spätere Verkabelung ermöglicht wird.
3. Der Ausbau der Digitalisierung und die Schaffung digitaler Angebote erfolgt vorrangig für weiter-führende Schulen und Berufsschulen.
Andreas Winter – Gabriele Nuber-Schöllhammer
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19.11.2018: Postareal – Das Beste für Untertürkheim
Jahrelang kämpfte Untertürkheim mit einem Trading-down-Effekt und erheblichen funktionalen und städtebaulichen Schwächen im Ortskern. In den Haushaltsberatungen 2014 gelang es uns, einen Masterplan für den Neckarvorort zu beschließen. Dieser brachte viele Wünsche und Anforderungen der Untertürkheimer*innen an das neu zu gestaltende Postareal in der Ortsmitte hervor.
Im Oktober 2018 wurden nun die möglichen Nutzungen der Fläche im Bezirksbeirat Untertürkheim vorgestellt. Das Planungsgebiet soll als „inklusives Quartier“ unter dem Motto „Wohnen, Leben und Arbeiten im Stadtviertel“ entwickelt werden. Dazu gehören Einzelhandel, Ärztehaus, Post, AOK, Optiker, inklusionsorientierte Arbeitsplatze im Boardinghaus und Café, inklusionsorientierte Kita und barrierefreies Wohnen. Wir Grüne freuen uns über die vielversprechenden Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahren. Der Masterplan sieht jedoch auch – die von vielen Untertürkheimer*innen immer kritisch gesehene – Ansiedlung eines Discounters vor. Auch wenn dieser Teil Ergebnis des Masterplans und des vorgelegten Gutachterverfahrens ist, wollen wir den geplanten Einzelhandel im Auge behalten.
Wir beantragen deshalb:
1. Auf eine Vorfestlegung der Gebietsart Kerngebiet wird verzichtet. Im Weiteren werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gebiete diskutiert.
2. Die Verwaltung legt die Größe des geplanten Einzelhandels wie im Gutach-terverfahren vorgeschlagen auf 1.100 Quadratmeter fest. Es wird vertraglich geregelt, dass keine Vergrößerung möglich ist.
3. Die Wirtschaftsförderung soll verstärktes Augenmerk auf die Cap-Märkte in
Unter- und Obertürkheim haben und diese zukunftsfähig aufstellen.
4. Vertreter des Masterplanprozesses werden im weiteren Verfahren eng einge-bunden.
Björn Peterhoff – Beate Schiener – Andreas G. Winter
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16.11.2018: TREFFPUNKT Rotebühlplatz: Erweiterung Standort Rotebühlplatz – Standortentwicklungskonzept „vhs 2030“
Zur kurzfristigen Deckung des Raumbedarfs der vhs hat die Landeshauptstadt Stuttgart ihr als Ersatz für den Interimsstandort Ludwigstraße für ein Jahr das zum Abriss vorgesehene Gebäude der ehemaligen Hauswirtschaftlichen Schule in der Hackstraße zur Verfügung gestellt. Wirtschaftlich betrachtet sind nicht nur die Kurzfristigkeit der Nutzungen, sondern auch die hohen Betriebskosten am Standort Hackstraße bei gleichzeitigem äußerst schlechtem Ge-bäudezustand sehr kritisch zu werten: Der Mehraufwand durch den neuen Standort beläuft sich für die Jahre 2018/2019 auf 80.000 bzw. 100.000 Euro. Ein Erweiterungsbau des TREFFPUNKTs Rotebühlplatz auf der Fläche des Parkhauses der Max-Eyth-Schule, mit dem der vom Gemeinderat anerkannte Raumbedarf der vhs in der Innenstadt langfristig gedeckt werden kann, muss daher unserer Ansicht nach mit Nachdruck vorangetrieben werden. Die Volkshochschule wird dafür den von ihr näher beschriebenen Bedarf vorlegen. Eine Mitnutzung durch die beiden Schulen ist bei entsprechendem Flächen-ausgleich möglich.
Deshalb beantragen wir:
Zur Deckung des vom Gemeinderat anerkannten Raumbedarfs der Volkshochschule in der Stadtmitte wird die bauliche Erweiterung des TREFFPUNKTs Rotebühlplatz durch die Landeshauptstadt Stuttgart zügig vorangetrieben und dem Gemeinderat im ersten Quartal 2019 ein Stufenplan zur Umsetzung vorgelegt.
Dazu gehört auch, dass für die Zeit bis zur Realisierung dieses Ergänzungsbaus ggf. ein wei-terer Interimsstandort vorgeschlagen wird.
Silvia Fischer – Andreas Winter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Jürgen Sauer – Fred Stradinger
CDU-Gemeinderatsfraktion
Martin Körner – Hans-Peter Ehrlich
SPD-Gemeinderatsfraktion
Laura Halding-Hoppenheit – Hannes Rockenbauch
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Ilse Bodenhöfer-Frey – Rose von Stein
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
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16.11.2018: TREFFPUNKT Rotebühlplatz: Notwendige Ausstattungsmodernisierung – Standortentwicklungskonzept „vhs 2030“
In den zurückliegenden Jahren wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass nach über 25 Jahren intensiver Nutzung nicht nur im Hallenbereich des TREFFPUNKTs Rotebühlplatz, sondern auch in den Unterrichtsbereichen der vhs dringende Ausstattungsmodernisierungen nötig sind. Dies betrifft zum einen die nicht mehr zeitgemäße Ausstattung der Seminar- und Fachräume, insbesondere im Hinblick auf den veralteten technischen Standard und eine nicht oder nur eingeschränkt vorhandene digitale Infrastruktur, was die Durchführung innovativer Kursangebote verhindert. Zum anderen ist das Mobiliar sichtbar abgenutzt, zum Teil beschädigt und kann nicht mehr durch Reparatur instandgesetzt oder durch Nachkauf ausgetauscht werden. Der veraltete Standard, die deutlichen Verfallsspuren und die Einschränkungen des Brandschutzes haben zu einer sinkenden Kundenakzeptanz und – damit einhergehend – zu Einbußen bei den Kurseinnahmen geführt. Dem ist dringend durch eine Ausstattungserneuerung und -modernisierung der Unterrichtsbereiche der vhs entgegen zu wirken. Die entsprechenden ersten Vorplanungen und Kostenschätzungen dazu liegen bereits 10 Jahre zurück. Ein „zukunftsorientiertes Ausstattungskonzept“ (das inzwischen auch bereits wieder veraltet ist) wurde 2012 vorgelegt. Auf dieser Basis hat die vhs 2012 mit den dringendsten Ausstattungserneuerungen begonnen. Dies war jedoch mit Eigenmitteln nur begrenzt möglich.
Zudem wurde deutlich, dass die notwenigen technischen Verbesserungen und Festeinbauten von der vhs nicht selbst vorgenommen werden können. Für die anstehende Gesamterneuerung von technischer Ausstattung und Mobiliar bedarf es eines durch vhs und Gebäudeverwaltendes Amt gemeinsam zu erstellenden Gesamtkonzepts, auf dessen Basis die Kosten ermittelt und die Umsetzungen geplant werden können. Zielsetzung dabei muss sein, das kommunale Bildungszentrum TREFFPUNKT Rotebühlplatz wieder zu d e m Ort und ersten Anlaufpunkt für ‚Lernen Bildung Kultur und Begegnung’ zu machen, als den die Stadt ihn vor mehr als 25 Jahren geplant hat. Dies bedeutet, dass der Ausstattungsstandard hinsichtlich der Technik und der Möglichkeiten der Ausdifferenzierung von Lernsettings (Gruppenlernen, selbstgesteuertes technikunterstütztes Lernen und alle hybriden Formen dazwischen) dem Stand einer zeitgemäßen Erwachsenenbildung anzupassen ist.
Nach Übergang der Gebäudeverwaltung an das Amt für Liegenschaften und Wohnen 2017 wurde zwischen Stadt und vhs ein neuer Mietvertrag für den TREFFPUNKT Rotebühlplatz geschlossen. Da sich beide Mietparteien bei Vertragsschluss einig waren, dass die nach 25 Jahren anstehende Gesamterneuerung der Ausstattung der Unterrichtsbereiche nicht der vhs aufgebürdet werden kann, wurde in § 16 „Einrichtung“ festgehalten, dass sich die Vertragsparteien „über die generelle Erneuerung des gesamten Inventars (…) zu gegebener Zeit“ ver-ständigen.
Wir beantragen daher:
Im Januar/Februar 2019 wird im Verwaltungsausschuss dargestellt, welcher Sanierungsbe-darf nach aktuellen Erhebungen im TREFFPUNKT Rotebühlplatz besteht, und welcher Mit-telbedarf zur Umsetzung der Maßnahmen in den Haushalt eingestellt werden muss.
Silvia Fischer – Andreas Winter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Jürgen Sauer – Fred Stradinger
CDU-Gemeinderatsfraktion
Martin Körner – Hans-Peter Ehrlich
SPD-Gemeinderatsfraktion
Laura Halding-Hoppenheit – Hannes Rockenbauch
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Ilse Bodenhöfer-Frey – Rose von Stein
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
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06.11.2018: Erfolgreiche Lastenradförderung für Familien – zusätzliche Mittel bereit stellen
In unserem Haushaltsantrag „Radverkehrsförderung beschleunigen – deutliche Erhöhung des Radetats“ (19.10.2017) haben wir ein Förderprogramm zur Unterstützung von Eltern beim Kauf eines Familien-Lastenrads beantragt.
Aufgrund dieses Antrags der GRÜNEN und zweier weiterer Anträge anderer Stadträte hat der Gemeinderat im vergangenen Doppelhaushalt eine Lastenradförderung in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt, mit der Familien beim Kauf eines Lastenrads mit bis zu 1.500 Euro sowie eines zusätzlichen Nachhaltigkeitszuschlags von 500 Euro gefördert werden konnten.
Bereits wenige Wochen nach Veröffentlichung des Förderprogramms Anfang Oktober ist der Fördertopf für 167 Lastenräder komplett aufgebraucht. Dies ist natürlich ein schöner Erfolg, der zeigt, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter bereit sind, nachhaltig mobil zu sein und auf einen Personenkraftwagen zu verzichten. Dies führt nicht nur zu einer gesünderen Lebensweise, sondern es baut auch den Stress durch zu viele Pkws in Stuttgart ab und unterstützt die städtischen Ziele, den Umstieg auf die nachhaltige Mobilität zu fördern, wodurch die Schadstoffbelastungen in der Stadt gesenkt werden können.
Bei der starken Nachfrage sollte aus unserer Sicht nun versucht werden, die beabsichtigte Förderhöhe für die Lastenräder zu halten und die fehlenden Mittel zusätzlich bereit zu stellen. Da insgesamt 300 Lastenräder beantragt wurden, ist von zusätzlich benötigten Mitteln von 195.000 Euro auszugehen.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung berichtet zeitnah im Verwaltungsausschuss, wie hoch die erforderlichen zusätzlichen Mittel sind, um den beabsichtigten maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.500 Euro beizubehalten.
2. Es wird ein Deckungsvorschlag unterbreitet, wie beispielsweise nicht abgerufene Mittel zu den Lastenradfördermitteln übertragen werden könnten.
3. Der Verwaltungsausschuss beschließt über die zusätzlichen Mittel für die Lastenradförderung.
4. Die Verwaltung teilt mit, ob das Förderprogramm weiterhin nachgefragt wird, wie sie die künftige Nachfrageentwicklung einschätzt, und unterbreitet einen Vorschlag, wie das Förderprogramm weitergeführt werden könnte.
Björn Peterhoff – Christine Lehmann – Andreas Winter
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05.11.2018: Bedarfsgerechte Personalausstattung für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim Sozialamt und beim Jobcenter beantragt die Verwaltung mit GRDrs 794/2018 zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf. Die beantragten Stellenschaffungen werden von uns unterstützt. Wir sind allerdings der Auffassung, dass eine bedarfsgerechte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit diesen Stellenschaffungen nicht in angemessenem Umfang möglich ist. Im Interesse der Stuttgarterin-nen und Stuttgarter mit Behinderung bedarf es ergänzender personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Nur deren Umsetzung gewährleistet, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Ziele auf dem Weg zur inklusiven Stadt in den kommenden Jahren erreichen kann.
Wir beantragen daher:
Ergänzend zu den in GRDrs 794/2018 beantragten Stellenschaffungen werden folgende Stel-len geschaffen und Stellenhebungen umgesetzt:
1. Die im Sozialamt in der Abteilung Soziale Leistungen vorhandenen Sachbearbeiter-Stellen werden von A10 und A9G auf die zukünftig notwendige Bewertungsstufe A11 gehoben und damit den 20 neu geplanten Stellen für das Fallmanagement mit integrierter Sachbearbeitung gleichgestellt. Nur so kann verhindert werden, dass sich die vorhandenen Mitarbeiter*innen auf die neu zu schaffenden Fallmanagementstellen bewerben und die bisherigen Stellen nur schwer oder gar nicht zu besetzen sind.
2. Im Bereich IUK, Immobilien, und Beschaffung (50-12) wird die geplante 0,5 Stelle um weitere 1,5 Stellen ergänzt, damit die notwendigen Programm-Anpassungen, Installationen, Schulungen und Betreuungen im erforderlichen Umfang und in angemessener Zeit vorgenommen werden können.
3. Im Bereich Haushalt, Controlling, Berichts- und Rechnungswesen (50-13) sind zusätzli-che Personalkapazitäten erforderlich. Wir schlagen die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,7 Stellenanteilen vor.
4. Im Bereich Organisation und Personal (50-11) wird für die aufwändigen Umsetzungen, Ausschreibungen, Bewerbungsverfahren und die laufende Pflege des Personals eine zu-sätzliche 0,5 Stelle geschaffen.
5. Zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzungskoordination ist eine zusätzliche Leitungsstelle in Besoldungsgruppe A15 erforderlich. Wir beantragen die Schaffung dieser Stelle, schlagen aber vor, ihre Besetzung erst dann vorzunehmen, wenn die Entscheidung zur Struktur in der Projektlenkung endgültig getroffen ist.
Jochen Stopper – Anna Deparnay-Grunenberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Marita Gröger – Martin Körner
SPD-Gemeinderatsfraktion
Laura Halding-Hoppenheit – Hannes Rockenbauch
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Ilse Bodenhöfer-Frey – Rose von Stein
FW-Gemeinderatsfraktion
Dr. Matthias Oechsner Sibel Yüksel
FDP
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24.10.2018: Für eine vielfältige Gesellschaft – gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Im Dezember wird in Stuttgart der Lern- und Gedenkort Hotel Silber eröffnet. Die Fraktion der GRÜNEN hat mit dazu beigetragen, dass der Abriss des früher u.a. als Gestapo-Zentrale genutzten Hotels verhindert wurde. Gleichzeitig haben wir uns intensiv für die Idee eingesetzt, dass dieses „Fenster in die Vergangenheit“ auch zum lebendigen Lernort gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung gestaltet wird.
Wir freuen uns, dass die Eröffnung dieses „Ortes des politisch-historischen Lernens“ während der Aktionswochen „Stuttgart für Menschenrechte“ anlässlich der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 70 Jahren eröffnet werden kann.
Unsere Demokratie wird zunehmend durch Hass und Hetze herausgefordert. Das Ausmaß an gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – die Abwertung und Ausgrenzung schwacher Gruppen – steigt mit den Risiken und Unsicherheiten, denen sich unsere Zeit gegenübersieht. Gleichzeitig registrieren wir mit Sorge die zunehmenden Israel-bezogenen antisemitischen Ausbrüche.
Bei der Kundgebung „Gemeinsam Vielfalt leben“ am 14. September hat der Oberbürgermeister und haben Stadträt*innen der GRÜNEN, der SPD und SÖS-LINKE-PluS, der Freien Wähler und FDP klar Stellung bezogen und zum Ausdruck gebracht, dass Hetze und Hass sowie gruppenbezogene Diskriminierung und Ausgrenzung in Stuttgart keinen Platz haben.
Die Kundgebung war auch eine Reaktion auf gruppenbezogene diskriminierende Äußerungen auch führender Politiker in Deutschland.
Gerade die Eröffnung des Hotels Silber sollte für die Landeshauptstadt Stuttgart Anlass sein, zu erklären, dass die Landeshauptstadt Stuttgart für eine vielfältige Gesellschaft steht, jedwede rassistischen Äußerungen, Diskriminierungen oder gar Boykottaufrufe ächtet und sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzt, dass gruppenbezogene Menschenfeind-lichkeit in Stuttgart und auch besonders in den städtischen Veranstaltungsräumen und Versammlungsstätten nicht stattfinden kann.
Wir beantragen:
Die Verwaltung bereitet eine entsprechende Erklärung der Landeshauptstadt Stuttgart vor, die zeitnah im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Gemeinderat verabschiedet werden kann.
Andreas Winter – Anna Deparnay-Grunenberg
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22.10.2018: Sichere Fahrradwege Feuerbach
Sichere Fahrradwege am Feuerbacher Bahnhof
Es ist sehr erfreulich, dass der Fahrradverkehr deutlich zunimmt. Auch für den Weg zur Arbeit
benutzen immer mehr Stuttgarterinnen und Stuttgarter das Fahrrad wie z. B. im Stadtteil Feuerbach.
Zum einen ermöglicht das E-Bike Strecken zurückzulegen, wo früher die Topographie Grenzen
setzte, zum anderen fördern Firmen diese Entwicklung, dadurch dass sie ein Fahrrad- und
E-Bikeleasing anbieten.
Jetzt gibt es leider durch den Umbau des Feuerbacher Bahnhofs einen Einschnitt in ein sicheres und nutzbares Fahrradnetz. Durch die Schließung der Unterführung in Verlängerung der Kruppstraße ist die Zufahrt auf einem gesicherten Weg vom Feuerbacher Bahnhof in Richtung Feuerbach-Ost nicht mehr möglich. Die neue Unterführung ist für den Fahrradverkehr durch seinen engen Durchfahrt, die auch zusammen mit den Fußgängern genutzt wird (Die Unterführung ist auch gleichzeitig der Zugang zum stadtauswärts Gleis der S-Bahn) ungeeignet sowie für Fahrradfahrer gesperrt. Es bleibt nur die gefährlichere Variante, die Straße unter der Eisenbahnbrücke.
Wir beantragen:
1. Unter der Eisenbahnbrücke werden in beide Richtungen Schutzstreifen für Fahrräder
aufgetragen.
2. Für Fahrräder wird dauerhaft ein sicheres Fahrradnetz durch Anbindung an die bestehende
Fahrradwege erstellt.
3. Die Verwaltung bindet die Fahrradbeauftragten der umliegenden Firmen in die Planung mit ein.
Susanne Kletzin – Udo Lutz
SPD
Andreas G. Winter – Dr. Christine Lehmann
Bündis 90 /DIE GRÜNEN Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hannes Rockenbauch – Thomas Adler
SÖS-LINKE-PluS
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19.10.2018: Aus Seenot gerettete Geflüchtete vom Mittelmeer aufnehmen
Wir beantragen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart erklärt seine Bereitschaft, speziell aus der Seenot gerettete Geflüchtete vom Mittelmeer aufzunehmen und setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dies zu ermöglichen.
Angesichts der humanitären Katastrophe im Mittelmeer sind auch wir als Stadt Stuttgart auf-gerufen, Verantwortung zu übernehmen und uns für die Aufnahme von geretteten Geflüchteten aus dem Mittelmeer einzusetzen. Inzwischen haben sich bereits mehrere europäische Städte, darunter Barcelona und Neapel wie auch die Städte Köln, Bonn und Düsseldorf, bereit erklärt, diese Menschen aufzunehmen.
Die Oberbürgermeister*innen der Städte Köln, Düsseldorf und Bonn appellierten mit einem Schreiben an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, „ein Signal für Humanität, für das Recht auf Asyl und für die Integration Geflüchteter“ zu setzen. Ebenso erklärte sich der Berliner Senat bereit, Bootsflüchtlinge aufzunehmen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) forderte von der Bundesregierung, „dass sie alles unternimmt, um diese humanitäre Krise vor unserer Tür zu beenden“. Weiter sagte er: „Und ich kann das auch für unsere Koalition hier in Berlin sagen, dass wir natürlich bereit sind, Menschen zu helfen, die Schutz und Sicherheit suchen.“ In zahlreichen Städten in der Bundesrepublik protestierten in den letzten Wochen tausende Bürger*innen für die Rettung von Geflüchteten im Mittelmeer.
Eine Mehrheit in Europa ist für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Die seit Jahren gezeigte große Hilfsbereitschaft auch in unserer Stadt wollen wir uns nicht durch verantwortungsloses Gerede auch hochrangiger Politiker untergraben lassen.
Deswegen wollen wir uns als Stuttgarter Gemeinderat der Bereitschaftserklärung und Vorge-hensweise anderer deutscher und europäischer Städte anschließen. Als weltoffene Stadt der Integration und der Vielfalt und angesichts der Tatsache, dass es täglich Todesopfer im Mit-telmeer gibt, halten wir es für unsere Pflicht, ein Zeichen der Humanität zu senden.
In den letzten Monaten wurden immer mehr Schiffe daran gehindert, in Seenot geratene Geflüchtete zu retten. Der Versuch, die Lebensretter*innen zu kriminalisieren, ist ein unerträglicher Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Seenotrettung ist weder eine Sache von „Pro und Contra“ noch verhandelbar. Es muss eine Pflicht und Selbstverständlichkeit aller sein. Es muss sichere Fluchtwege geben und eine Entkriminalisierung ziviler Seenotrettung. Die Festsetzung von Schiffen mehrerer Organisati-onen wie der „Sea Watch“, „Sea Eye“ und „Lifeline“ muss sofort beendet werden.
Der Gemeinderat fordert Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf, sich wie die Städte Köln, Bonn und Düsseldorf bei der Bundesregierung für obige Ziele einzusetzen und zu erklären, auch Stuttgart will und kann in Not geratene Flüchtlinge aufnehmen.
Andreas Winter – Anna Deparnay-Grunenberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Martin Körner – Hans-Peter Ehrlich
SPD-Gemeinderatsfraktion
Thomas Adler – Luigi Pantisano
SÖS-LINKE-PluS Fraktionsgemeinschaft
Dr. Matthias Oechsner – Sibel Yüksel
FDP
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