1. Dem Punkt 2 des Beschlussantrags wird nicht zugestimmt. Die Sanierung der natürlichen Felsbildungen soll vielmehr als projektbezogene Sonderfinanzierung im Haushalt eingestellt werden.
2. Bei Punkt 3 der Beschlussvorlage wird der Alternativvorschlag der Verwaltung (Seite 6) übernommen, der die vermehrten Aufwendungen für große Fundamente mitberücksichtigt, indem die Ansichtsfläche der Fundamente bei der Berechnung der Mauerfläche einbezogen wird.
3. Bei Punkt 4 wird die Verwaltung beauftragt die Planung für die Hohe Halde in 2018 abzuschließen und die Investitionen für den Doppelhaushalt 2018/19 anzumelden.
Begründung:
Das Programm Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft hat Erfolg, da es durch die Weingärtner stark nachgefragt wird, wie die Evaluation zeigt. Es ist aber nicht dazu geeignet auch die Sanierung der Felsabbrüchen oder den Unterhalt von Wegen und Wandeln zu finanzieren. Für die Erschließung der Hohen Halde liegen bereits bereits Planungen vor, die auch zeitnah umgesetzt werden sollten, um die weinbauliche Nutzung
der Hohen Halde wieder herzustellen. Bei den in der Vorlage aufgezeigten
Ungerechtigkeiten bei Sanierung in Eigenleistung oder durch Dritte folgen wir dem Alternativvorschlag der Verwaltung.
Susanne Kletzin, Hans H. Pfeifer (SPD), Andreas G. Winter, Silvia Fischer (GRÜNE)