Mit dem aktuellen Doppelhaushalt haben wir auch die Umsetzung der Haupt- und Flanierrouten in den Innenstadtbezirken beschlossen. In den nächsten Jahren sollen die bereits geplanten Routen Stück für Stück umgesetzt werden. Der Zeitpunkt ist daher richtig, dass man für künftige Baumaßnahmen und Veränderungen im öffentlichen Raum bereits den Standard der künftigen Hauptfußwege zu definieren und auch umzusetzen, um die Qualität der Fußwege zu verbessern.
1. Bei neuen städtischen Planungen und Anträgen zu neuen Außengastronomie-Flächen (nicht im Bestand) wird künftig die Fußwegebreite von mindestens 2,50 Metern an den Hauptfußwegen angelegt.
2. Die Möblierung im öffentlichen Raum sollte an den geplanten Haupt- und Flanierrouten entsprechend angepasst werden. Sofern auf den Gehwegen kein ausreichender Platz unter Berücksichtigung der Mindestbreite vorhanden ist sollten sogenannte „Stuttgarter Rechtecke“ eingerichtet werden. Damit könnten auf Parkplätzen oder Freiräumen im Straßenraum, Bäume, Radabstellplätze, Stromsäulen, Parkautomaten und weiteres konzentriert werden.
3. Wenn bei Außengastronomieflächen die Mindestbreite von Hauptfußwegen nicht erreicht wird sollte bevorzugt ermöglicht werden Parkplätze für die Außengastronomie zu nutzen.
4. Wie ist die Situation der Außengastroflächen an den Hauptfußrouten. Wird die Breite von 2,5m an vielen Flächen unterschritten? Könnte die Genehmigung von Außengastro auf Parkplätzen für die meisten Fälle Abhilfe schaffen?
5. Wie sieht die Gehwegsituation auf den Hauptfußwegen an Bushaltestellen aus?
Björn Peterhoff, Jochen Stopper, Andreas G. Winter